Empörung über Beschluss des Bundeskabinetts:

06.11.2019

Zweigleisiger Ausbau der Marschbahn nicht im Maßnahmenbeschleunigungsgesetz

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum „Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ zur Planungsbeschleunigung von Bauvorhaben:

„Mit Empörung habe ich zur Kenntnis genommen, dass der im ursprünglichen Referentenentwurf des Gesetzes zur Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich vorgesehene zweigleisige Ausbau der Marschbahn auf der Strecke Niebüll-Klanxbüll nicht mehr in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf vorgesehen ist. Nach meinen Informationen hat das Bundesumweltministerium darauf bestanden, den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn aus dem Gesetzentwurf, der der Planungsbeschleunigung von Bauvorhaben dient, herauszunehmen.

Offensichtlich ist die Bedeutung des zweigleisigen Ausbaus für die Region im Ministerium nicht bekannt. Die Situation auf der Marschbahn ist unerträglich. Es sind nicht nur Gäste der Insel, sondern auch 6000 Pendler tagtäglich von Zugausfällen und Zugverspätungen betroffen. Dazu gehören ebenso Angestellte örtlicher Betriebe wie Handwerker und Servicepersonal touristischer Unternehmen, aber auch Pflegekräfte und Schüler. Viele Sylter Unternehmen haben Fachkräftemangel, weil die Verkehrsbedingungen so schlecht sind. Mit dem Maßnahmengesetz war die Beschleunigung des zweigleisigen Ausbaus vorgesehen.

Die Entscheidung der Bundesumweltministerin gegen den zweigleisigen Ausbau einer bestehenden Trasse ist umso unverständlicher, da der Bahnausbau auch aus klimapolitischen Gründen hohe Priorität genießt.

Ich habe Bundesumweltministerin Svenja Schulze in einem Brief gebeten, zu den Gründen ihrer Entscheidung Stellung zu nehmen. Das Gesetz wird nun von der Bundesregierung zur parlamentarischen Beratung in den Bundestag eingebracht. Selbstverständlich werde ich mich mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, den zweigleisigen Ausbau der Marschbahn im Gesetzentwurf zu berücksichtigen.“