Newsletter 18/2020 aus Berlin

06.11.2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfen & Investitionsbeschleunigungsgesetz

Das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium haben in dieser Woche die „Außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen konkretisiert. Es geht um Hilfestellungen für jene Betriebe und Organisationen, die infolge der Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie vorübergehend geschlossen werden. Die Hilfe erfolgt in Form einer einmaligen Kostenpauschale.

In dieser Wahlperiode wurden bereits eine Reihe dringender Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Ergänzend hat der Bundestag nun in dieser Woche in abschließender Lesung das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen beschlossen. Das Gesetz sieht weitere beschleunigende Maßnahmen vor. Dazu zählen Vereinfachungen im Raumordnungsrecht, bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken, der Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen, der Ausstattung einer Bahnstrecke mit Signal- und Sicherungstechnik sowie zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. So wird beispielsweise die Elektrifizierung von Schienenstrecken von der Planfeststellungs- und Plangenehmigungspflicht ausgenommen, wenn keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
 

Meine Meinung

Seit Montag haben wir in Deutschland wieder einen Teil-Lockdown. Er wurde notwendig, weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland auf täglich fast 20.000 angestiegen ist. Andere Länder wie Großbritannien, Frankreich und Österreich haben vergleichbare Maßnahmen getroffen. Unser Ziel besteht darin, die Zahl der Neuinfektionen zu senken und demzufolge auch die Zahl der Menschen, die später intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Es geht darum, Menschenleben zu schützen und eine Überforderung unseres Gesundheitswesens zu vermeiden, aber auch darum, unser Bildungssystem und die Wirtschaftskreisläufe insgesamt aufrecht zu halten.

Wir wissen, dass wir mit den Maßnahmen den Menschen viel zumuten. Einige Branchen, beispielsweise das Hotel- und Gastronomiegewerbe, die Schausteller, aber auch Kulturschaffende und Soloselbständige und viele Vereine sind besonders hart von den Maßnahmen betroffen. Wie bereits letzte Woche angekündigt, hat der Bund zusätzlich zu den Überbrückungshilfen auch „Außerordentliche Wirtschaftshilfen“ beschlossen. Die Details für diese Hilfen stehen nun fest. Sie können beantragt werden von Unternehmen und Selbständigen, die aufgrund des Lockdowns schließen müssen, aber auch von verbundenen Unternehmen, deren Umsatz zu 80 Prozent von den vorübergehend geschlossenen Unternehmen abhängt. Sie finden ausführliche Informationen auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums unter:      www.bmwi.de

Ich begrüße das beschlossene Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen. Wir wissen, dass wir in Deutschland viele Investitionen beschleunigen müssen durch schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt in diese Richtung und es ist auch für unsere Region wichtig, beispielsweise für Baumaßnahmen an der Marschbahn und der Bahnstrecke Niebüll-Dagebüll.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bitte bleiben Sie gesund!