Info aus Berlin

24.06.2022

Bundestag beschäftigt sich mit dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien

Nach einer Operation brauchte ich einige Wochen Erholung. Ich freue mich sehr, dass es mir gesundheitlich wieder gut geht und ich in dieser Woche meine Arbeit wieder aufgenommen habe. Wie gewohnt werde ich Sie nun am Ende der Sitzungswochen wieder über wichtige Entscheidungen informieren.

In dieser Woche hat sich der Bundestag mit dem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Änderungen im Energiewirtschaftsrecht beschäftigt. Die Ampel-Koalition hat dazu mehrere Gesetzentwürfe eingebracht.
Ich unterstütze gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir sehen in den vorliegenden Gesetzentwürfen aber auch Defizite, die wir in der parlamentarischen Debatte auch thematisiert haben.
In erster Lesung wurde das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land debattiert. Die SPD-geführte Bundesregierung setzt auf flankierende Maßnahmen, um Hemmnisse zu beseitigen. Das größte Hindernis ist der Mangel an verfügbarer Fläche. Um die Ausbauziele zu erreichen, müssen zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Tatsächlich stehen derzeit nur 0,5 Prozent zur Verfügung. Den Ländern sollen verbindliche Flächenziele vorgegeben. Der Ausbau der Windenergie wird auch in das Bauplanungsrecht integriert. Ergänzt wird auch der Paragraph 26 des Bundesnaturschutzgesetzes, um Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Flächensuche für den Windenergieausbau einzubeziehen. Ein neuer  Paragraph 45c des Bundesnaturschutzgesetzes beinhaltet Maßnahmen zum Artenschutz.
Ich stimme meinen Kollegen in der CDU/CSU-Fraktion zu, dass das Thema Bürokratieabbau leider keine Berücksichtigung im Gesetzentwurf der Ampel-Koalition findet. Wir kritisieren auch, dass der Bund die Länder nicht in die Ausarbeitung der Flächenvorgaben einbezogen hat. Wir werden in der weiteren parlamentarischen Beratung unsere Kritik deutlich machen.
Außerdem hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Netzentwicklungsplanung wird sich künftig auch am Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 orientieren. Im Bundesbedarfsplan werden 19 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und 17 Netzausbauvorhaben geändert. Dazu kommen Vereinfachungen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bundesnetzagentur erhält zudem zusätzliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber Energielieferanten.
Ich habe für die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes gestimmt. Wir haben als CDU/CSU-Fraktion den bürokratischen Aufwand und die einseitige Fokussierung auf Wind und Sonne kritisiert. Die Koalitionsfraktionen haben im parlamentarischen Verfahren aber wichtige Forderungen unserer Fraktion aufgegriffen, beispielsweise die Prüfung der Vereinfachung von beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir konnten auch durchsetzen, dass der Netzausbau, der Bau von Wasserstoffleitungen oder auch die Erweiterung des digitalen Netzzugangs auf Ladepunkte und Speicher von überragendem öffentlichen Interesse ist.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Ihre

Astrid Damerow, MdB