(c) Benjamin Drozdz
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch im Rahmen des Ergänzungshaushalts Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro zur Abfederung der rasant gestiegenen Betriebsmittelkosten der Küstenfischerei freigegeben. Gemäß EU-Beihilfenrecht können deutsche Fischereibetriebe nun mit bis zu 35.000 Euro Unterstützung rechnen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sowie die zuständige Berichterstatterin Astrid Damerow:
Albert Stegemann: „Der politische Druck, den wir mit unserem Antrag auf Bundesfischereiminister Özdemir ausgeübt haben, zeigt Wirkung. Die Bundesregierung greift unsere dringende Forderung auf, den deutschen Küstenfischern bei der Bewältigung der hohen Energiepreise zu helfen. Jetzt muss die Ampel-Koalition sicherstellen, dass die Hilfsgelder aus dem Ergänzungshaushalt auf den Betrieben ankommen. Denn unsere Fischer müssen wieder rasch auslaufen können, um uns mit wertvollem Eiweiß und Omega-3-Fettsäuren zu versorgen.“
Astrid Damerow: „Endlich hat die Bundesregierung die finanziellen Mittel zur Unterstützung der in Not geratenen Krabben- und Küstenfischer freigegeben. Wir erwarten nun eine wirklich zügige und unbürokratische Auszahlung der Nothilfen an die betroffenen Familienbetriebe, so wie es von der Bundesregierung zugesagt wurde. Wir kennen die dramatische, wirtschaftliche Situation vieler Fischerfamilien an der Küste. Nicht wenige mussten inzwischen Insolvenz anmelden.“
Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion hatte am 8. April ihren Antrag ‚Schnelle und wirksame Hilfen zur Rettung der Deutschen Fischerei‘ in den Bundestag eingebracht. Darin enthalten ist u.a. die Forderung an die Bundesregierung, schnelle Energiekostenzuschüsse zur real wirksamen Existenzsicherung von Betrieben auszuzahlen.
Mit dem Beschluss des Ergänzungshaushalts in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts hat die Bundesregierung zehn Millionen Euro für diesen Zweck vorgesehen.
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