Newsletter 10/2020 aus Berlin

29.05.2020

Bundestag beschließt Folgeprogramme zur Corona-Krise

In dieser Woche hat der Bundestag weitere Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Wir haben das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Unter anderem wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten temporär auf 7 Prozent abgesenkt. Die Regelung tritt zum 1. Juli in Kraft und gilt ein Jahr. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soli-Entgelt und dem Ist-Entgelt werden steuerfrei gestellt. Nicht zuletzt werden die steuerlichen Rückwirkungszeiträume verlängert.

Das Bundeskabinett hat zudem einen Gesetzentwurf zur freiwilligen Gutscheinlösung und zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise für die Pauschalreisebranche beschlossen. Der Regierungsentwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen und soll Anfang Juli in Kraft treten.

Weiterhin wurde in erster Lesung ein Gesetz für ein EU-Instrument beraten, mit dem das Arbeitslosenrisiko in einer Notlage in Folge des Corona-Ausbruchs gemindert wird. Dafür sollen die Mitgliedstaaten der EU mit günstigen Krediten insbesondere im Bereich der Kurzarbeit oder anderen Instrumenten unterstützt werden.

 

Meine Meinung

Der Bundestag kehrt Schritt für Schritt zur parlamentarischen „Normalität“ zurück. Immer mehr Sitzungen finden wieder mit persönlicher Anwesenheit statt und nicht nur online, wobei natürlich Abstand halten und Hygiene das oberste Gebot bleiben.

Dennoch ist unser Land noch weit von der „Normalität“ entfernt. Wir wissen nicht, wie sich die Ausbreitung des Virus in den nächsten Monaten entwickeln wird und wir stehen vor einer schweren Wirtschaftskrise, die wir so gut wie möglich abfedern wollen.

Die Tourismusbranche ist besonders betroffen. Wir gehen davon aus, dass die Tourismuswirtschaft Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro braucht. Die nun beschlossene Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen begrenzt auf ein Jahr kann nur ein erster Schritt sein. Es wird lange dauern, bis Gaststätten und Hotellerie sich erholen, denn sie können den Platz aufgrund bestehender Hygiene- und Abstandsregeln nicht voll nutzen und viele Gäste sind verunsichert.

Eine spezielle Problematik stellen Reisebüros und Reiseveranstalter dar. Tausenden Unternehmen droht die Insolvenz, weil die Reisebüros ihren Provisionsanspruch verlieren, wenn gebuchte Reisen nicht stattfinden. Dabei haben die Reisebüros ihre Arbeit gemacht.

Ein erster Schritt ist der vorliegende Gesetzentwurf zur freiwilligen Gutscheinlösung, der nun in die parlamentarische Beratung geht. Das wird aber nur einen Teil des Problems lösen. Wir brauchen jetzt zeitnah weitere Lösungen, um die Insolvenzen zu verhindern. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat ein weiteres Hilfspaket für den Mittelstand angekündigt, um die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe abzusichern. Ich werde mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU im Tourismusausschuss des Bundestages dafür einsetzen, dass die Belange der Tourismusbranche dabei berücksichtigt werden.

Ich wünsche Ihnen ein frohes Pflingstwochenende,

 

Ihre

Astrid Damerow, MdB