Info aus Berlin

01.12.2023

Bundeshaushalt 2024

Obwohl die förmlichen Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 für diese Woche aufgrund unseres Drucks von der Tagesordnung genommen wurden, stand die aktuelle Sitzungswoche weiterhin im Zeichen der Haushaltspolitik. Der Bundeskanzler hat in dieser Woche eine Regierungserklärung abgeben, zu der wir ihn in der vergangenen Woche schriftlich aufgefordert hatten. Unsere klare Erwartung ist, dass Klarheit und Wahrheit nicht nur die angemessenen Grundsätze in der Haushaltspolitik sind, sondern auch als Maßstab für jegliches politisches Handeln dienen sollten. Wir werden den Bundeskanzler an diesen Prinzipien messen.

Zusätzlich hat das Kabinett im Umlaufverfahren einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Diesen haben wir am Donnerstag im Haushaltsausschuss beraten und am Freitag im Plenum diskutiert. Als konstruktive Opposition haben wir die Begründung der Bundesregierung für die – rückwirkende – Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 sorgfältig geprüft.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe ist eine deutliche Niederlage für die Ampel-Koalition. Der Versuch der Ampel, Mittel für Notsituationen willkürlich umzuwidmen und in Form von Sondervermögen über mehrere Jahre Selbstbedienungstöpfe zu schaffen, wurde beendet. Dieses Urteil aus Karlsruhe ist eine erfreuliche Nachricht für die Steuerzahler und die Finanzstabilität der Bundesrepublik Deutschland.

Der Einsatz für solide Haushalte bleibt ein zentraler Bestandteil des politischen Profils der Union. Trotzdem liegt die politische Verantwortung in dieser Situation klar bei der Bundesregierung. Diese ist nun gefordert, einen Vorschlag vorzulegen, wie ein verfassungskonformer Bundeshaushalt 2024 gestaltet werden kann.
In einer Demokratie darf verfassungswidriges politisches Handeln nicht einfach hingenommen werden. Es ist die grundlegende Verantwortung der Opposition, das Handeln der Regierung zu überwachen und bei Bedarf das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Diese Verantwortung ist besonders wichtig, wenn es um Entscheidungen geht, die die Gestaltung der öffentlichen Haushalte mit den finanziellen Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betreffen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den 2. Nachtragshaushalt 2021 aus verschiedenen Gründen als verfassungswidrig eingestuft. Insbesondere wurden folgende Punkte als problematisch betrachtet:

• Die rückwirkende Umwidmung von Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, zugunsten des Klimaschutzes.
• Die nachträgliche Verabschiedung des 2. Nachtragshaushalts 2021 im Jahr 2022.
• Eine neue Anrechnungspraxis von Abflüssen aus Sondervermögen auf die nach der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme, die letztlich darauf abzielte, die Schuldenbremse zu umgehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in allen genannten Punkten Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt und infolgedessen den 2. Nachtragshaushalt 2021 der Ampel nicht nur für verfassungswidrig, sondern sogar für nichtig erklärt. Dieses Urteil stärkt die Schuldenbremse, was im Sinne der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzen richtig ist. Schließlich müssen auch diese Notkredite letztendlich zurückgezahlt werden. Wir sind fest davon überzeugt: Aktuelle Probleme dürfen nicht auf Kosten kommender Haushalte und Generationen gelöst werden.