Bundestag beschließt Fortsetzung der epidemischen Lage nationaler Tragweite
Der Bundestag hat heute erneut das Fortbestehen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beschlossen. Laut Infektionsschutzgesetz besteht eine "epidemische Lage", wenn "eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht." Erstmals hat der Bundestag diese Feststellung am 25. März 2020 im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen. Das Infektionsschutzgesetz ist inzwischen dahingehend geändert worden, dass der Bundestag diesen Beschluss vierteljährlich erneuern muss.
Meine Meinung
Das Infektionsgeschehen ist zurückgegangen und die Lage erlaubt mehr Normalität. Darüber freue ich mich genauso wie jeder andere. Daher stellen viele Menschen nachvollziehbar die Frage, warum wir davon ausgehen, eine epidemische Lage nationaler Tragweite bestehe fort.
Es besteht nach wie vor die Notwendigkeit, Menschen vor dem Virus zu schützen. International werden Virusmutationen nachgewiesen, die auch für uns ein Problem werden können. Es bleibt erforderlich, bei Reisen Tests durchzuführen und gegebenenfalls an Reisebeschränkungen festzuhalten. Noch immer erkranken und sterben viele Menschen in Deutschland an Corona. 1500 Menschen werden wegen Corona auf Intensivstationen behandelt. Deshalb bleibt es richtig, Masken zu tragen und Abstand zu halten.
Der Fortbestand der epidemischen Lage nationaler Tragweite hat nichts zu tun mit den Schutzmaßnahmen der Bundesländer, die diese in eigener Verantwortung treffen. Er hat auch nichts zu tun, mit der Bundesnotbremse, die ab einer Inzidenz von 100 härtere Maßnahmen einfordert. Vielmehr dient er dazu, die gesetzlichen Voraussetzungen für präventive Maßnahmen und Wirtschaftshilfen zu erhalten.
Lieferkettensorgfaltsgesetz sorgt für mehr Schutz der Menschenrechte
In abschließender Lesung hat der Bundestag zudem das Lieferkettensorgfaltsgesetz verabschiedet. CDU/CSU und SPD haben es im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, in ihren globalen Lieferketten Menschenrechtsverletzungen auszuschließen. Waren und Dienstleistungen, die in Deutschland erworben werden können, dürfen demnach beispielsweise nicht durch Kinderarbeit oder durch die Ausbeutung der Umwelt entstanden sein.
Meine Meinung
Ich unterstütze das Lieferkettengesetz. Es trägt dazu bei, dass deutsche Verbraucher keine Produkte kaufen, durch deren Herstellung Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf genommen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dafür haben Unternehmen ab einer bestimmten Größe Sorge zu tragen. Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen ist richtig, aber sie darf nicht dazu führen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren.
Deshalb muss das Gesetz angemessen und ausgewogen sein. Über die bestehende zivilrechtliche Haftung hinaus gibt es keine neuen Haftungsregelungen. Die Unternehmen sind verpflichtet, bei ihren Produktionen und Lieferanten auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten. Sie können und müssen es aber nicht garantieren. Das ist richtig, weil Unternehmen ihre Lieferketten nicht immer bis ins kleinste Detail nachvollziehen können. Aus der Diskussion im Vorfeld weiß ich, dass das Gesetz einigen zu weit und anderen nicht weit genug geht. Ich finde das Gesetz ist gut, weil es zu mehr Menschenrechten verpflichtet und dort ansetzt, wo es tatsächlich wirksam und machbar ist.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Ihre
Astrid Damerow
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