CDU fordert zweifelsfreie Schließung von Lücken im Sexualstrafrecht
Ostmeier: Wir brauchen ein praxistaugliches und opfergerechtes Sexualstrafrecht
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier, sprach sich in der heutigen Landtagsdebatte für eine Reform des Sexualstrafrechtes aus.
„Wir stehen vor großen Herausforderungen, wie wir Opfer von Gewaltübergriffen bestmöglich schützen können“, sagte Ostmeier. Sie wies darauf hin, dass die Rechtsprechungspraxis der vergangenen Jahre nach wie vor Lücken aufweise, die es zu schließen gelte. „Diese Lücken sind inakzeptabel, denn sie lassen zu viele Opfer von sexueller Gewalt allein“, betonte Ostmeier.
Dass Reformbedarf bestehe, zeige das Engagement der vielen Frauenorganisationen am internationalen Weltfrauentag in dieser Woche. Sie forderten ein „praxistaugliches und opfergerechtes“ Sexualstrafrecht. „Das ist genau das, um das es gehen muss“, betonte Ostmeier. Deshalb unterstütze die CDU-Fraktion die Bundesratsinitiative, die bereits verschiedene Entwürfe diskutiere.
Ostmeier verwies auch darauf hin, dass eine mögliche Gesetzesänderung nur ein Baustein eines wirksamen Maßnahmenpaketes sei. Dazu gehöre es auch, Polizei und Justiz in die Lage zu versetzen, Gewalt, Nötigung, Raub und sexuellen Übergriffen im öffentlichen Raum wirksam zu begegnen und die Menschen zu schützen. Das sei nur möglich, wenn unter anderem Polizei und Staatsanwaltschaft mit bedarfsgerechten personellen und sachlichen Ressourcen ausgestattet und beschleunigte Strafverfahren kommen würden.
Link zum Antrag der FDP:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3900/drucksache-18-3935.pdf
Link zum Antrag der SPD, Grünen und SSW
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3900/drucksache-18-3938.pdf
CDU kritisiert fehlende Positionierungen der Landesregierung zu den Asylpaketen
Damerow: Wer ein Jahr der Integration ausruft, der muss auch ein Konzept vorweisen
Innenminister Stefan Studt hat 2016 zum „Jahr der Integration“ ausgerufen. Heute sollte er im Landtag darstellen, wie er dies umsetzen will.
Nach der Rede des Ministers mahnte die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Astrid Damerow, konkrete Konzepte. “Mitte März sollte er schon mal erklären können, wie er sein Jahr der Integration gestalten will“, so Damerow.
Ohne Frage sei viel passiert. Nach wie vor gebe es in Schleswig-Holstein eine große Hilfs- und Integrationsbereitschaft. Zugleich würden allerdings auch die Sorgen der Menschen darüber, was die Integration einer großen Zahl an Flüchtlinge für die Gesellschaft bedeute, zunehmen. „Diese Sorgen kann man nur überwinden, indem man den Menschen zuhört und sie dann durch Konzepte überzeugt und mitnimmt. Dazu müssten Sie erst einmal Konzepte haben“, so Damerow.
Eine klare Erwartungshaltung der Menschen sei beispielsweise, den Zuzug zu begrenzen. Hier seien auf Bundesebene mit den Asylpaketen I und II entscheidende Weichen gestellt worden, weitere Maßnahmen würden folgen.
Innenminister Studt habe einzelne auf Bundesebene auch mit Zustimmung Schleswig-Holsteins vereinbarte Maßnahmen in seinem Bericht aufgelistet. Allerdings fehle bis heute eine Positionierung der Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der Pakete.
Am deutlichsten werde dies im Bereich der Rückführungen? Hier arbeite die Landesregierung laut Bericht im Jahr Zwei der Flüchtlingskrise immer noch an einem Konzept.
„Das Thema kommt ja nun wirklich nicht überraschend. Die Anfragen der CDU-Fraktion haben aufgezeigt, dass es in Schleswig-Holstein besonders einfach ist, sich einer Abschiebung zu entziehen. Das passt zur ideologischen Ausrichtung Ihrer Politik. Sie sind ja immer noch der Meinung, dass alle freiwillig gehen“, so Damerow.
Link zum Bericht der Landesregierung:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3900/drucksache-18-3906.pdf
CDU: Landesregierung braucht zu lange für konkreten Maßnahmen beim Hochwasserschutz
Betroffene warten fast drei Jahre nach Hochwasser noch immer auf ihr Geld
Vor fast drei Jahren suchte das letzte große Hochwasser das Herzogtum Lauenburg heim. Bis jetzt habe die Landesregierung an viele Betroffene immer noch nicht die ihnen zustehende Unterstützung für die Sanierung ihrer Häuser ausgezahlt. Auch zugesagte Maßnahmen für den Hochwasserschutz ließen immer noch auf sich warten, sagte der küstenschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Jensen, in der heutigen Debatte.
In ihrer Antwort auf eine Anfrage zu einer Zwischenlösung, wie sie von der Stadt Lauenburg bereits gefordert wurde, sagte die Landesregierung, diese sei ihr nicht bekannt. „Fast habe ich den Eindruck, man spricht nicht die gleiche Sprache“, monierte Jensen.
„Das ist für mich nicht länger hinnehmbar“, kritisierte er. Viele Betroffene warteten noch immer auf ihr Geld, obwohl ausreichende finanzielle Mittel vorhanden seien. Insgesamt stehen der Landesregierung 40 Millionen Euro zur Verfügung. Im Hinblick auf die bestehenden Fristen müsse es schnell zu einer bürokratischen Verschlankung kommen. „Ich frage mich nur, warum die Hausspitze da nicht selber drauf kommt“, so Jensen.
Laut neuester Gutachtenergebnisse für die Lauenburger Altstadt läge lediglich eine Grundlage für die weitere Planung vor, die frühestens 2019 fertigstellt sein soll. Jensen mahnte die Regierung vor diesem Hintergrund zu mehr Engagement beim Hochwasserschutz: „Man kann nur hoffen, dass endlich konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, bevor das nächste Hochwasser da ist.“
Nicolaisen: Das Innenministerium behindert die Städtebauförderung
Fachdiskussion mit betroffenen Kommunalpolitikern zeigt Handlungsbedarf auf
Im Rahmen eines Arbeitsfrühstücks hat die CDU-Landtagsfraktion in dieser Woche gemeinsam mit dem CDU-Landesvorsitzenden, Ingbert Liebing, MdB und rund 40 Vertretern aus Städten und Gemeinden über Probleme bei der Städtebauförderung diskutiert.
Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass der derzeitige Umgang der Landesregierung mit diesem Thema nicht länger hinzunehmen ist. „Das Innenministerium verzögert Verfahren durch die Einmischung in Detailfragen. Wenn dem Innenminister ein Lampenschirm in der Planung nicht passt, muss das geändert werden. Und weil sich der Abruf der Mittel dadurch verzögert, müssen die Städte und Gemeinden auch noch Strafzinsen in nicht unerheblicher Höhe zahlen. Das ist doch absurd!“, sagte die kommunalpolitische Sprecherin, Petra Nicolaisen, nach der Veranstaltung. Die CDU-Landtagsfraktion werde sich dem Thema intensiv widmen und die notwendigen Änderungen in der Städtebauförderrichtlinie und in der praktischen Arbeit des Innenministerium einfordern.
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