Marines Geo-Engineering

19.10.2018

Bundestagsrede Nr. 3

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf zur Entschließung über die Änderung des Londoner Protokolls, sowie über einen Gesetzentwurf zur Beschränkung des marinen Geo-Engineering, mit dem das Londoner Protokoll zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdünung erweitert wird.

Geo-Engineering bedeutet, dass großflächige Eingriffe mit technischen Mitteln in geochemische oder biogeochemische Kreisläufe der Erde vorgenommen werden. Damit soll vor allem die Konzentration von Kohlenstoffdioxid in der Atmosphäre verringert und damit die Erderwärmung begrenzt werden.

Beim marinen Geo-Engineering geht es unter anderem um die Zuführung von Eisensulfat in die Meere, um damit das Wachstum von Phytoplankton anzuregen. Phytoplankton besteht aus verschiedenen Algenformen und Bakterien, das sich mit Hilfe der Photosynthese aus Kohlenstoffdioxid und weiteren Nährstoffen aufbaut. Dieses dient dann wiederum einer Vielzahl von Lebewesen im Ozean als Nahrungsgrundlage.

Indem das Wachstum des Phytoplanktons angeregt wird, wird folglich überschüssiges Kohlenstoffdioxid organisch gebunden. Mit dem Absterben sinkt es auf den Meeresboden.

In der Vergangenheit gab es verschiedene  Experimente und Testläufe. Der größte Versuch kommerzieller Art wurde von George Russ im Jahr 2012 vor der kanadischen Westküste durchgeführt. Mehr als einhundert Tonnen Eisenpartikel sollten das Algenwachstum im Meer beschleunigen, um den Lachsbestand zu stärken. Auf Satellitenbildern war eine rund 10.000 Quadratkilometer große Algenblüte zu sehen. Das entspricht zwei Drittel der Fläche Schleswig-Holsteins. Die Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Lachsbestände blieben jedoch unklar.

Unter deutscher Beteiligung wurde zu wissenschaftlichen Zwecken beispielsweise das LOHAFEX-Experiment im Jahr 2009 durchgeführt. Daran waren sowohl das Bundesministerium für Bildung und Forschung als auch das Alfred-Wegener-Institut beteiligt. Es handelte sich um ein deutsch-indisches Kooperationsprojekt, bei dem mit dem deutschen Forschungsschiff Polarstern in einem 300 Quadratkilometer großen Versuchsgebiet 6 Tonnen Eisensulfat ausgebracht wurden. Im Ergebnis erklärten das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesumweltministerium, dass sie in diesem Vorgehen keinen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz sehen.

Ich bin der Auffassung, dass es sich bei den verschiedenen Varianten des Geo-Engineering in jedem Fall um manipulative Eingriffe in großem Stil in die Natur handelt, deren Auswirkungen wir letztlich nicht abschätzen können. Auch beim marinen Geo-Engineering werden unerwünschte Nebenwirkungen befürchtet. So ist beispielsweise der durch Eisensulfat verursachte erhöhte Sauerstoffverbrauch des Phytoplanktons in der Folge nicht kalkulierbar und könnte weitere sauerstoffarme Zonen im Meer zur Folge haben.

Wir wollen daher bereits die weitere Erforschung des marinen Geo-Engineerings streng begrenzen und nur dann zulassen, wenn negative Auswirkungen auf die Umwelt ausgeschlossen werden können.

Hinzu kommt, dass das marine Geo-Engineering in der Wirtschaft auch kommerzielles Interesse weckt. Der Versuch mittels Eisendüngung die Lachsbestände zu beeinflussen, ist ein guter Beleg dafür. Deshalb wurden inzwischen alle geplanten Aktivitäten dieser Art von den nationalen und internationalen Behörden gestoppt.

Die Wirkungen des marinen Geo-Engineerings auf die Umwelt und auf den Lebensraum Meer sind unabsehbar. Zu erwarten sind Veränderungen bei Artenvielfalt und –zusammensetzung bis hin zum Kippen des chemischen Gleichgewichts in unseren Ozeanen. Unklar sind vor allem aber die Nachhaltigkeit und die Effizienz dieser Methode überhaupt. Professor Douglas Wallace vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung in Kiel fasste zusammen:
„Unsere bisherigen Erkenntnisse legen nahe, dass sogar eine sehr groß angelegte Düngung des Ozeans über einen Zeitraum von 100 Jahren der Atmosphäre nur eine vergleichsweise kleine Menge Kohlenstoffdioxid entziehen würde.“

Wir können also zum einen schädigende Auswirkungen auf die Meeresumwelt durch Vorhaben des marinen Geo-Engineerings, einschließlich der Meeresdüngung, nicht ausschließen. Zum anderen ist die tatsächliche Eignung als effiziente und praktikable Klimaschutzmaßnahme nicht ausreichend belegt.

Seit dem Jahr 2008 unterlag die Meeresdüngung verschiedenen internationalen Verträgen und Moratorien. Der Vorfall vor der kanadischen Westküste im Jahr 2012 veranlasste die Vertragspartner des Londoner Protokolls im Jahr 2013 zu Änderungen des Londoner Protokolls. Seither wurden international verbindliche Regelungen zum marinen Geo-Engineering festgelegt. Die Meeresdüngung ist seit dem nur noch zu wissenschaftlichen Zwecken und nur bei vorheriger Erlaubnis möglich. Eine kommerzielle Nutzung ist verboten. Darüber hinaus gibt es eine Rahmenregelung, mit der weitere Techniken des marinen Geo-Engineering mit schädlichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt erfasst werden.

Erstmals werden im internationalen Recht auch Kriterien zur Bestimmung eines Forschungsvorhabens und die zwingende Konsultation potenziell betroffener Staaten festgelegt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Vorsorgeregelung schaffen. Wir beschließen damit eine Erweiterung des „London-Protokolls zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“. Die neuen Regelungen werden damit in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Ratifizierungsgesetz werden nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, mit denen der Bundestag als Gesetzgeber die Änderung des London-Protokolls ermöglicht. Zudem ist ein nationales Ausführungsgesetz erforderlich, mit dem wir auch das Hohe-See-Einbringungsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz anpassen.

Die Intention ist es, ein klares Signal zu geben, dass Deutschland auch weiterhin  kommerzielle Unternehmungen zur Meeresdüngung untersagt. Und selbst Forschungsprojekte nur unter Berücksichtigung und Ausschluss erheblicher, nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt erlaubt.

Es bleibt dabei, dass die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zur Minderung des Treibhausgasausstoßes für uns allerhöchste Priorität genießen. Wir bekennen uns zu den Klimazielen, die wir uns für das Jahr 2020 gesetzt haben. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD deutlich gemacht. Wir wissen, dass hier im Augenblick Nachholbedarf besteht und wir arbeiten engagiert daran, diese Lücke zeitnah zu schließen. Schon jetzt arbeiten wir an besseren Strategien, die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen.

Zusammenfassend möchte ich folgendes betonen: An erster Stelle steht für meine Fraktion die Reduzierung und Vermeidung klimarelevanter Emissionen. Parallel dazu muss gesamtgesellschaftlich an unterschiedlichen Anpassungsstrategien gearbeitet werden. Das halte ich für den richtigen Weg und ich bin überzeugt davon, dass nur dieser auch die Akzeptanz der Bevölkerung wiederspiegelt. Belegen möchte ich dies mit Umfrageergebnissen von YouGov aus dem Jahr 2017 , demnach sind 61 Prozent der Deutschen skeptisch gegenüber manipulativen Eingriffen in das Klima. Nur 22 Prozent sind dafür, Die Ablehnung zieht sich durch alle Altersgruppen und ist besonders bei jüngeren Menschen ausgeprägt. Ich teile diese Skepsis.

Daher bitte ich Sie den vorliegenden Gesetzesentwürfen zuzustimmen!

Vielen Dank!