Tagesinfo 04/ 20

23.03.2020

50 Milliarden Euro Soforthilfe für Kleinunternehmer, Solo-Selbständige, und Freiberufler

Ich möchte Sie gern über die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms des Bundes informieren. Der Bundestag wird am Mittwoch darüber abstimmen. Kleine Änderungen kann es also noch geben.

* Unternehmen bis zu 5 Mitarbeitern können für 3 Monate eine Einmalzahlung bis 9000 Euro (Vollzeitäquivalent) beantragen.

* Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern können für 3 Monate eine Einmalzahlung bis 15000 Euro (Vollzeitäquvalent) beantragen.

* Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

* Das Ziel der Zuschüsse besteht in der wirtschaftlichen Existenzsicherung der Antragsteller und der Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe beispielsweise durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten (auch komplementär zu den Länderprogrammen).

* Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Unternehmer in Folge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und nicht bereits vorher. Der Schaden muss nach dem 11. März 2020 eingetreten sein.

* Die Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen. Die durch Corona bedingte Existenzbedrohung beziehungsweise der Liquiditätsengpass ist eidesstattlich zu versichern.

* Das Geld kommt vom Bund. Die Verwaltung übernehmen die Länder.

* Rechtsgrundlage ist die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Eine Kumulierung ist möglich, Überkompensationen sind aber zurückzuzahlen. Die Steuerverwaltung für die Einkommens- und Körperschaftssteuer im kommenden Jahr wird den Zuschuss gewinnwirksam berücksichten.

* Das eingeplante Volumen für die Soforthilfen beträgt 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von 3 Millionen Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate.

Außerdem hat das Bundeskabinett neben vielen weiteren Maßnahmen einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 mit 156 Milliarden Euro Neuverschuldung zur Bewältigung der Krise und Erleichterungen beim Antrag von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beschlossen. Über die weiteren Beschlüsse werde ich Sie in den nächsten Tagen informieren.

Der Bundestag wird über all diese Vorhaben am Mittwoch in einem verkürzten Verfahren abstimmen. Das heißt, es werden keine sonst üblichen Ausschussberatungen und Anhörungen oder weitere Lesungen stattfinden. Wir handeln schnell und unbürokratisch. Das wichtigste ist jetzt unsere Gesundheit. Wir wollen helfen, so gut wie möglich über die schwere Zeit zu kommen und uns auf die Zeit danach vorbereiten.