Bund setzt sich bei EU Kommission für Minderheitenrechte ein

27.11.2020

Umsetzung von neun Vorschlägen der Bürgerinitiative „Minority SafePack (MSPI)“

In einem gemeinsamen Antrag fordern die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, die von der Bürgerinitiative Minority Safe-Pack gegenüber der Europäischen Kommission formulierten Vorschläge zur Förderung und zum Schutz von Minderheiten in Europa mit Nachdruck voranzubringen.

„Die Minderheiten sind Brückenbauer. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für gegenseitiges Verständnis und den Frieden in Europa. Sie können jedoch nur dann Brückenbauer sein, wenn ihre Rechte anerkannt und durchgesetzt werden und ihr Schutz und ihre Förderung in den einzelnen Staaten gewährleistet wird. Die Situation von vielen Minderheiten in europäischen Staaten ist jedoch bis heute eine andere. Förderung und Schutz von Minderheiten sind keine Selbstverständlichkeit“, stellt Petra Nicolaisen, MdB dazu in ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag fest.

„Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament wie auch der Rat der Europäischen Union auf institutioneller Ebene mit dem Schutz von Minderheiten befassen und Rechte zum Schutz der nationalen Minderheiten im Rechtsrahmen der Europäischen Union verankern“, so Astrid Damerow, MdB.

In den neun von der EU Kommission registrierten Vorschlägen fordert die Initiative eine deutliche Stärkung der Minderheitenrechte in Europa. Dazu zählt unter anderem, der Vorschlag zur bedingungslosen Einbeziehung der Minderheiten in regionale und staatliche Förderprogramme zum Erhalt von Kultur, Medien und Kulturerbe.

Die neun Forderungen der MSPI fügen sich laut Expertenmeinung sinnvoll und synergetisch stärkend in die gesamteuropäische Architektur ein. Somit leisten sie einen Beitrag zur Wahrung und Förderung von Minderheitenrechten, zu höherer Verbindlichkeit, stärkerer Absicherung und einer verbesserten Durchsetzung. Die Initiative wünscht sich, dass ihre Forderungen gehört und in funktionierendes Europäisches Recht umgesetzt werden.

„Diese Ziele der Initiative wollen wir mit unserem Antrag unterstützen“, so Nicolaisen und Damerow abschließend.

Hintergrund: Die Initiative sammelte innerhalb eines Jahres 1.128.385 Unterschriften, die die Initiatorinnen und Initiatoren der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) am 10. Januar 2020 bei der neuen EU-Kommission einreichten. Am 15. Oktober 2020 hatten sie die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament vorzutragen. Die EU-Kommission ist angehalten, spätestens drei Monate nach der Anhörung im EU-Parlament ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Initiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die jeweiligen Gründe hierfür darzulegen.