Newsletter 07/2021 aus Berlin

16.04.2021

Mehr Klarheit und Transparenz durch neues Bevölkerungsschutzgesetzes

Heute hat der Bundestag in erster Lesung den Entwurf des überarbeiteten Bevölkerungsschutzgesetzes debattiert. Im Kern sieht das Gesetz eine Notbremse vor. Demnach werden Öffnungen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zurückgenommen, wenn die 7-Tage-Inzidenz 100 übersteigt. Das entspricht den Vereinbarungen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder Anfang März beschlossen haben. Es ging auch um vorsichtige Öffnungen, die bei steigenden Infektionszahlen zurückgenommen werden.

Inzwischen sind die Infektionszahlen stark angestiegen und wir befinden uns in der 3. Welle der Pandemie. Das Virus ist gefährlicher und ansteckender geworden. Auch viele jüngere Menschen erleiden derzeit dramatische Krankheitsverläufe mit Spätfolgen. Die Intensivmediziner in Deutschland warnen davor, dass die Kapazitäten auf den Intensivstationen knapp werden. Da, wo Intensivbetten aufgrund hoher Infektionszahlen fehlen, werden Patienten auch in andere Bundesländer verlegt.

Ich unterstütze das Gesetz aus drei Gründen. Zum einen nehme ich wahr, dass viele Menschen sich bundeseinheitliche Regelungen wünschen. Diesem Wunsch tragen wir mit dem Gesetzentwurf Rechnung. Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz über 100 liegt, müssen entsprechend dem neuen Paragraphen 28b des Gesetzes verstärkte Kontaktbeschränkungen, Schließungen und Ausgangssperren umsetzen. Sinkt die Inzidenz unter 100, sind Lockerungen und Öffnungen entsprechend den Regelungen der Länder möglich.

Zum zweiten haben sich nicht alle Länder an die Vereinbarungen von Bund und Ländern Anfang März gehalten. Deshalb ist es richtig, die Beschlüsse nun in Form eines Gesetzes verbindlich umzusetzen.

Zum dritten wird die parlamentarische Demokratie auch in der Pandemie gestärkt. Der Bundestag muss regelmäßig darüber entscheiden, ob noch eine epidemische Lage von nationaler Tragweite besteht. Darüber hinaus ist es der CDU/CSU-Fraktion wichtig, dass im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Ausführungsbestimmungen der Bundesregierung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundestages stehen. Wir werden in der nächsten Woche dem Gesetz unter dieser Bedingung zustimmen. Das ist eine klare Stärkung des Parlaments.

In einigen Detailfragen gibt es auch in meiner Fraktion noch Klärungsbedarf. Strittig sind beispielsweise Schulschließungen und Ausgangssperren. Aus meiner Sicht leisten die Ausgangssperren einen Beitrag, Kontakte zu reduzieren und so das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Keinesfalls aber wird es Menschen verboten, sich vor die Tür zu begeben, den Hund auszuführen oder Medikamente zu holen. Erst kürzlich haben Lehrer- und Schülervertreter von den Kulturministern der Länder einheitliche Regelungen in der Corona-Politik verlangt. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Hans-Peter Meidinger, forderte Schulschließungen ab einer Inzidenz von 100.

Einige Punkte werden wir also noch abwägen müssen. Allerdings zeigen eben auch die Forderungen der Schüler und Lehrer, dass es richtig ist, für die Corona-Maßnahmen ein bundesweit verbindliches Regelwerk gesetzlich zu verankern.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund!

 

Ihre

Astrid Damerow