Info aus Berlin

26.05.2023

CDU/CSU-Fraktion stimmt gegen Verlängerung des Einsatzes in Mali

Dem Antrag der Bundesregierung „Letztmalige Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma)“ haben wir nicht zugestimmt.

Stattdessen fordern wir in unserem Antrag „ein MINUSMA-Einsatz der Bundeswehr rasch aber geordnet in diesem Jahr beenden – Unser zukünftiges Engagement im Sahel mit einer Gesamtstrategie auf eine solide und tragfähige Grundlage stellen“, den Einsatz bis spätestens Ende 2023 zu beenden. Der Auftrag der Bundeswehr ist in Mali seit Monaten nicht mehr sachgerecht, teilweise gänzlich nicht ausführbar und damit im Lichte der Auftragszielsetzung weitgehend wirkungslos. Das angekündigte sogenannte strukturierte Auslaufmandat bis zum Mai 2024 stellt eine unnötige Verlängerung des Einsatzes der Soldatinnen und Soldaten dar, vergrößert ihre Gefährdungslage unnötig, verkommt zum bloßen Dableiben und entbehrt damit jeder Rechtfertigungsgrundlage.

 

Einbringen eines Gesetzes zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

In dieser Woche haben wir in erster Lesung unseren Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes diskutiert.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern. Die Zahl der Ausländer in Deutschland, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, befindet sich derzeit auf einem Rekordniveau. Laut dem Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt 304.308 Menschen ausreisepflichtig, davon 248.145 mit einer Duldung und 56.163 ohne Duldung. Dem stehen im Jahr 2022 etwas mehr als 26.500 freiwillige Ausreisen und 12.945 vollzogene Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern gegenüber.

Dieser Entwurf basiert auf einer Vereinbarung, die am 10. Mai von den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz getroffen wurde. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir die bereits bestehenden Vereinbarung der Ampelkoalition um. Das Ablehnen unseres Antrags zeigt, dass die Ampel die Vereinbarung gar nicht einhalten will. Es wäre ein Leichtes gewesen unserem Gesetzesentwurf zuzustimmen.

 

CDU/CSU-Fraktion lehnt das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ab

Außerdem haben wir über das von der Bunderegierung eingebrachte Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) abgestimmt. Gegenstand des Entwurfs ist die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte zum 1. Juli 2023.

Aus unserer Sicht kommt der Gesetzentwurf zu spät und greift zu kurz. Er dient primär dazu, mit Beitragssteigerungen das umfangreiche Defizit in der Pflegeversicherung kurzfristig zu beseitigen. Nachhaltige Lösungen bietet er nicht. Die Leistungsausweitungen für Pflegebedürftige bleiben hingegen hinter der Inflationsrate und den Versprechungen des Koalitionsvertrages zurück. Dieses Gesetz ist keine Reform, sondern ein dürftiges Auf-Sicht-Fahren - wieder mal der kleinste gemeinsame Nenner.

Ihre

Astrid Damerow, MdB