Info aus Berlin

26.04.2024

Veteranentag am 15. Juni

Mit großer Mehrheit haben wir in dieser Woche im Bundestag die Einführung eines Veteranentags beschlossen. Dieser Tag soll dazu dienen, den Einsatz und die Opfer aller Bundeswehrsoldaten angemessen zu würdigen und den Respekt sowie die Anerkennung für ihre Leistungen in den Vordergrund zu stellen.
Darüber hinaus streben wir an, die Versorgung von Veteranen und ihren Familien zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Schädigungen, die sie während ihres Dienstes, insbesondere im Auslandseinsatz, erlitten haben. Unser Antrag sieht eine sichtbare und öffentliche Durchführung dieses Gedenktages vor, der Bildungs- und Informationsangebote einschließt und eine Beteiligung der Länder und Kommunen vorsieht.

Die Initiative unserer Unionsfraktion, die den Auslöser für diesen fraktionsübergreifenden Antrag bildete, unterstreicht die breite Anerkennung der Verdienste aktiver und ehemaliger Bundeswehrangehöriger. Sie verdeutlicht zudem das kontinuierliche Engagement der Union für die Anliegen der Bundeswehr und ihrer Soldatinnen und Soldaten.

Änderung des Klimaschutzgesetzes

Letzten Freitag hat die Ampel einen umfassenden Änderungsantrag zum Klimaschutzgesetz eingebracht. Wir hatten im Bundestag zur Prüfung des Gesetzes und des Änderungsantrages nur wenige Tage Zeit. Erst ganz am Ende kamen wichtige Informationen dazu, etwa wie hoch die Strafen ausfallen, wenn der Verkehrssektor seine Ziele doch verfehlt. In der Summe sind die Verfahrensfehler sehr erheblich. Diese überhasteten Gesetzgebungsverfahren sind der Wichtigkeit des Gesetzes nicht angemessen. Gerade Punkte wie die Aufweichung der Sektorregelung werfen viele Fragen im Bereich der Grundrechte und Generationengerechtigkeit auf. Schließlich hat gerade erst der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte, Klimaschutz Anfang April zu einem einklagbaren Menschenrecht erklärt und die Vertragsstaaten zu gesetzlichen Zielvorgaben verpflichtet.

Zwar bleiben die Sektorziele formal bestehen, jedoch entfällt die Verpflichtung, bei ihrem Verfehlen unmittelbar ein Sofortprogramm vorzulegen. Stattdessen besteht die Möglichkeit, den CO2-Ausstoß über verschiedene Jahre und Sektoren hinweg miteinander zu verrechnen. Sollte die Gesamtbilanz langfristig nicht stimmen, ist lediglich eine allgemeine Nachsteuerung der Regierung erforderlich, ohne dass ein bestimmtes Ministerium speziell dafür verantwortlich gemacht wird.

Die erneute kurze Beratungszeit lassen mal wieder keine gründliche und dem Thema angemessene Auseinandersetzung zu.
Das ist ein Gesetz nach dem Motto: wenn die Regierung es nicht schafft sich an ein Gesetz zu halten, dann kann man es immer noch ändern.

Ihre

Astrid Damerow, MdB