Newsletter 03/2021 aus Berlin

12.02.2021

Lockdown verlängert bis zum 7. März

Bundestag wird spätestens alle drei Monate über epidemische Lage entscheiden

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich in dieser Woche auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März verständigt. Zugleich hat der Bundestag heute in erster Lesung das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemischen Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen debattiert. Am 21. März 2020 hat der Bundestag infolge der Ausbreitung des Corona-Virus eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, Maßnahmen zur Entlastung des Gesundheitswesens und zur finanziellen Entschädigung der Folgewirkungen zu ergreifen. Ohne einen Beschluss über die Fortgeltung würden die Maßnahmen am 31. März 2021 enden. Künftig muss der Bundestag spätestens alle drei Monate über die epidemische Lage von nationaler Tragweite entscheiden.

Meine Meinung

Der Beschluss der Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidenten, den Lockdown fortzusetzen, ist nach meiner Überzeugung richtig. Die sinkenden Infektionszahlen machen einerseits Hoffnung, aber die in Umlauf gekommenen Mutationen des Virus stellen eine zusätzliche Herausforderung dar. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die Infektionszahlen nach Beendigung des Lockdowns wieder steigen.

Es ist auch richtig, die Rechtsgrundlage zu verlängern, auf denen die Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie aufbauen. Das Gesetz widerlegt ganz klar die aus den Reihen der Opposition - insbesondere von der AfD und der FDP - geäußerte Kritik, der Bundestag werde als Volksvertretung nicht an der Debatte um die Corona-Maßnahmen beteiligt. Ganz im Gegenteil. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mein Kollege Torsten Frei, hat eindrucksvoll dargelegt, dass sich in dieser Sitzungswoche 10 und in der letzten Sitzungswoche 13 Debatten des Bundestages mit Corona befassten. Es ist zudem der Bundestag, der die Epidemie von nationaler Tragweite feststellen oder zurücknehmen muss. Die Verantwortung liegt beim Parlament.
 

Bundestag beschließt Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz

In abschließender Lesung hat der Bundestag in dieser Woche das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz beschlossen. Das Gesetz definiert den Rahmen, in dem Wohngebäude und andere Immobilien mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.

Meine Meinung

Ich begrüße das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz, denn wir unterstützen damit diejenigen, die ein umweltfreundliches Elektrofahrzeug fahren oder kaufen wollen. Neben dem Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur geht es darum, dass Autobesitzer ihre Batterie auch bequem zu Hause aufladen können. Die Kosten für Immobilien- und Wohnungsbesitzer bleiben aufgrund des Gesetzes überschaubar.
 

Bundestag beschließt Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflichten in Beherbergungsstätten

Nachdem der Bundestag 2019 beschlossen hat, Meldescheine in Beherbergungsstätten zu digitalisieren, schafft das neue Gesetz die Voraussetzungen, weitere Verfahren bei der Umsetzung zu erproben. Das Verfahren kann damit weiter vereinfacht und entbürokratisiert werden.

Meine Meinung

Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen keine Vorgaben beschließen, sondern die Beherbergungsstätten können entscheiden, was für sie am besten ist. Gerade das Hotelgewerbe ist prädestiniert dafür, denn es werden immer wieder bei den Meldescheinen die gleichen Informationen abgefragt. Beispielsweise können Abrechnungen von Dienstreisen so einfacher werden.