Newsletter 12/2019 aus Berlin

28.06.2019

Letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause

In seiner letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag noch einmal wichtige Gesetzesänderungen beschlossen. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte zudem eine Aktuelle Stunde im Bundestag, die sich mit der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 2. Juni dieses Jahres beschäftigte.

Walter Lübcke hat sich sehr für Flüchtlinge eingesetzt und diese Haltung auch offensiv verteidigt. Er hat sich damit den Hass rechtsradikaler und rechtsextremistischer Kreise zugezogen. Offenkundig war dies das Motiv, ihn feige und hinterhältig zu ermorden. Die Aktuelle Stunde im Bundestag diente dazu, die Umstände der Tat auch politisch zu bewerten. Bundesinnenminister Horst Seehofer führte aus, die Tat richte sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Ordnung und damit gegen uns alle. In Deutschland dürfe kein Platz für Ausländerfeindlichkeit oder Antisemitismus sein. Die Bundesregierung stärke die Sicherheitsbehörden, damit der Staat mit aller Härte gegen Hetze und Gewalttäter vorgehen könne. So wichtig wie Datenschutz auch sei, er dürfe keinen Täterschutz ermöglichen.

Außerdem beschloss der Bundestag Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht. Demnach verlieren Personen, die sich im Ausland an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligen, den deutschen Pass, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Den deutschen Pass verliert auch, wer ihn unter Angabe falscher Identitäten erwirbt. Ebenso sind Mehrehen nicht mit der deutschen Staatsangehörigkeit vereinbar.

Mit der Implementierung der Datenschutzgrundverordnung ergeben sich Änderungen im Datenschutzanpassungsgesetz, dass der Bundestag ebenfalls diese Woche beschloss. Nachdem nach bisher geltendem Recht eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, wenn mindestens zehn Personen mit der Automatisierung personenbezogener Daten beschäftigt waren, wird dies künftig erst ab zwanzig Beschäftigte gelten. 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerkbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen.

 

Meine Meinung

Der Mord an Walter Lübcke hat mich persönlich zutiefst bewegt und erschüttert. Es geht nicht darum, ob es nun ein Parteifreund ist oder nicht. Walter Lübcke war ein Familienvater und Ehemann, ein Mensch mit Werten und Überzeugungen, für die er eintrat. Dieser Mord ist nicht der erste, der durch rechte oder linke Extremisten verübt wurde. Er resultiert aber auch aus einer Verrohung unserer Sprache und unserer Diskussionskultur, die zu einer zunehmenden Hemmungslosigkeit und Gewaltbereitschaft führt. Die Aktuelle Stunde hat das zum Ausdruck gebracht. Viele Kollegen haben deutlich gemacht, wie sehr Hass und Hetze – vor allem im Internet – zu einer Bedrohung für sie und ihre Familien geworden sind. Ich gebe meinem Kollegen Michael Brand recht, wenn er sagt, dass diese Hetze den Mord an Walter Lübcke möglich gemacht hat. Ich teile auch die Auffassung, dass die AfD hier durch viele ihrer Äußerungen eine Mitschuld trägt. Spricht man AfD-Politiker darauf an, dann will es keiner gesagt haben. Ich werfe nicht jedem AfD-Kollegen diese Denkweise vor. Allerdings vermisse ich denn doch eine klare Distanzierung.

Die Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechtes finde ich richtig. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit anstrebt und bei uns leben möchte, für den gelten nicht nur unsere Gesetze, sondern auch unsere Werte. Das schließt aus, zugleich für eine terroristische Gruppierung tätig zu sein. Es schließt auch aus, mehrere Ehepartner zu haben. Die starke Kritik der Grünen an diesen Regelungen verstehe ich nicht. Sie haben besondere Vorbehalte gegen die Unvereinbarkeit der Mehrehe mit der deutschen Staatsangehörigkeit. Ich finde das seltsam für eine Partei, die Frauenrechte so stark betont. Unser Zusammenleben beruht auf Werten, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Gleichheit vor dem Gesetz beinhalten. Es kann keine Toleranz gegen Mehrehen geben, weil wir sonst der Beliebigkeit verfallen.

Abschließend noch ein ganz praktischer Punkt. Ich bin froh, dass die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, für die meisten kleinen und mittleren Betriebe entfällt. Im Gespräch mit Handwerkern und Gewerbetreibenden habe ich immer wieder erfahren, dass das als Belastung wahrgenommen wurde. Das heißt natürlich nicht, dass Datenschutz für kleine Betriebe keine Rolle spielt. Gerade viele kleine Betriebe schützen Kundendaten oft besser, weil sie die Daten wirklich nur für ihren eigentlichen Zweck nutzen. Die CDU/CSU-Fraktion hat versprochen, Bürokratie und überflüssige Belastungen abzuschaffen. Die Änderungen des Datenschutzanpassungsgesetzes war ein wichtiger Schritt.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!