Finanzielle Hilfen für Städte und Gemeinden

17.09.2020

Bund entlastet Kommunen durch Grundgesetzänderung

Der Bund möchte die Kommunen im Zuge der Corona-Pandemie entlasten. Dafür wird auch das Grundgesetz geändert. 

„Auch die Kommunen haben im Zuge der Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle gehabt. Im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD haben die Regierungsparteien sich darauf geeinigt, die Kommunen finanziell zu entlasten. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden. Ich freue mich, dass wir mit den Beschlüssen heute die Voraussetzungen geschaffen haben.

Der Bund gewährt allen Gemeinden für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen zu gleichen Teilen mit dem Land einen pauschalen Ausgleich. Dafür wird es im Grundgesetz einen neuen Artikel 143h geben. Die Länder erhalten dann dafür aus dem Bundeshaushalt über 6,1 Milliarden Euro. Der Artikel 143h des Grundgesetzes wird am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft gesetzt.

Außerdem wird der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent und insgesamt bis knapp unter 75 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernehmen. Dafür wird Artikel 104a des Grundgesetzes geändert, da die Übernahme der Kosten der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch den Bund nicht als Bundesauftragsverwaltung verstanden werden darf.

Ich finde es wichtig, dass die Kommunen Unterstützung erhalten, denn sie müssen auch in Zukunft in der Lage sein, das Leben ihrer Bürger vor Ort zu gestalten. Außerdem sind Kommunen auch Auftraggeber für die heimische Wirtschaft.“