Newsletter 04/2021 aus Berlin

26.02.2021

Mehr Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung

Der Bundestag hat in dieser Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung debattiert. Die CDU-geführte Bundesregierung hat den Gesetzentwurf eingebracht, um bessere Leistungen in der Versorgung Versicherter zu erreichen.

Für die Krankenhäuser soll eine umfassende Qualitätsoffensive gestartet werden. Anstelle der bisherigen Qualitätszu- und –abschläge werden künftig Qualitätsverträge mit den Krankenhäusern abgeschlossen. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für planbare Eingriffe. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden künftig zu Pflichtleistungen. Für die Behandlung übergewichtiger Menschen wird ein neu strukturiertes Behandlungsprogramm eingeführt. Außerdem werden die ambulante Notfallversorgung und die Hospiz- und Palliativversorgung gestärkt.

 

Meine Meinung

Der Gesetzentwurf enthält aus meiner Sicht viele gute Ansätze, die hilfreich sind für das Gesundheitswesen und vor allem die Patienten. Ein Anspruch gesetzlich Versicherter auf Finanzierung einer Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen ist beispielsweise sehr sinnvoll. Das kann einem Patienten helfen, sich mehr Klarheit zu schaffen über die Notwendigkeit und Folgen eines Eingriffes oder Nicht-Eingriffes. Der Entwurf enthält auch präventive Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise noch mehr Vorkehrungen für die Versorgung der Menschen mit saisonalen Grippeimpfstoffen. Es ist immer wieder notwendig, unsere Gesundheitsversorgung auf Verbesserungen zu überprüfen und auch unabhängig von der gegenwärtigen Pandemie vorauszudenken.

Unter anderem hat der Bundestag weiterhin das Bundespersonalvertretungsgesetz beraten. Es geht darum, die Personalratsarbeit an die Digitalisierung anzupassen, damit Betriebs- und Personalräte rechtssicher digital tagen können. Wir haben uns mit dem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts befasst, indem unter anderem Verbesserungen in der juristischen Ausbildung vorgesehen sind. Zudem möchte ich noch auf die Beratung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge hinweisen. Es geht vor allem um die Begrenzung von Mindestlaufzeiten zugunsten der Verbraucher.