Offener Brief an Umweltminister Jan Philipp Albrecht

22.05.2020

Gänsefraßschäden sind so nicht länger hinnehmbar

Berlin,  15. Mai 2020


Offener Brief an Herrn Minister Albrecht


Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

seit Jahren können wir die Erfolge des nationalen und internationalen Artenschutzes an der schleswig-holsteinischen Westküste und ganz besonders auch in meinem Bundestagswahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen-Nord feststellen.

Allerdings sind besonders die Bestände der Graugans und der einstmals gefährdeten Nonnengans Jahr für Jahr massiv gewachsen. Ihre Populationen haben inzwischen ein solches Ausmaß angenommen, dass sie das ökologische Gleichgewicht, die bäuerlichen Existenzen und nicht zuletzt den sozialen Frieden in den betroffenen Regionen massiv gefährden. Dies ist so nicht länger hinnehmbar!

Auf den Inseln Pellworm, Amrum, Föhr und Sylt sowie dem küstennahen Festland haben Fraßschäden und Verkotung, insbesondere von Nonnengans und Graugans, in einem solchen Umfang zugenommen, dass sie die Fortführung einer vielfältigen Landwirtschaft und einer artgerechten Weidetierhaltung ernsthaft in Frage stellen und in ihrer Existenz massiv bedrohen.

Ackerkulturen und Grünland sind im gleichen Maße betroffen. Viele Wintergetreideflächen mussten deshalb umgebrochen und neu gesät werden. Aber auch das neu angesäte Sommergetreide wird abgefressen.

Auf dem Grünland wird der gesamte Aufwuchs weggefressen. Das bedeutet, dass den Landnutzern mindestens der erste Schnitt verloren geht. Der erste Schnitt stellt in der Regel 50 Prozent des Gesamtertrages eines Jahres dar und ist Grundlage für die Winterfütterung. Die Betriebe müssen dadurch von weit her Futter zukaufen. Auf den Inseln ist dies gleichbdeutend mit einer aufwendigen Einfuhr vom weitergelegenen Festland. Zudem wird eine artgerechte Weidehaltung erheblich eingeschränkt und vielfach sogar unmöglich gemacht. Es fehlt nicht nur der notwendige Grasaufwuchs, die starke Verkotung führt zu hygienischen Zuständen, die einen Weideauftrieb allein schon aus Tierschutzgründen verbieten.

Das immense Ausmaß von Verbiss und Verkotung durch die Wildgänse lassen eine landwirtschaftliche Nutzung derselben Flächen kaum noch zu. Sie belasten in zunehmenden Maße das gesamte örtliche Ökosystem indem sie andere Arten verdrängen und lokal zu massiven Nährstoffeinträgen in Boden und Gewässer führen. Wir verlieren auf diese Weise eine abwechslungsreiche, artenreiche Natur- und Kulturlandschaft genauso wie eine vielfältige Landwirtschaft und artgerechte Weidetierhaltung. Die Menschen vor Ort aber verlieren dadurch ihre Zukunftsperspektive.

2018 wurde der Rastbestand an Nonnengänsen vom MELUND auf 255.000 Exemplare beziffert. Die jährliche Zuwachsrate liegt zwischen 8 – 10 Prozent. Leider gibt es keine aktuelleren Zahlen, da sich das MELUND auf die Berichtspflicht nach der Vogelschutzrichtlinie beruft, die nur alle sechs Jahre aktuelle Meldungen an die EU vorsieht. Geht man von der Zuwachsrate aus, halten bereits zwischen 300.000 bis 400.000 Nonnengänse ihre Rast an der Westküste.

Der vom MELUND angebotene Gänsemelder im Internet für angerichtete Schäden hat den Praxistest nicht bestanden. Die Schadenmeldung wird als umständlich und zeitaufwendig beschrieben. Erschwerend hinzu kommt die oftmals mangelhafte Internetgeschwindigkeit in den betroffenen Gebieten. Eine andere Möglichkeit wird jedoch nicht angeboten.

Wenn jetzt nicht umgehend gehandelt wird, verlieren die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe ihre Existenzgrundlage und damit ihre Zukunftsperspektive.

Deshalb fordere ich Sie im Interesse der Betroffenen auf, das Gänsemanagement in Schleswig-Holstein seitens Ihres Ministeriums bzw. der Landesregierung entschlossen anzupassen und zu intensivieren.

Notwendig ist:

  • eine erhebliche Ausweitung der Jagdzeiten, da der günstige Erhaltungszustand auch bei der Nonnengans wohl erreicht ist,
  • eine Ausweitung der Bejagungsmöglichkeiten (insbesondere der Nonnengans) auch dahingehend, dass sie nicht nur zur Vergrämung und Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen, sondern generell zur Bestandsregulierung der Wildgänse, praktiziert werden kann,
  • Bestandsaufnahme der Schäden nach Abzug der Gänse durch unabhängige Sachverständige der Landwirtschaftskammer,
  • Vollständiger Ausgleich der Schäden für die betroffenen Betriebe auch wenn Sie außerhalb der Gebietskulisse liegen, um Futterzukauf zu ermöglichen,
  • Regelmäßiges, das heißt mindestens zweimal jährliches, Treffen des Runden Tisches zum Thema Gänsefraß, um den Dialog mit der Landwirtschaft fortzusetzen (Das letzte Treffen fand Anfang 2019 statt.),

Des Weiteren:

  • eine regelmäßige, das heißt mindestens jährliche, Veröffentlichung über Umfang und Entwicklung der Wildganspopulationen insbesondere von Ringelgans, Nonnengans und Graugans,
  • zur Schaffung von Ausweichflächen und zur punktuellen Entlastung muss über eine zeitlich befristete Vorlandbeweidung nachgedacht werden. Dies würde auch den Bodenbrütern zu Gute kommen, die durch den starken Aufwuchs durch Fressfeinde bedroht sind,
  • die Erlaubnis Eier abzusammeln bzw. die Gelegeentnahme durch fachkundige Personen, ohne Antragstellung und bürokratische Auflagen,
  • Einführung und Umsetzung eines zielgerichteten, effektiven und anpassungsfähigen Gänsemanagements zur aktiven Eingrenzung der Wildganspopulationen (insbesondere von Graugans und Nonnengans) in Absprache mit den betroffenen Staaten und wie es in internationalen Abkommen vereinbart wurde,
  • Wiedereintritt Schleswig-Holsteins in das AEWA-Abkommen bezüglich des Managementplans Graugans und entsprechende Umsetzung desselben,
  • Mitarbeit und Umsetzung des Managementplans Nonnengans im AEWA-Abkommen,
  • förmlicher Antrag an den Bund der EU den günstigen Erhaltungszustand der Nonnengans zu melden,
  • Antrag auf Überführung in den Anhang II der VS-RL, damit kann eine Ausweitung der Jagdzeiten begründet werden und eine Eingrenzung der Population der Gänse erfolgen,

Sehr geehrter Herr Albrecht, es ist bundespolitisch wie landespolitisches Ziel, einen guten Erhaltungszustand der Wildgänse zu erreichen. Dies haben wir dank nationaler und internationaler Anstrengungen insbesondere auch bei der Nonnengans erreicht. Die aktuelle Ausrichtung des Gänsemanagements in Schleswig-Holstein wird aber offenkundig den beiderseits berechtigten Ansprüchen zwischen Artenschutz auf der einen Seite, und dem Interesse der örtlichen Landwirtschaft, ihre Existenzgrundlage nicht zu verlieren, nicht gerecht.

Ich bin davon überzeugt dass erfolgreicher Natur- und Artenschutz nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort gelingt und nicht gegen sie gerichtet sein sollte. Lassen sie uns einen Interessenausgleich verfolgen, der Mensch und Tier gleichermaßen gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen,

 

gez.

Astrid Damerow, MdB