Newsletter 10/2018 aus Berlin

14.09.2018

Bundestag berät Haushalt 2019

In der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause beriet der Deutsche Bundestag über den Bundeshaushalt 2019. Mit 356,8 Milliarden Euro steigen die geplanten Ausgaben des Bundes um 13 Milliarden Euro an. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte in ihrer Rede in der Generalaussprache, es sei der fünfte Haushalt in Folge ohne neue Schulden. Die gute konjunkturelle Lage mache diese Entwicklung möglich. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte, Deutschland steuere schon in Kürze auf eine Rekordbeschäftigung mit 45 Millionen sozialversicherungspflichtigen Jobs zu.

Mit den erneuten Mehreinnahmen des Bundes können wiederholt wichtige Investitionen umgesetzt werden. Die Verkehrsinvestitionen werden mit über 14 Milliarden Euro auf hohem Niveau fortgesetzt. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde gefordert, den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Dafür stehen 1,5 Milliarden Euro bereit. Die innere und äußere Sicherheit werden gestärkt. Die Verteidigungsausgaben steigen auf knapp 43 Milliarden Euro. Die Bundeswehr wird personell und materiell besser ausgestattet. Die Bundeskanzlerin kündigte 3000 neue Stellen für die Sicherheitsbehörden des Bundes an. Auch die Steuerzahler werden entlastet. Noch in dieser Wahlperiode wird der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Menschen entfallen. Das gegenwärtige Rentenniveau wird bis 2025 stabil gehalten. Mütterrente und Erwerbsunfähigkeitsrente werden weiter verbessert. Für die Zeit danach legt eine Kommission Vorschläge zur Zukunft der Alterssicherung vor. Das Kindergeld und der Steuerfreibetrag werden weiter angehoben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen künftig wieder zu gleichen Teilen in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Arbeitnehmer werden dabei entlastet.

In der Generaldebatte zum Bundeshaushalt waren auch die Ereignisse in Chemnitz und Köthen Thema. Die Bundeskanzlerin trauert mit den Angehörigen der beiden ermordeten Männer. Die mutmaßlichen Täter waren Asylsuchende. Die Menschen hätten zweifellos das Recht, durch Demonstrationen ihre Empörung auszudrücken und auf Missstände hinzuweisen. Das sei aber keine Entschuldigung für „menschenverachtende Demonstrationen“, für Gewalt, Naziparolen und Angriffe gegenüber Menschen, die anders aussehen, die ein jüdisches Restaurant besitzen oder gegenüber Polizisten. Die Kanzlerin stellte klar: „Es gelten bei uns Regeln. Unsere Regeln können nicht durch Emotionen ersetzt werden.“

 

Meine Meinung

Es ist eine große Leistung, einen schuldenfreien Haushalt zu verabschieden und gleichzeitig die Menschen finanziell zu entlasten, zu investieren und Sozialleistungen zu erhöhen. Noch vor 10 Jahren wäre das undenkbar gewesen. Wir können darauf stolz sein. Zugleich können wir nicht ignorieren, dass der Zusammenhalt unserer Gesellschaft in Gefahr ist. Die mutmaßlich von Asylsuchenden begangenen Morde in Chemnitz und Köthen erschüttern mich. Ich verurteile das zutiefst. Mich erschüttern aber auch die Reaktionen vieler Menschen, die über Demonstrationen hinaus offen zu Gewalt aufrufen. Sie kehren dem Rechtsstaat den Rücken und fordern Selbstjustiz. Ich teile die Auffassung von Angela Merkel voll und ganz. Die Kanzlerin warnte davor, über Begriffe zu streiten, beispielsweise wann Hetze Hetze sei. Es geht um grundlegende Regeln unseres Zusammenlebens.

Der SPD-Politiker Martin Schulz hat im Plenum diese Woche eine leidenschaftliche Wutrede gegen die AfD gehalten. In der Sache hat er Recht. Aber kein AfD-Wähler wird sich davon beeindrucken lassen. Die Polarisierung zwischen der AfD einerseits und allen anderen Parteien andererseits stärkt die Rechtspopulisten nur. Wir sollten endlich wieder selbstbewusst unsere Botschaften setzen: Das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit nehmen wir ernst. Deshalb stärken wir auch die innere Sicherheit. Wir stehen dazu, dass Asylsuchende in Deutschland Schutz finden können. Wer aber als Asylbewerber keine Anerkennung findet und straffällig wird, muss unser Land verlassen. Dabei müssen wir besser und konsequenter werden. Für uns alle gilt jedoch der Artikel 1 unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt für alle Menschen.