Tagesinfo 07/ 20

26.03.2020

Kliniken, Ärzte und Pflege brauchen unsere Hilfe

Der Bundestag hat gestern auch einen Rettungsschirm für das Gesundheitswesen verabschiedet. Er ergänzt die zahlreichen Maßnahmen im Wirtschafts- und im Sozialbereich.

Die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Seuchen liegt im Normalfall bei den Ländern. Die Corona-Epidemie hat aber ein nationales Ausmaß. Das kann kein Bundesland allein stemmen. Deshalb haben wir das Infektionsschutzgesetz geändert.
Der Bundestag kann im Ausnahmefall eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausrufen. Damit erhält der Bund besondere Kompetenzen.
Der Bundestag hat mit der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestern den Seuchenfall ausgerufen.

Mit dem Geld wird die gegenwärtige Zahl an Intensivbetten mit Beatmungsgeräten von 28.000 auf 56.000 verdoppelt. Seit dem 16. März werden 50 Prozent der Intensivkapazitäten in den Kliniken freigehalten.

Planbare Operationen und Eingriffe werden verschoben. Damit werden freie Betten für Corona-Patienten vorgehalten. Zusätzlich werden Betten in Reha-Kliniken freigehalten, um im Notfall darauf zurückzugreifen. Die Reha-Kliniken werden für diesen Ausfall  ebenfalls entschädigt.

Ebenso investieren wir Geld in die Impfstoffentwicklung und für den Schutz des medizinischen Personals. Wir wollen die bestmögliche Unterstützung für die Patienten, aber auch für die Ärzte und das Pflegepersonal. Sie sind es, die unmittelbar mit der Behandlung und der Pflege der Corona-Erkrankten konfrontiert sind.

Ich grüße Sie herzlich, bitte bleiben Sie gesund!

Ihre

Astrid Damerow, MdB