Klimaschutz - Beschleunigung von Repowering

24.06.2021

Bundestagsrede Nr. 17

Sehr geehrter Herr Präsident! 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich konzentriere meine Rede auf den Tagesordnungspunkt 13 c zur Umsetzung der Verfahrensanforderung der sogenannten RED-II-EU-Richtlinie. Ziel dieser Richtlinie ist, das Genehmigungsverfahren im Erneuerbare-Energien-Bereich effizienter und für den Antragsteller weniger kompliziert zu gestalten.

So sollen vor allem Repowering-Projekte gefördert und beschleunigt werden. Dieser Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist damit ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer gelingenden Energiewende. Ich denke dabei besonders an Repowering von älteren Windparks. Damit ließe sich der Stromertrag an vielen Standorten um ein Vielfaches erhöhen und für die nächsten Jahre sichern.

 

In intensiven Verhandlungen haben wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag erarbeitet, der unsere Ziele noch einmal deutlicher macht. Zum einen haben wir eine Zustimmungsfiktion, zum anderen eine Beschränkung auf eine einmalige Nachforderung in die Genehmigungsverfahren im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert.

Vor allem aber ermöglichen wir mit dem neu eingeführten § 16b im Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Änderung im Bereich der lärmschutzrechtlichen, aber auch der artenschutzrechtlichen Genehmigung. Dies ist auch ein Ergebnis der im Umweltausschuss durchgeführten Anhörung. Bei dieser wurde deutlich, dass wir im Zusammenhang mit Repowering nicht davon ausgehen können und dürfen, dass auf Windparkflächen noch nie zuvor etwas gestanden hat. Deshalb war uns ganz besonders daran gelegen, sowohl für den artenschutzrechtlichen als auch den lärmschutzrechtlichen Bereich die vorhergehenden Belastungen in Rechnung zu stellen, damit die schon bestehenden Beeinträchtigungen miteinbezogen werden. Es muss also fortan nur noch das Delta zwischen der bestehenden und der neu hinzukommenden Belastung betrachtet werden.

Zudem haben wir im Wasserhaushaltsgesetz die Fristverlängerung von Genehmigungsverfahren auf längstens 24 Monate im Bereich der Wasserkraft begrenzt. Auch diese Regelung dient der Beschleunigung bei der Modernisierung von bestehenden Anlagen.

 

An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, bedanke ich mich ausdrücklich für die hervorragende, zielgerichtete und ausgesprochen kollegiale Zusammenarbeit mit der Kollegin Nina Scheer.

Uns beiden war von Anfang an klar, dass das, was wir vor uns haben, uns durchaus in Zielkonflikte bringt. Diese Diskussion haben wir intensiv untereinander geführt; das war uns auch sehr bewusst. Uns ist aber auch klar, dass wir Lösungen für diese Fragestellungen finden müssen.

 

Diese Erkenntnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte ich mir mitunter auch auf der Arbeitsebene des Bundesumweltministeriums gewünscht; denn hier hatten wir wirklich schwere Kämpfe auszufechten.

Liebe Frau Ministerin, vielleicht müssten Sie da in Ihrem Ministerium einmal aktiv werden. Es reicht nicht, immer nur zu verkünden: Wir wollen die Energiewende. - Man muss es dann auch arbeitstechnisch umsetzen.

 

Ich habe eine andere Erfahrung gemacht; so leid mir das tut. Aber nochmals: Mit dem Koalitionspartner, explizit mit der Kollegin Nina Scheer, war die Zusammenarbeit hervorragend.

Ich danke ihr an dieser Stelle noch einmal.

 

Vielen Dank.

 

Hier der Videomitschnitt meiner Bundestagsrede.