Newsletter 07/2019 aus Berlin

05.04.2019

Rechte und Pflichten gehören zusammen

 Anlass ist der 70. Jahrestag der Gründung der transatlantischen Allianz am 4. April 1949 in Washington. Die NATO ist eine kollektive Verteidigungsorganisation, die ursprünglich der Eindämmung der kommunistischen Bedrohung durch die Sowjetunion diente. Der erste Bündnisfall waren jedoch die Terroranschläge am 11. September 2001 in New York und Washington. Bei einem Bündnisfall gilt ein Angriff auf ein Mitglied als Angriff auf alle und führt zu gemeinsamer Verteidigung. Der Russland-Ukraine-Konflikt und die Instabilität im Nahen Osten zeigen, dass die NATO noch immer gebraucht wird. Die Koalitionsfraktionen bekennen sich dazu, die Allianz zu stärken und stellen sich hinter die in den letzten Jahren eingegangenen Verpflichtungen ihrer Mitglieder.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem er die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung bei Organspenden anstrebt. In Deutschland warten 9400 Patienten auf ein Spenderorgan. Die Zahl der Organspender ist zwar im letzten Jahr leicht angestiegen auf 955 Spender. Das sind aber nicht genug. Bisher galt, dass ein Spender ausdrücklich seine Bereitschaft erklären muss, damit nach seinem Tod Organe entnommen werden dürfen. Jens Spahn plädiert dafür, dass jeder Mensch einmal im Leben diese Entscheidung treffen sollte. Organe können dann entnommen werden, wenn der Patient nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Meine Meinung

Die beiden Themen haben eines gemeinsam: Es geht um Rechte und um Pflichten. Die NATO hat einen großen Beitrag geleistet, dass wir seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Frieden leben. Wir haben das Recht, uns aufgrund der Beistandsverpflichtung im Artikel 5 des Washingtoner Vertrages darauf zu verlassen, dass unser Land im Falle eines Angriffes gemeinsam verteidigt wird. Wir haben aber auch die Pflicht, uns an der Verteidigung unserer Partner zu beteiligen und gemeinsame Vereinbarungen umzusetzen. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass Deutschland zwei Prozent seines Bruttoinlandproduktes für Verteidigung ausgibt. Das ist keine Erfindung von US-Präsident Donald Trump, sondern ein Beschluss des NATO-Gipfels in Wales im Jahr 2014. Insbesondere die SPD hat damit Schwierigkeiten, obwohl es ein sozialdemokratischer Außenminister war, der diesen Beschluss mittrug. Ebenso unverständlich ist der Beschluss der Berliner Sozialdemokraten, dass Jugendoffiziere nicht an Schulen für den Dienst in der Bundeswehr werben dürfen. Es ist gut, wenn der Frieden für uns selbstverständlich geworden ist. Aber wir haben auch deshalb Frieden, weil Menschen in der Armee ihren Dienst für uns leisten – nicht selten mit großen persönlichen Risiken.

Um Rechte und Pflichten geht es auch beim Thema Organspende. Nachdem wir bereits mit Änderungen des Transplantationsgesetzes zu Beginn des Jahres die Situation an den Kliniken verbessert haben, geht es nun auch darum, die individuelle Spendebereitschaft zu erhöhen. Diese Gewissensentscheidung werden wir voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte treffen. Neben dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers liegt bereits ein zweiter Vorschlag vor, der die Spendebereitschaft bei Behördengängen erfassen soll. Die Frage ist, ob wir jedem Menschen die sicher nicht angenehme Pflicht abverlangen können, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Das sieht der Vorschlag von Jens Spahn vor. Andererseits wird argumentiert, es gebe auch ein persönliches Recht auf Nichtbefassung. Wir können aus meiner Sicht nicht hinnehmen, dass jeden Tag drei Menschen aufgrund einer fehlenden Organspende sterben, weil wir uns nicht befassen wollen. Auch wird niemand gezwungen, Organe zu spenden. Die Menschen werden lediglich verpflichtet, sich damit zu befassen. Nein zu sagen, warum auch immer, das ist völlig in Ordnung. Eine klare Entscheidung, die jeder selbst getroffen hat, ist auch für Angehörige gut. Es ist verstörend, kurz nach dem Tod eines nahen Menschen die Frage beantworten zu müssen, ob Organe entnommen werden dürfen. Aus meiner Sicht ist es besser, wenn jeder selbst für sich entschieden hat. Um nichts anderes geht es dabei. Ich finde den Vorschlag von Jens Spahn gut, bin aber auch für andere Argumente und Vorschläge offen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!