Sondernewsletter 19/2020 aus Berlin

18.11.2020

Bundestag beschließt Drittes Bevölkerungsschutzgesetz

Der Bundestag hat heute das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Mit dem Gesetz bekräftigt der Bundestag seinen Beschluss vom 25. März 2020, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt. Die Rechtsgrundlagen für die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie werden durch das Gesetz konkretisiert.

Mit dem Gesetz werden spezifische und konkrete Maßnahmen bestimmt. Dazu gehören unter anderem:

- das Tragen von Masken,
- die Erarbeitung und Anwendung von Hygienekonzepten,
- die Untersagung von Kultur-, Spor- und Freizeitveranstaltungen,
- das Abgabeverbot von Alkohol,
- Sperrstunden oder auch
- die Schließung von Gaststätten.

Verbote, die in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen, etwa Verbote von Versammlungen, Gottesdiensten oder Besuche in Pflege- und Seniorenheimen, dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Corona-Infektionen anders nicht zu erreichen ist. Die Bundesländer entscheiden, welche Schutzmaßnahmen vor Ort angewandt werden. Dafür dienen die sogenannten „Inzidenzwerte“, also Schwellen von unter 35, bis zu 50 oder über 50 Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner. Die Rechtsverordnungen der Länder sind generell befristet und müssen über vier Wochen hinaus verlängert und begründet werden.

 

Meine Meinung

Ich habe dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. Ich halte das Gesetz für richtig, weil es die Rolle des Bundestages und auch die Grundfreiheiten der Menschen in unserem Land stärkt. Mich haben im Vorfeld der Abstimmung über das Gesetz zahlreiche Zuschriften und Mails besorgter Bürgerinnen und Bürger erreicht. Ich nehme die Sorgen vieler Menschen um unsere Demokratie sehr ernst. Allerdings sind auch Vorwürfe unter den Zuschriften, die schlicht unwahr sind.

Lassen Sie mich kurz meine Argumente zusammenfassen, warum ich zugestimmt habe:

- das Gesetz nimmt keine Verschärfungen von Grundrechtseinschränkungen vor,
- es konkretisiert im Gegenteil den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung der Pandemie,
- die Rolle des Bundestages wird gestärkt, weil der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite beschließen und zurücknehmen kann,
- die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, auch Einschränkungen von Freiheitsrechten, sind zu begründen und stets zeitlich begrenzt und folglich niemals dauerhaft,
- eine Impfpflicht sieht das Gesetz nicht vor.

Wir bewegen uns mit dem Gesetz auf dem Boden des Grundgesetzes. Es stärkt sogar die Rechtsstaatlichkeit bei der Bekämpfung der Pandemie, indem es für zeitlich begrenzte Einschränkungen und Verbote transparente Kriterien schafft.