Fristanpassung für Geschlechtsbestimmung im Ei

16.06.2023

Bundestagsrede Nr. 29

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ja, es stimmt: Wir haben es der ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu verdanken, dass seit 1. Januar 2022 das Töten der Eintagsküken ein Ende gefunden hat.

Es stimmt nicht, Herr Hocker, dass es völlig irrsinnig war, eine Frist von sieben Tagen festzulegen; denn die wissenschaftlichen Erkenntnisse waren eben damals so. Das war keine politische Entscheidung, sondern eine wissenschaftliche Entscheidung.

Insofern ist es - da wir hier von Politik reden - jetzt auch nicht das Verdienst der Ampel, dass wir heute wissenschaftliche Erkenntnisse haben, die deutlich machen, dass das Schmerzempfinden bei Embryonen erst ab dem 13. Tag einsetzt, und somit die Untersuchung zur Geschlechterbestimmung etwas länger möglich ist. Es hat etwas mit Wissenschaft zu tun und eben nicht mit Politik. Deshalb tragen wir diese Änderung im Tierschutzgesetz selbstverständlich mit, wie wir es auch schon im Ausschuss getan haben. Wir halten es für sehr richtig. Im Übrigen sichert es auch die Existenz unserer Brütereien hier in Deutschland, für die solch eine Fristsetzung ab Januar nächsten Jahres existenzbedrohend gewesen wäre.

Infolgedessen freuen wir uns, dass wir hier zu einer guten Lösung kommen.
Wir haben heute gleichzeitig einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung eindringlich auffordern, sich auch in Zukunft bitte dafür einzusetzen, dass wir europaweit zu einem Verbot des Kükentötens kommen; das hatte die Kollegin Zoe Mayer eben ja vehement gefordert. Deshalb gehe ich davon aus, dass es kein Problem sein wird, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Ebenso fordern wir die Bundesregierung auf, die Forschungsarbeiten zum Schmerzempfinden von Hühnerembryonen fortzusetzen.

Wir brauchen auf der europäischen Ebene auch eine einheitliche Regelung zur Technologieoffenheit hinsichtlich der Geschlechterbestimmung bei den Hühnerembryonen.

Ich will noch ein paar Sätze zu den beiden Anträgen von der AfD und der Fraktion Die Linke sagen - ich hatte es im Ausschuss bereits gesagt -: Uns ist die Problematik dieses Themas sehr bewusst. Ich habe gesagt: Wir möchten das gerne im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes diskutieren. - Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir durchaus auch in unserer CDU/CSU-Fraktion noch sehr kontrovers darüber diskutieren. Ich finde, das ist auch nicht ehrenrührig; das gehört sich nämlich so für eine demokratische Fraktion. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes.

Herzlichen Dank.

 

Hier das Video der Rede.