Newsletter 04/2019 aus Berlin

22.02.2019

Kompromissvorschlag zum Digitalpakt Schule

In den kommenden fünf Jahren bekommen die Länder vom Bund insgesamt fünf Milliarden Euro, um die digitale Ausstattung der Schulen zu verbessern. Ursprünglich forderte der Bund mit einer Verfassungsänderung eine 50 prozentige Beteiligung der Länder für alle weiteren gemeinsamen Projekte. Die Länder haben daraufhin Sorge geäußert, ihre Kompetenz in Bildungsfragen zu verlieren. Der Kompromiss sieht nun vor, dass der Bund von den Ländern für die von ihm gezahlten Gelder auf Anfrage Rechenschaft einfordern kann.

CDU/CSU und SPD haben sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag zur Weidetierhaltung bekannt und die Regulierung des Wolfsbestandes eingefordert. Demnach ist die EU-Kommission aufgefordert, die Einstufung des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu prüfen. Der Bundestag muss zugleich das Bundesnaturschutzgesetz ändern. Da es immer mehr Wölfe gibt, die auch Weidetiere reißen, besteht dringender Handlungsbedarf. Das Thema wurde in dieser Woche auch im Bundestag debattiert.

In dieser Woche wurde im Bundestag unter anderem über ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch abgestimmt. Handlungsbedarf entstand dadurch, dass der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Ärztliche Informationen und Beratungsmöglichkeiten über Schwangerschaftsabbrüche befanden sich dadurch in einer rechtlichen Grauzone. Nach dem neuen Gesetz dürfen Ärzte und Krankenhäuser künftig darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Künftig wird die Bundesärztekammer dafür auch eine zentral geführte Liste veröffentlichen. Die Möglichkeiten der Beratung für schwangere Frauen werden damit gestärkt.

 

Meine Meinung

Die im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Regelung zum Digitalpakt ist vernünftig. Wir wollen unsere Schulen modernisieren und dazu gehört, die Möglichkeiten des digitalen Lernens zu fördern. Wir wollen den Ländern ihre Kompetenzen in der Bildungspolitik nicht wegnehmen. Aber der Bund muss sicher sein, dass das Geld auch seinen Zweck erfüllt und nicht etwa in andere Vorhaben investiert wird. Das haben wir jetzt ermöglicht.

Im Bundestag habe ich zum Thema Wolfmanagement und Wolfsmonitoring gesprochen. Der Umgang mit Wölfen ist sehr emotional. Linke und Grüne fordern beispielsweise einen umfassenden Wolfsschutz. Deshalb war es mir wichtig, auf die Sorgen vieler Menschen, insbesondere der Weidetierhalter, hinzuweisen. Wolfsrisse gehören bei uns inzwischen zum Alltag. Wir brauchen dringend eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um eine Bestandsregulierung des Wolfes rechtssicher zu ermöglichen. Nicht überall ist es möglich, die  Koexistenz von Mensch und Wolf zu ermöglichen. Dort, wo Wölfe zur Bedrohung für Mensch und Tier werden, müssen sie rechtssicher entnommen werden können. Gerade mit Blick auf unsere offene Weidetierhaltung plädiere ich dafür, auch wolfsfreie Gebiete durchzusetzen.

Meine Rede können Sie sich im Viedeomitschnitt anschauen.

Ich begrüße das neue Gesetz, dass zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch beitragen wird. Wir Christdemokraten wollen den Schutz des ungeborenen Lebens. Deshalb verbietet es sich von selbst, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Andererseits respektiere ich die Gründe, die Frauen in jedem Einzelfall für einen Schwangerschaftsabbruch haben. Es ist viel besser, wenn sie dann sicher und professionell behandelt werden. Deshalb sind die neuen Regelungen richtig. Ärzte und Krankenhäuser haben zudem mehr Rechtssicherheit.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!