Info aus Berlin

03.06.2022

100 Milliarden Sondervermögen für die Bundeswehr

Heute hat der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen die Einführung eines Sondervermögens für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen.

Ich begrüße es sehr, dass endlich mehr Geld in die Bundeswehr investiert wird. Neben dem Sondervermögen steigt auch der Verteidigungshaushalt des Bundes auf 50,4 Milliarden Euro an. Über das Sondervermögen hinaus muss sichergestellt werden, dass jährlich zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes in die Verteidigung investiert werden. Wir brauchen eine verteidigungsfähige Bundeswehr und die Soldatinnen und Soldaten, die unser Land schützen, haben die beste Ausrüstung verdient.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der Bundesregierung ihre Zustimmung zur Einführung des Sondervermögens und zu der dafür erforderlichen Änderung des Grundgesetzes erklärt, wenn das Geld ausschließlich für die Bundeswehr verwandt und von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses begleitet wird. Außerdem wird die Beschaffung für die Bundeswehr beschleunigt und eine angemessene Tilgungszeit vereinbart.

Hintergrund für die Einführung des Sondervermögens ist die Ausweitung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine im Februar dieses Jahres. Das Geld trägt zur Modernisierung der Bundeswehr bei, um in Abstimmung mit den NATO-Partnern bestehende Fähigkeitslücken zu schließen und die Landes- und Bündnisverteidigung sicherzustellen. Für die Mittel wurde ein Wirtschaftsplan erstellt, der etwa 41 Milliarden Euro für die Luftverteidigung, jeweils 20 Milliarden für die Marine und die Modernisierung der Kommunikation und 17 Milliarden für das Heer vorsieht. Damit werden beispielsweise US-Tarnkappenjets vom Typ F-35, die Entwicklung und der Kauf des ECR-Eurofighters, Schützenpanzer sowie satellitengestützte Kommunikation und digitales Funkgerät finanziert.

Für die Finanzierung ist das Instrument eines Sondervermögens gewählt worden, weil die Aufgabe langfristig und sehr umfangreich ist. Zudem ist das Finanzierungsvolumen nicht im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes zu realisieren. Deshalb haben sich die Fraktionen der CDU/CSU sowie der Ampel-Koalition – SPD, Grüne und FDP –  zur Realisierung des Sondervermögens auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt, die der Bundestag heute mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen hat.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Ihre

Astrid Damerow