Regelung zur technologieoffenen und bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung

27.11.2018

Astrid Damerow, MdB äußert sich zur im Energiesammelgesetz geplanten Neuregelung der Befeuerung der Windenergieanlagen bei Nacht wie folgt:

„Ich begrüße die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung. Für unsere Region ist die Regelung vorteilhaft, weil das nächtliche Dauerblinken der roten Lichter an den Windkraftanlagen ein Ende haben wird. Denn bald werden die Blinklichter nur noch dann eingeschaltet, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Die Einschaltung erfolgt durch Transponder oder unterschiedliche Radarsysteme. Der Gesetzgeber will eine technologieoffene Kennzeichnung. Die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf sagen ganz klar, dass die Pflicht zur Ausstattung der Windenergieanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung durch unterschiedliche Technologien (Aktivradarsystem, Passivradarsysteme wie auch Sekundärradarsysteme) erfüllt werden können. Es ist auch die Transpondertechnologie aufgeführt, die aber durch das Luftfahrtbundesamt noch nicht zugelassen wurde. Ich möchte dafür werben, so schnell wie möglich die zugelassenen Technologien einzusetzen, um bald zu einer reduzierten Nachtkennzeichnung zu kommen.

Das ist eine gute Neuregelung, gerade auch für die Firmen in meinem Wahlkreis, die solche Systeme entwickelt haben und in mehreren Windparks seit Jahren erfolgreich erproben. Ich bin überzeugt davon, dass dies ein wesentlicher Schritt in der Energiewende sein wird, welcher die Akzeptanz der Windenergieanlagen bei unserer Bevölkerung enorm steigern wird.“