Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zu dieser späten Stunde geht die Harmonie weiter.
Nur, sehr geehrter Kollege Dr. Gesenhues, ich muss schon noch darauf hinweisen:
Ja, es ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung – alles gut –, es geht aber auch um die Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie, zu der wir verpflichtet sind.
Die Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie wird in Zukunft sicherstellen, dass wir an öffentlichen Plätzen allgemein zugängliches Trinkwasser bereitstellen. Die Wichtigkeit sehen wir als Union ebenso. Für uns war aber auch genauso der Zusatz und der Hinweis in der Richtlinie wichtig, dass diese Umsetzung dann erfolgen soll, wenn sie durchführbar ist, wenn sie verhältnismäßig ist, wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen und vor allem – das finde ich ganz wichtig vor dem Hintergrund des Klimawandels – wenn Klimawandel und Geografie das notwendig machen.
Seitens der einschlägigen Verbände, die dazu gehört wurden, gab es Änderungswünsche; der Städtetag hat sich dazu geäußert, aber nicht zuletzt auch der Bundesrat.
Wir nehmen zur Kenntnis – das freut uns auch –, dass die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates weitestgehend Rechnung getragen hat.
Die Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie obliegt in letzter Konsequenz den Ländern und Kommunen. Es wird am Ende natürlich auch eine Frage der Finanzierung sein. Ich habe es im Ausschuss schon angesprochen: Wir können bei unseren selbstbewussten Kommunen sehr sicher sein, dass sie sich sofort melden werden, wenn es für sie finanziell problematisch wird. Dann werden wir das sicherlich hier erneut diskutieren müssen.
Abschließend möchte ich für meine Fraktion festhalten:
Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Er erscheint uns verhältnismäßig. Es ist auch unsere Pflicht, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Insofern: Zustimmung unsererseits, natürlich auch zu den Änderungsanträgen.
Wir sind gespannt, wie das die Länder respektive unsere Kommunen dann auch umsetzen werden.
Vielen Dank
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