Entwarnung für heimische Brütereien und Geflügelbranche

16.06.2023

Bundestag passt Tierschutzgesetz an und erlaubt Geschlechtsselektion bis zum 12. Bebrütungstag

Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht eine Anpassung im Tierschutzgesetz (TierSchG) beschlossen. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Schmerzempfindung bei Hühnerembryonen gaben den Anlass die Geschlechtsbestimmung im Brutei bei Hühnern nun bis einschließlich zum 12. Bebrütungstag zu erlauben. Die bisherige Fassung des Tierschutzgesetzes hätte ab dem 1. Januar 2024 ein Tötungsverbot für Hühnerembryonen bereits ab dem 7. Bebrütungstag vorgesehen.

Bei der mit den Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgenommenen Gesetzesänderung handelt es sich um eine dringend gebotene Anpassung des Tierschutzgesetzes an den aktuellen Kenntnisstand der Wissenschaft.

Mit einer nun möglichen Geschlechtsbestimmung im Hühnerei bis einschließlich zum 12. Bebrütungstag entsprechen wir den Anforderungen des Tierschutzes, da ein Schmerzempfinden des Hühnerembryos bis zu diesem Zeitpunkt auszuschließen ist. Gleichzeitig verschaffen wir den heimischen Brütereien die Möglichkeit mittels unterschiedlicher Selektionsverfahren männliche Hühnerembryonen früh zu erkennen und auszusortieren. Für die Brütereien bedeutet dies eine Entwarnung. Darüber bin ich sehr erleichtert.

Mir ist es wichtig, dass die Tötung männlicher Eintagsküken weltweit ein rasches Ende findet. Wir haben als Unionsfraktion deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht.

Darin fordern wir europaweit und international einheitliche Regeln. Das Leiden der Tiere soll nicht nur in andere Länder verlagert werden. Es darf hier nicht zu unschönen Wettbewerbsverzerrungen kommen, bei denen heimische Brütereien ihre Existenzgrundlage verlieren. Gleichzeitig, aber ausländische Brütereien das Geschäft übernehmen und das Töten der männlichen Eintagsküken weiterhin praktizieren. Deshalb muss die Forschungsarbeit zum Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen sowie zur Geschlechtsbestimmung im Ei technologieoffen weiter vorangetrieben werden. Erprobte Verfahrenstechniken, die die vorgegebene Frist einhalten, müssen technologieoffen, europaweit zulässig sein.

Ich bedaure es wirklich sehr, dass die Fraktionen der SPD, von Bündnis90/Die Grünen sowie der FDP unsere Forderungen im Entschließungsantrag nicht unterstützt haben und wir somit die Mehrheit im Bundestag verfehlten.