Info aus Berlin

18.11.2023

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Nachtragshaushalt 2021

Die Auswirkungen des Urteils auf den Bundeshaushalt 2024 müssen nun zuallererst in ihrer ganzen Tragweite analysiert werden. Eine übliche Haushaltsberatung – als sei das Urteil nicht rechtsgültig – werden wir als CDU/CSU-Fraktion deshalb nicht mittragen. In der kommenden Woche, am 21. November, wird es deshalb im ersten Schritt eine Anhörung zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 geben.

Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reichten im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 (2. NT 2021) der Ampelregierung ein. Ziel der Klage war die rechtliche Überprüfung der nachträglichen Umwidmung von Corona-Mitteln in Höhe von 60 Mrd. Euro für andere Zwecke sowie eine Prüfung der neuen Buchungsregeln für Sondervermögen. Die Kläger beantragten die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des 2. NT 2021.
In seiner Entscheidung vom 15. November 2023 ist das BVerfG unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es erklärte den 2. NT 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Zusätzlich stärkte das Gericht die für uns bedeutenden Haushaltsgrundsätze, insbesondere die Jährlichkeit aller Einnahmen und Ausgaben sowie die 2009 eingeführte Schuldenbremse. Die Nutzung von schuldenfinanzierten Sondervermögen wird künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein.
Dieses klare Urteil stärkt den Deutschen Bundestag in seiner Kompetenz, über die Ausgabe von Haushaltsmitteln zu entscheiden. Die Entscheidung stellt die Ampelregierung vor die Herausforderung, Maßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ohne diese Mittel zu finanzieren.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) markiert einen historischen Wendepunkt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht nur die Verfassungswidrigkeit, sondern auch die Nichtigkeit eines Bundeshaushalts festgestellt. Die neu eingeführte Verbuchungspraxis wurde ebenfalls vom BVerfG verworfen, womit das Gericht in allen Punkten unserer Klage gefolgt ist. Dieses wegweisende Urteil wird zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Haushaltspolitik haben.
Die Entscheidung des BVerfG stellt auch die erste Amtshandlung von Bundesfinanzminister Christian Lindner in Frage, die ursprünglich von seinem Vorgänger Olaf Scholz konzipiert wurde. Das Gericht betonte mit großer Deutlichkeit, dass die Schuldenbremse von der Ampelregierung nicht nur missachtet, sondern auch durch trickreiche und verschleiernde Maßnahmen umgangen wurde.
Die Ampelregierung hat durch ihr Handeln in erheblichem Maße haushalterische Probleme verursacht, und das Urteil macht deutlich, dass sie trotz der Warnungen des BVerfG im Dezember 2022 vorsichtiger hätte agieren müssen. Stattdessen wurden fortlaufend neue Verpflichtungen eingegangen. Die politische Verantwortung für die Tragweite dieser Entscheidung trägt der Bundeskanzler, auf den das verfassungswidrige Konzept zurückgeht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Selbstbedienungsmentalität der Ampelregierung nun Einhalt geboten und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und der Aushöhlung der Schuldenbremse wurde ein deutlicher Riegel vorgeschoben. Dadurch bricht ein zentraler Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung zusammen.

Wir fordern die Koalition dazu auf, ein geordnetes Haushaltsverfahren durchzuführen, das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Dies gebietet nicht zuletzt der Respekt gegenüber dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht.

Ihre

Astrid Damerow, MdB