Grundwasserqualität & Nitratmessstellennetz

25.06.2021

Bundestagsrede Nr. 18

Herr Präsident!

Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir sind uns alle darin einig, dass der Schutz unseres Grundwassers von existenzieller Notwendigkeit ist. Der Großteil unseres Trinkwassers – unseres wichtigsten Grundnahrungsmittels – gewinnen wir aus Grundwasservorkommen. Deshalb ist ein transparentes und verursachergerechtes Grundwassermessnetz unser oberstes Ziel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP!

Mit Ihrem Antrag „Grundwasserqualität wissenschaftlich fundiert und repräsentativ ermitteln“ beziehen Sie sich vor allem auf die Nitratbelastung des Grundwassers und damit verbunden auf das Messstellennetz.
Sie fordern darin unter anderem, dass der Deutsche Bundestag gemeinsam mit den Ländern ein technisches Regelwerk für die Messstellen erarbeiten, die Auswahl der Messstellen mit den Bundesländern prüfen, die Messstellenzahl erhöhen, die Datenbank Grundwassermessstellen beim UBA um relevante Informationen erweitern, das Messstellennetz möglichst engmaschig gestalten und im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft auf ein europaweit vergleichbares Messnetz hinwirken soll.

Diese Forderungen teile ich durchaus weitestgehend. Denn schließlich waren wir es als CDU/CSU-Fraktion, die sich im vergangenen Jahr bei unserer Bundesregierung, bei unserem Koalitionspartner und in letzter Konsequenz bei den Ländern stark dafür eingesetzt haben, dass bestehende Mängel im Nitratmessstellennetz beseitigt und die Messdatenlage optimiert werden.

 

Vieles hat sich seitdem zum Besseren bewegt:

Die Bundesregierung hatte die unterschiedliche Messstellenausstattung in den Bundesländern zum Anlass genommen, einerseits klare Regelungen in die novellierte Düngeverordnung aufzunehmen und andererseits zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise die notwendigen technischen Regelungen zu treffen.

Inzwischen sind die Ausweisungen der sogenannten „Roten Gebiete“ in Deutschland nach einheitlichen Kriterien durch die Länder überprüft worden und, sofern erforderlich, auch angepasst worden. Dafür wurde vom Bund eine Verwaltungsvorschrift unter Beteiligung der Länder erarbeitet, welche in Form von novellierten Landesdüngeverordnungen umgesetzt wurde.

Mit der klaren Pflicht zur Binnendifferenzierung von Grundwasserkörpern soll nicht nur dem Verursacherprinzip nachgekommen werden, sondern auch gewährleistet werden, dass Maßnahmen der Düngeverordnung zielgenau wirken.

 

Um in Zukunft auch Nitratquellen außerhalb der Landwirtschaft einzubeziehen, bedarf es jedoch einer Novellierung der EG-Nitratrichtlinie. Für eine bessere Vergleichbarkeit ist außerdem ein einheitliches Nitratmessnetz in Europa anzustreben. Diese Forderungen wurden gesetzt und müssen nun weiter vorangetrieben werden.

Wir haben also in der Tat bereits sehr vieles - im Sinne eines transparenten und gleichzeitig verursachergerechten Grundwassermessstellennetzes – erreicht.
Der Antrag erübrigt sich somit, weshalb wir ihn hier ablehnen werden.

 

Herzlichen Dank.