Newsletter 18/2019 aus Berlin

15.11.2019

Koalitionsausschuss verständigt sich auf Rahmenbedingungen zur Einführung einer Grundrente 

Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf die Rahmenbedingungen zur Einführung einer Grundrente verständigt. Es geht darum, die Lebensleistung von Menschen anzuerkennen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Zudem stellt die Grundrente einen Schutz vor Altersarmut dar. Die Grundrente wird zum 1. Januar 2021 für bisherige und künftige Rentenbezieher eingeführt. Die Rente wird über eine Bedarfsfeststellung bezogen. Dazu erfolgt eine umfassende Einkommensprüfung.

Der Zugang zur Grundrente soll unbürokratisch und ohne Antrag über den Einkommensabgleich zwischen dem Rentenversicherungsträger und den Finanzbehörden erfolgen. Die oft kritisierte Doppelverbeitrag der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Betriebsrenten wird durch einen dynamisierten Freibetrag ersetzt. Die betriebliche Altersversorgung wird außerdem durch höhere Förderbeträge im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gestärkt. Der Freibetrag zur Grundsicherung bei betrieblicher und privater Altersvorsorge wird künftig auch für die gesetzliche Rente gelten. Auch beim Wohngeld wird ein Freibetrag gelten.

Der Bundestag hat zudem ein Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl der vor Masern geimpften Menschen deutlich zu erhöhen. Es handelt sich bei Masern um eine ansteckende Infektionskrankheit, die zu schweren Komplikationen und Folgekrankheiten führen kann. Es gibt wirkungsvolle und sichere Impfstoffe, bei denen nur selten Nebenwirkungen auftreten. Die Ausübung von Berufen und Tätigkeiten, bei denen unmittelbarer Kontakt zu anderen Menschen besteht, setzt die Impfung voraus. Das betrifft beispielsweise Schüler, Lehrer oder auch medizinisches Personal.

 

Meine Meinung

Ich begrüße es, dass sich der Koalitionsausschuss auf ein Modell für eine Grundrente geeinigt hat. Über die Einführung waren sich Union und SPD einig, Meinungsverschiedenheiten gab es aber bei den Details. Während die SPD eine Grundrente praktisch bedingungslos für alle wollte, bestanden CDU und CSU auf einer Bedürftigkeitsprüfung. Aus unserer Sicht ist es falsch, Rentenansprüche für alle ohne Eigenleistung zu formulieren. Die Bedürftigkeitsprüfung nun mit dem Einkommen zu verbinden, ist zwar ein Kompromiss, aber ein sinnvoller. Gut ist auch, dass die Grundrente unbürokratisch geprüft und ausgezahlt wird. Niemand muss einen Antrag stellen. Die Grundrente ist auch eine Anerkennung der Lebensleistung für Menschen, die viel gearbeitet, aber wenig verdient haben. Der Kompromiss wird nun in einen Gesetzentwurf gefasst, den der Bundestag in den kommenden Wochen und Monaten beraten wird. Im Gesetzgebungsverfahren werden viele Details noch zu klären sein.

Mit Überzeugung habe ich auch dem Masernschutzgesetz zugestimmt. Die Zahl der an Masern erkrankten Menschen hat sich 2018 weltweit verdoppelt. Auch in Deutschland nimmt die Zahl der Masernerkrankungen zu. Bis Mai 2019 wurden 420 Krankheitsfälle gemeldet. Experten halten eine Impfrate von 95 Prozent für notwendig, um einen ausreichenden allgemeinen Schutz sicherzustellen. Gegenwärtig sind etwa ein Viertel der Kinder unter zwei Jahren nicht geimpft. Grundsätzlich sieht das beschlossene Gesetz keine Impfpflicht vor. Allerdings stimme ich der Auffassung zu, dass die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen endet, wenn die Gesundheit anderer gefährdet wird. Deshalb ist es richtig, das Recht auf freie Berufswahl einzuschränken oder auch Bußgelder zu verhängen, wenn sich Menschen mit häufigem beruflichen Kontakt zu anderen Menschen nicht impfen lassen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!