Newsletter 07/2020 aus Berlin

24.04.2020

Wir dürfen das Erreichte nicht verspielen!

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern vor dem Plenum des Deutschen Bundestages eine Regierungserklärung zum Stand der Bekämpfung der Corona-Pandemie abgegeben. Die Infektionszahlen in Deutschland sinken. Dennoch gehöre es zur Wahrheit, dass wir noch einen langen Weg vor uns haben. Die bisherigen Erfolge dürften wir nicht verspielen. Das Ziel bestehe darin, die Infektionen weiter einzudämmen, die Infektionsketten nachvollziehbar zu machen und Menschenleben zu schützen.

Die Eindämmung der Pandemie erfordere internationale Zusammenarbeit und europäische Solidarität. Der Forderung einiger Partner in der EU, Schulden mit gemeinsamer Haftung aufzunehmen, erteilte die Bundeskanzlerin eine Absage. Deutschland müsse aber bereit sein, eine Zeit lang einen höheren Beitrag zum EU-Haushalt zu leisten.
 

Meine Meinung

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Regierungserklärung noch einmal betont, dass die Einschränkungen notwendig sind, um Menschenleben zu schützen. Wir wissen, wie schwer das für jeden einzelnen ist. Wir spannen über diejenigen, die dadurch in wirtschaftliche und soziale Not geraten, einen Schutzschirm aus.

Angela Merkel hat Recht. Der Vorsprung, den wir bei der Bekämpfung der Pandemie haben, ist zerbrechlich. Je länger wir jetzt durchhalten, um die Infektionszahlen zu senken, umso mehr Freiheiten werden wir uns später erlauben können. Ohne Medikamente beziehungsweise ohne Impfstoff gegen Corona werden wir zu unserem und zum Schutz unserer Mitmenschen unser Verhalten anpassen müssen. Die Frage, ob und in welchem Ausmaß individuelle Freiheit in einer Demokratie in einer Krisensituation eingeschränkt werden darf, muss selbstverständlich gestellt und die Antwort gut begründet werden. Die individuelle Freiheit des Einzelnen darf nicht das Leben und die Gesundheit anderer bedrohen. Vor allem ältere Menschen sind durch das Virus akut gefährdet. Angela Merkel hat völlig zurecht betont, dass die 80 oder 90jährigen den Wohlstand, in dem wir heute leben, begründet haben.

Es ist bedrückend zu sehen, wie grausam das Virus in einigen EU-Staaten Menschenleben gefordert und das Gesundheitssystem überfordert hat. Ich stimme der Bundeskanzlerin zu, dass wir uns solidarisch zeigen und beispielsweise vorübergehend einen höheren Beitrag zum EU-Haushalt leisten. Aber die Corona-Krise darf keine Hintertür öffnen, die von einigen Staaten geforderten Eurobonds als Coronbonds mit gemeinsamer Schuldenhaftung einzuführen.

Ihnen ein schönes Wochenende – und bitte bleiben Sie gesund!


Ihre

Astrid Damerow, MdB

 

Beiliegend möchte ich Sie noch über die Ergebnisse des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD informieren. Es handelt sich um weitere Maßnahmen, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern:

  1. Die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer in Kurzarbeit bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen können, wird ab 1. Mai bis zum Ende des Jahres auch für andere Berufe geöffnet.
  2. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent und ab dem 7. Monats des Bezugs auf 80 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Wer Kinder hat, erhält weitere 7 Prozent. Die Regelung gilt längstens bis zum Jahresende.
  3. Wer vor der Pandemie bereits arbeitslos war, hat derzeit wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde.
  4. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 1. Juli befristet für ein Jahr auf 7 Prozent abgesenkt.
  5. Kleinen und mittelständischen Unternehmen wird die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglicht.
  6. Der Bund wird Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro unterstützen. Mit einem Sofortausstattungsprogramm werden die Schulen in die Lage versetzt, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Zudem werden professionelle online-Lehrangebote unterstützt.