Info aus Berlin

12.04.2024

Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir den Entwurf der Ampelregierung für ein Gesetz zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz). Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordert und Deutschland an seine Belastungsgrenze bringt, ist es richtig, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglichst in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen.
Seit dem Spätsommer 2022 haben bereits eine halbe Million Menschen in Deutschland Asyl beantragt, und der Zustrom zeigt keine Anzeichen einer Abschwächung. Städte und Gemeinden sind zunehmend überfordert und stehen vor der Herausforderung, Unterkünfte und Versorgungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge bereitzustellen. Trotz früherer Versprechungen hat die Ampel-Koalition bisher nur wenig unternommen, um das Problem anzugehen. Die CDU/CSU-Fraktion drängt daher die Bundesregierung, die Länder und Kommunen in dieser Migrationskrise nicht allein zu lassen.

Die aktuelle Lage ist besorgniserregend: Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, wird die Zahl der Asylbewerber bis zum Ende des Jahres erneut auf 300.000 ansteigen. Bereits jetzt sind die Kommunen überlastet und stehen vor erheblichen Herausforderungen in Bezug auf Wohnraum, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung und Integrationskurse. Trotz Versprechungen des Kanzlers bei einem Bund-Länder-Gipfel am 6. November, Abhilfe zu schaffen und irreguläre Migration zu bekämpfen, wurden diese Versprechungen kaum eingehalten. Auch ein Folgetreffen zwischen dem Kanzler und den Ministerpräsidenten am 6. März brachte kaum konkrete Ergebnisse, sondern lediglich weitere Absichtserklärungen.

Die CDU/CSU-Fraktion hat in einem Antrag an den Bundestag die Regierung aufgefordert, verstärkte Maßnahmen zu ergreifen, um den irregulären Zuzug einzudämmen. Dies beinhaltet die Erweiterung von Migrationsabkommen mit Herkunftsländern, um die Rücknahme abgelehnter Staatsbürger zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die Liste sicherer Herkunftsstaaten um Länder wie Indien, Tunesien, Marokko und Algerien ergänzt werden. Die Union betont die Notwendigkeit, Anreize für illegale Migration zu eliminieren und alle Hindernisse für Abschiebungen zu beseitigen, einschließlich der Möglichkeit von Abschiebungen direkt von deutschen Flughäfen aus. Im Rahmen der Europäischen Union soll die Koalition sich für eine verstärkte Sicherung der Außengrenzen einsetzen, die Migration von Asylbewerbern zwischen den EU-Staaten unterbinden und Asylverfahren in Drittstaaten organisieren.

Das Selbstbestimmungsgesetz
Außerdem wurde in dieser Woche das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel in 2. Und 3. Lesung debattiert.
Die Ampel-Fraktionen haben sich mit diesem Gesetz verrannt und überschreiten deutlich das angestrebte Ziel. Nicht nur der Schutz von Kindern und Minderjährigen wird dabei grob vernachlässigt, sondern mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird sogar ein erhebliches Sicherheitsrisiko geschaffen. Ab November wird es möglich sein, seine Identität vor dem Standesamt mit einer simplen Erklärung zu ändern, ohne dass die Sicherheitsbehörden darüber informiert werden. Es findet keine Abgleichung mit anderen Datenbanken statt, um Missbrauch auszuschließen, und Standesbeamte können solche Identitätserklärungen nicht einfach ablehnen. Personen könnten somit, mit einem neu ausgestellten Pass versehen, ungehindert deutsche Flughäfen verlassen, selbst wenn sie bereits auf Fahndungslisten stehen. Es mangelt an jeglichem Schutz vor Missbrauch.

Obwohl die Ampel-Fraktionen diese selbst geschaffene Sicherheitslücke erkennen, unternehmen sie nichts dagegen. Stattdessen überlassen sie es ihren eigenen Ministern, nachträglich eine Lösung zu finden, und schlagen gleichzeitig eine Änderung des Namensrechts vor. Ironischerweise wollen sie am selben Tag wie das Selbstbestimmungsgesetz eine Namensrechtsänderung beschließen, die jedoch keine Lösung für dieses Problem bietet. Diese Vorgehensweise ist unehrlich, unverantwortlich und zeigt erneut, dass diese Regierung nicht in der Lage ist, vernünftige und angemessene Gesetze zu verabschieden. Das Gesetz ist nicht nur handwerklich mangelhaft, sondern stellt eine regelrechte Katastrophe dar.

Ihre

Astrid Damerow, MdB