Info aus Berlin

20.12.2024

Frohe Weihnachten!

Am Ende eines ereignisreichen und herausfordernden Jahres wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie erholsame und gesegnete Weihnachten und Glück und Gesundheit für das Jahr 2025.
Außerdem möchte ich mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung bedanken.

Resilienz des Bundesverfassungsgerichts
Diese Woche beraten wir in abschließender zweiter und dritter Lesung zwei Gesetzentwürfe, die auf die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts abzielen. Dabei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) sowie einen Entwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes. Beide Vorlagen bringen wir gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP ein.
Mit der Grundgesetzänderung wollen wir zentrale Strukturprinzipien des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich im Grundgesetz verankern. Dazu gehören:

• Der Status des Bundesverfassungsgerichts als eigenständiges Verfassungsorgan,
• Die Grundstruktur des Gerichts mit seiner Gliederung in zwei Senate und je acht Richterinnen und Richtern pro Senat,
• Die Amtszeit von 12 Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren für Verfassungsrichterinnen und -richter,
• Der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Möglichkeit, Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit bis zur Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fortzuführen.

Darüber hinaus sichern wir die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich ab. Zugleich wird klargestellt, dass der Gesetzgeber weiterhin berechtigt ist, ein für nichtig erklärtes Gesetz in einer verfassungsgemäßen Form erneut in Kraft zu setzen.
Die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts wird ebenfalls festgeschrieben, in Analogie zu den Regelungen für andere Verfassungsorgane, die ihre Geschäftsordnungen eigenständig erlassen.

Um die Richterwahl krisenfester zu gestalten, führen wir eine Öffnungsklausel ins Grundgesetz ein. Diese erlaubt es, das Recht zur Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern zwischen Bundestag und Bundesrat zu übertragen, falls eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel in einem der beiden Organe die Wahl blockiert. Eine entsprechende Regelung wird einfachgesetzlich in § 7a Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) aufgenommen.
Uns als Fraktion war es besonders wichtig, die Resilienz des Gerichts zu stärken, ohne dessen Status und Befugnisse zu beeinträchtigen. Der gefundene Kompromiss mit den Ampel-Fraktionen stellt sicher, dass lediglich bestehende einfachgesetzliche Regelungen aus dem BVerfGG in das Grundgesetz überführt werden. Inhaltlich bleibt alles unverändert, doch zukünftige Änderungen dieser Vorgaben werden nur noch mit einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich sein.

Unser Leitantrag der Woche: „Politikwechsel für Deutschland – Soziale Marktwirtschaft statt grüner Planwirtschaft“

Die wirtschaftliche Lage Deutschlands hat sich in dieser Wahlperiode dramatisch verschlechtert. Zwei Jahre Rezession, voraussichtliche Stagnation bis 2025 und das Schlusslicht im G7-Vergleich sind alarmierende Signale. Die Industrieproduktion schrumpft, Unternehmen verlagern Investitionen ins Ausland, und Stellenabbau sowie steigende Arbeitslosenzahlen prägen das Bild.

Die Ampel-Regierung hat weder eine klare Analyse der Probleme noch wirksame Lösungen geliefert. Statt notwendiger Reformen entschied sie sich gegen die Weiternutzung der Kernkraft, trieb durch ihre Energiepolitik die Strompreise in die Höhe und erhöhte die Bürokratiekosten von 11 auf 27 Milliarden Euro seit 2021. Das Bürgergeld setzt keine Arbeitsanreize, das Heizungsgesetz verunsichert Bürger und Unternehmen, und die wirtschaftlichen Folgen spitzen sich weiter zu.
• Unser Ansatz: Wirtschaftspolitik für alle statt Subventionen für wenige.

Deutschland leidet nicht nur unter einer konjunkturellen Schwäche, sondern unter tiefgreifenden strukturellen Problemen. Unsere Lösung: Die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Grundlage für Wohlstand schaffen – durch konkrete Maßnahmen:

• Bürokratieabbau und Unternehmertum fördern: Einführung eines Belastungsmoratoriums, Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Abschaffung des Lieferkettengesetzes, Gründerschutzzonen und Ratifizierung des Mercosur-Abkommens.
• Steuerliche Entlastungen: Senkung der Steuern auf thesaurierte Gewinne auf 25 %, Einführung der Agrardieselrückvergütung.
• Beschäftigungsanreize stärken: Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge und die ersten 2.000 Euro Arbeitseinkommen für Rentner, Ersetzung des Bürgergelds durch eine neue Grundsicherung.
• Neue Energie-Agenda: Senkung der Kosten der Energiewende und Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Energiepreise.

Unser Ziel ist klar: Deutschland wieder wettbewerbsfähig machen, die industrielle Basis sichern und gute Arbeitsplätze erhalten.

Ihre

Astrid Damerow, MdB