Newsletter 06/16

05.02.2016

Bernstein: Innenminister Studt trägt Hauptverantwortung für Imageschaden der Polizei
Minister weisen politische Verantwortung zurück

Mit großer Spannung wurde am Mittwoch dieser Woche der Auftritt von Innenminister Stefan Studt, Justizministerin Anke Spoorendonk, ihren beiden Staatssekretären, dem Generalstaatsanwalt und dem Abteilungsleiter Polizei vor dem Innen- und Rechtsausschuss erwartet. Thema: Die – später kassierte - „Vereinbarung“ zwischen der Kieler Polizei und der Staatsanwaltschaft zum Umgang mit straffällig gewordenen nicht registrierten Flüchtlingen ohne Papiere.

Ergebnis nach etwa einer Stunde: Die „Vereinbarung“ wurde in drei Fällen angewandt. In allen Fällen wurde eine Strafanzeige gestellt. Die Verantwortung für die Nichtweitergabe der Aufhebung der Vereinbarung sieht das Justizministerium bei einem zwischenzeitlich pensionierten Oberstaatsanwalt in Kiel. Eine politische Verantwortung sehen weder das Innen- noch das Justizministerium, da es sich um rein operative Absprachen gehandelt habe. Die Verantwortung für den in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, in Schleswig-Holstein gelte zweierlei Recht, sah die Landesregierung in der Berichterstattung der Medien.

CDU-Innenexperte Dr. Axel Bernstein konterte. Innenminister Studt habe viel zu spät offensiv reagiert. „Er hat sich erst hinter die Polizeibeamten gestellt, nachdem klar war, dass dies für ihn nicht gefährlich werden kann. Seitdem verteidigt er sie vehement gegen eine Berichterstattung, die es ohne sein Zaudern nie gegeben hätte. Studt trägt damit die Hauptverantwortung für den entstandenen Imageschaden bei der Polizei“, so Bernstein.

CDU-Justizexpertin Barbara Ostmeier zeigte Unverständnis darüber, dass sich die Minister niemals über den konkreten Umgang mit dem Problem der unregistrierten Flüchtlinge ohne Papiere ausgetauscht haben wollen. „Der Umgang mit Flüchtlingskriminalität war Thema einer Justizministerkonferenz im November vergangenen Jahres. Gab es wirklich keine Besprechung darüber, wie in Schleswig-Holstein damit umgegangen wird? Hatten sie, Frau Ministerin Spoorendonk, keinen Gesprächsbedarf dazu mit dem Innenminister?“, fragte Ostmeier.

 

CDU zeigt mit 12-Punkte Programm Perspektiven für die Westküste auf
Regierung hat bis auf Versprechungen nichts zu bieten

Ministerpräsident Albig persönlich hatte zu Beginn seiner Regierungszeit ein großes Programm für die Westküste angekündigt. Unvergessen ist seine Aussage aus dem Wahlkampf, als er im Hinblick auf die vorhandene Windenergie eine Ansiedlung großer Industrieunternehmen an der Westküste ins Auge fasste.

In dieser Woche stand auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses die mündliche Anhörung zum Bericht der Landesregierung über Perspektiven der Westküste. „Nach fast vier Jahren voll großer Versprechungen kommt die Landesregierung über eine Sammlung lange bestehender Ideen nicht hinaus. Dieser Bericht zeigt nur die Perspektivlosigkeit der Politik der Landesregierung für die Westküste auf“, erklärte CDU-Wirtschaftsexperte Johannes Callsen dazu in Kiel.

Die regionalen Akteure erwarteten zu Recht, dass zukünftige Möglichkeiten vom Land analysiert und bewertet sowie Lösungswege für bestehende Probleme aufgezeigt werden.

Dies gelte insbesondere für das zentrale Problem der Infrastruktur, so bei der B 5, der A 20 oder dem Flüssiggasterminal. Die A20, ein Milliardenprojekt mit existenzieller Bedeutung für die Westküste und ganz Schleswig-Holstein und ihre Chancen für die Region werde mit nichtssagenden drei Sätzen, ohne jede zeitliche Perspektive, erwähnt. Für den Ausbau der B5 gebe es keine konkreten Zeitpläne.

„Die Westküste kann nur eine wirtschaftliche Perspektive erhalten, wenn die Region dort weiterhin attraktive und sichere Arbeitsplätze und Lebensbedingungen gewährleistet. Die Politik muss gleichwertige Rahmenbedingungen im Land schaffen. Die Landesregierung versagt dort völlig. Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Zwölf-Punkte-Papier gezeigt, wie es gehen kann“, so Callsen.

Link zum Bericht:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2500/drucksache-18-2584.pdf

Link zum 12-Punkte Papier der CDU-Landtagsfraktion:
http://www.cdu.ltsh.de/media/16-01-26_Beschluss_12-PunkteWestkueste.pdf

 

CDU-Fraktion will Arbeitsmarktchancen junger Menschen verbessern
Initiativen für Schulabbrecher und Flüchtlinge in der kommenden Landtagssitzung

Mit zwei Maßnahmen will die CDU-Landtagsfraktion die Chancen bisheriger Schulabbrecher und von Flüchtlingen verbessern. So soll es künftig unter dem Niveau des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses (früher Hauptschulabschluss) einen so genannten „Differenzierten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss“ geben.

In Schleswig-Holstein würden immer noch mehr als sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler keinen anerkannten Schulabschluss erreichen. Der neue Abschluss soll sich in Bezeichnung und Gestaltung an den bisherigen anlehnen. Aus ihm soll dann eindeutig hervorgehen, inwieweit von den Anforderungen dieses Abschlusses im jeweiligen Fall abgewichen wurde. „Häufig hakt es nur in einem Fach. Ebenso häufig gibt es gute Gründe für den bisherigen Nichterwerb des Abschlusses. Den Betroffenen fehlt aber mit dem Abschluss auch der Nachweis, was sie können“, so Franzen.

Um das zu ändern, habe ihre Fraktion einen entsprechenden Antrag für die kommende Landtagssitzung gestellt. Dieser sei mit der Aufforderung an die Landesregierung verbunden, in der Konferenz der Kultusminister darauf hinzuwirken, dass dort bundesweit einheitliche Vorgaben für einen Differenzierten Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss erarbeitet werden und er in die Systematik der KMK-anerkannten Abschlüsse aufgenommen wird.

Ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion will durch eine Änderung der Altersgrenze der Schulpflicht die Integrationschancen junger Asylbewerber und Flüchtlinge verbessern: „Nach dem Überschreiten der Altersgrenze von 18 Jahren endet in Schleswig-Holstein die Schulpflicht – und zwar völlig unabhängig davon, ob ein Schulabschluss und damit die heute so wichtige Voraussetzung für den Einstieg in eine Berufsausbildung erreicht wurde. Wir wollen diese Grenze auf 25 Jahre und in Ausnahmefällen auf bis zu 27 Jahre anheben“, so Franzen.

Denn mit dem Ende der Schulpflicht sei keine Schule mehr für die Betroffenen zuständig. Dies soll nun geändert werden. Voraussetzung dafür soll sein, dass bislang noch kein Schulabschluss erworben wurde. Die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber fallen in genau diese Altersgruppe.

„Wenn wir Flüchtlinge integrieren wollen, dann müssen wir ihnen Bildung und damit einen Schulabschluss ermöglichen. Das ist der Schlüssel zum Arbeitsmarkt“, so Franzen.

 

Discountermacht bei der Milchvermarktung begrenzen
Über Vermarktungsplattform soll Position der Landwirte stärken

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, Maßnahmen zur Begrenzung der Macht der Discounter bei der Milchvermarktung auf den Weg zu bringen. Ein entsprechender Antrag für die kommende Landtagssitzung wurde in dieser Woche gestellt.

„Für die Landwirte ist Milchviehhaltung schon jetzt ein Zuschussgeschäft. Dennoch wird der Milchpreis aufgrund des Wegfalls der Milchquote, des Russland-Embargos und des schwächelnden China-Geschäfts weiter sinken. Es wird also höchste Zeit, dass die Politik sich darum kümmert. Das Hauptproblem ist die zu große Marktmacht der Discounter. Die gilt es zu begrenzen“, begründete CDU-Landwirtschaftsexperte Heiner Rickers den Antrag.

77.000 Milcherzeuger in Deutschland würden ihre Milch in 149 Betrieben weiter verarbeiten lassen. Diesen stünden im wesentlichen fünf Abnehmer gegenüber. Aldi, Lidl, Metro, Edeka und Rewe würden 85 Prozent des Absatzes der Molkereiprodukte bündeln. „Sie sind heute in der Lage, nahezu jeden Preis für die Milch durchzusetzen. Minister Habeck beklagt das. Wir wollen es ändern“, so Rickers.

Um Milch zu Dumpingpreisen zu verhindern, solle die Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der Milchwirtschaft eine Bündelung des Angebotes unter Ausnutzung der kartellrechtlichen Möglichkeiten anstreben. Diese Bündelung könne im Ergebnis dazu führen, die Existenz der bäuerlichen Milchlieferanten zu sichern.

„Mit dem Antrag soll den Molkereien die Möglichkeiten eröffnet werden, der Macht des Lebensmitteleinzelhandels über eine Vermarktungsplattform ein größeres Gewicht entgegenzusetzen. So können fairere Preise erzielt werden“, sagte Rickers.

 

A 20: Neu zu erstellende Gutachten kosten 482.000 Euro
Abstimmungspanne in der Landesregierung kommt den Steuerzahler teuer zu stehen

Dass die kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres bekannt gewordenen Abstimmungsprobleme zwischen Verkehrs- und Umweltministerium den Bau der A 20 um weitere zwei Jahre verzögern, ist bereits länger klar.

CDU-Verkehrsexperte Hans-Jörn Arp hatte im Wirtschaftsausschuss eine Aufstellung der daraus entstehenden Kosten für den Steuerzahler gefordert. Denn zahlreiche Gutachten sind nun veraltet – sie müssen neu erstellt werden.

In dieser Woche wurde die Aufstellung geliefert. Allein für die Gutachten muss der Steuerzahler 482.000 Euro aufbringen.

Link zum Umdruck:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/5500/umdruck-18-5531.pdf

 

Unternehmensansiedlungen in Schleswig-Holstein rückläufig
Zahl neu geschaffener Arbeitsplätze um mehr als ein Drittel gesunken

Die Konjunktur ist derzeit gut, die Steuereinnahmen steigen weiter. Doch die Zahl der Unternehmensansiedlungen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken. Zum Vergleich: 2012 vor der Regierungsübernahme durch SPD, Grüne und SSW wurden in Schleswig-Holstein durch 190 Unternehmensansiedlungen 2.800 Arbeitsplätze geschaffen. 2015 waren es nur noch 1.734 Arbeitsplätze bei 134 Ansiedlungen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer sprach in diesem Zusammenhang von einem „stabilen Ergebnis“. Allerdings warf er Mecklenburg-Vorpommern vor, Unternehmen gezielt abzuwerben.

CDU-Wirtschaftsexperte Johannes Callsen konterte: „Stabil ist bei den Ansiedlungen der Rückgang seit der Regierungsübernahme durch rot/grün/blau. Das ist eine weitere Auswirkung für die mittelstandsfeindliche Politik der Landesregierung.“

2012: 190 Ansiedlungen mit 2.800 Arbeitsplätzen
2013: 157 Ansiedlungen mit 1.628 Arbeitsplätzen
2014: 147 Ansiedlungen mit 1.728 Arbeitsplätzen
2015: 134 Ansiedlungen mit 1.734 Arbeitsplätzen

 

Regierungsfraktionen lassen sich mit Initiative für schneller Planung Zeit
Callsen: SPD, Grüne und SSW bremsen Meyer mal wieder aus

Nach dem Debakel um den Adlerhorst hatte Verkehrsminister Meyer eine Initiative zur Beschleunigung der Verkehrsinfrastrukturplanung angekündigt. Die Opposition wollte das im Landtag unterstützen. SPD, Grünen und SSW ging das wohl zu schnell. Sie haben diesbezügliche Anträge in der Ausschusssitzung in dieser Woche zunächst einmal geschoben.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Johannes Callsen warf den Regierungsfraktionen danach vor, den Verkehrsminister auszubremsen. „Offenbar hat Meyer für seine öffentliche Ankündigung einer Initiative für ein Verkehrswegebeschleunigungsgesetz nicht die Zustimmung der Regierungsfraktionen. SPD, Grüne und SSW haben kein Interesse an einer beschleunigten Planung. Sie wollen, dass Meyer der Doppelnull-Minister bleibt: kein Kilometer gebaut, kein Kilometer fertig geplant“, erklärte er in Kiel.

Die dadurch einmal mehr deutlich gewordene Haltung der Koalition sei ein weiteres schlechtes Signal für die Wirtschaft im Land.

Die CDU-Fraktion erwarte weiterhin, dass Wirtschaftsminister Meyer bis zum Sommer einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Planung von Infrastrukturprojekten vorlege. Nach all den Rückschlägen bei der A20 oder der Fehmarnbelthinterlandanbindung sei ein solches Zeichen des Handelns in der Infrastrukturpolitik dringend erforderlich.

„Die CDU-Fraktion hätte dieses Signal unterstützt. Die Wirtschaft fordert zurecht, dass die Politik im Interesse der Region und der Infrastruktur an einem Strang zieht! Diese Chance hat die Koalition erneut verpasst, sagte Callsen.

Antrag der CDU-Fraktion:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3700/drucksache-18-3737.pdf

Antrag der FDP-Fraktion:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3700/drucksache-18-3739.pdf

 

CDU-Fraktion legt Entwurf für Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege vor
Verbände sollen Planungssicherheit erreichen

Sozialstaatliche Aufgaben werden in Schleswig-Holstein vorrangig durch Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wahrgenommen: Arbeiterwohlfahrt, Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Jüdische Gemeinschaft, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband erbringen diese Leistungen mit 83.000 hauptamtlichen und 97.000 ehrenamtlichen Mitarbeitern in 2000 gemeinwohlorientierten Einrichtungen.

Bislang ist deren Förderung in Schleswig-Holstein vertraglich und nicht gesetzlich geregelt. Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann, hat nun einen Gesetzentwurf dazu in den Landtag eingebracht.

„Wir wollen die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege bündeln und gesetzlich fixieren. Das schafft Planungssicherheit für die Verbände. Außerdem reduzieren wir Bürokratie bei der Abwicklung der Förderung“, so Rathje-Hoffmann.

Link zum Gesetzentwurf:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3800/drucksache-18-3809.pdf