Newsletter 22/2020 aus Berlin

18.12.2020

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Der Bundestag hat in dieser Woche die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das Ziel der CDU-geführten Bundesregierung besteht darin, bis zum Jahr 2030 65 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Im Kern legt das Gesetz fest, wie viel Strom aus Wind an Land und auf See sowie aus Solaranlagen und Biomasse dazukommen soll. Unternehmen können sich bewerben. Wer das attraktivste Angebot macht, darf die Anlage bauen und erhält Förderung. Kommunen werden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagen stärker beteiligt, Sie können damit neue Investitionen durchführen. Außerdem werden Regelungen zum erleichterten Repowering und zum Weiterbetrieb älterer Solar- und Windkraftanlagen festgelegt.

Ich begrüße die Reform des EEG. Wir haben ehrgeizige Ziele in Deutschland und in der EU, den Ausbau der erneuerbaren Energie voranzutreiben. Die Zeit drängt, denn parallel dazu planen wir den Kohleausstieg und schon bald wird das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen. Wir müssen daher den Ausbau erneuerbarer Energien noch intensiver vorantreiben. Seit 20 Jahren wird in Deutschland der Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen gefördert. Die Förderungen von damals laufen nun aus. Wir brauchen die alten Anlagen auch weiterhin. Sie sollen wenn notwendig erneuert und weiter gefördert werden. Investitionserleichterungen sieht das Gesetz für Wasserstoff vor. Das Gesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/12/20201217-bundestag-verabschiedet-eeg-novelle.html

 

Reform des Arbeitsschutzgesetzes sorgt für bessere Bedingungen in der Fleischindustrie

Noch vor Beginn des neuen Jahres hat der Bundestag die Reform des Arbeitsschutzgesetzes beschlossen. Die inakzeptablen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie werden nun mit dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit und klaren Regeln für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften beendet. Werkvertragsarbeiter sollen zum Jahresende feste Verträge bekommen. Die Länder können mit dem Gesetz die Zustände auf den Schlachthöfen effektiver kontrollieren. Kleine Handwerksbetriebe wie beispielsweise Metzgereien können dagegen auch künftig Leiharbeiter beschäftigen, um Auftragsspitzen zu bewältigen.

Nach meiner Meinung ist das überarbeitete Arbeitsschutzgesetz die richtige Konsequenz, den untragbaren Bedingungen zu begegnen, denen viele Werkvertragsarbeiter ausgeliefert waren. Richtig ist auch, bei kleinen Handwerksbetrieben Ausnahmen zu ermöglichen. Das hat die CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt, damit Metzgereien und ihre Filialen auf dem Land vorübergehend hohe Arbeitsbelastungen bewältigen können.
 

Zum Schluss noch eine gute Nachricht für Menschen mit Ehrenämtern

Mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes hat der Bundestag Erleichterungen für viele Steuerzahler beschlossen. Besonders wichtig ist mir das darin enthaltene Ehrenamtspaket, mit dem die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro angehoben wurde.

Hinter uns liegt ein schweres und herausforderndes Jahr, in dem wir unerwartet aufgrund der Corona-Pandemie viele Einschränkungen in bisher nicht gekannter Weise erlebten. Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben, dass Sie die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel nutzen können, um sich zu erholen. Passen Sie gut auf sich auf.

 

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen

Ihre

Astrid Damerow