Info aus Berlin

22.03.2024

Unser Gesetzentwurf zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz („Bezahlkartengesetz“)

In dieser Woche haben wir die Einführung der Bezahlkarte im Bundestag diskutiert.
Unter erheblichem Druck von CDU und CSU lenkte der Bundeskanzler schließlich während der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 ein und erklärte sich bereit, die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber auf Bundesebene zu schaffen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder waren sich einig, dass Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weiter eingeschränkt werden sollten. Dies sollte dazu dienen, Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland zu verringern und den Verwaltungsaufwand für die Kommunen zu minimieren. Die Bereitstellung von Leistungen über Bezahlkarten auf Bundesebene wurde als Mittel hierfür vereinbart. Die Bundesregierung wollte den erforderlichen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG zeitnah angehen. Bisher liegt jedoch kein gemeinsamer Gesetzentwurf der Regierungskoalition vor, da die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ihre Zustimmung verweigert. Dieser jüngste Zwischenfall im langwierigen Streit innerhalb der Bundesregierung verdeutlicht die Schwäche der Autorität des Bundeskanzlers in seiner eigenen Koalition.

Die Untätigkeit der Regierung in Fragen der Migrationspolitik kann nicht länger hingenommen werden. Um dem Wunsch der Bundesländer nachzukommen, stellen wir nun unseren eigenen Gesetzentwurf für eine rechtssichere Grundlage zur Einführung von Bezahlkarten. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es angebracht, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorrangig in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen.

Deutschland aus der Baukrise führen – Jetzt wirksame Maßnahmen für
bezahlbares Bauen und Wohnen ergreifen.

Deutschland steht vor einer akuten Wohnungsbaukrise von enormem Ausmaß. Die Situation ist äußerst besorgniserregend: Die Zahl der Baugenehmigungen bricht flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Baufirmen bleiben leer und Projekte werden massenweise storniert.
Einige Unternehmen haben bereits Insolvenz anmelden müssen, während viele andere in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Kurzarbeit und erste Entlassungen sind bereits Realität geworden. Es ist dringend erforderlich, jetzt einen Impuls für mehr bezahlbaren Wohnungsbau zu setzen. Die Regierungskoalition hat bisher sämtliche Hilferufe aus der Bauindustrie unbeachtet gelassen. Die Leidtragenden sind die vielen Hunderttausend Menschen, die verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum suchen. In unserem Antrag, der diese Woche zur abschließenden Beratung ansteht, betonen wir daher: Die Bauwirtschaft bildet ein Fundament unserer Wirtschaftskraft. Die Leidtragenden sind die vielen Hunderttausend Menschen, die verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung suchen. Im August 2023 kündigte Bundesministerin Klara Geywitz zwar ein Maßnahmenpaket zur "Belebung der Bauwirtschaft" an.

Vor dem Hintergrund der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt müssen wir gegensteuern.
Dafür sind eine Kombination aus steuerlichen Maßnahmen, zielgerichteter Förderung und Reduzierung der Bau- und Baunebenkosten erforderlich. Der Staat muss vom Kostentreiber des Wohnungsbaus zum treibenden Impulsgeber werden. Auf diese Weise können wir die Bautätigkeit ankurbeln und Raum für bezahlbares Bauen und Wohnen schaffen. Die persönliche Verantwortung des Bundeskanzlers in dieser Angelegenheit ist unumgänglich, da er sich in Bundestagswahlkampf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf die Fahnen geschrieben hat.

Ihre

Astrid Damerow, MdB