Waldprämie kann beantragt werden

20.11.2020

Antragsberechtigte sind zum Mittelabruf aufgefordert

Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gelungen, den Weg für die dringend benötigten Waldhilfen endlich freizumachen. Nach einer längeren Abstimmungsphase zwischen dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), kann die Waldprämie ab Ende dieser Woche online unter www.bundeswaldpraemie.de beziehungsweise schriftlich bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beantragt werden. Private und kommunale Waldbesitzer mit mindestens einem Hektar nachhaltig bewirtschaftetem und zertifiziertem Wald sind antragsberechtig und können 100 beziehungsweise 120 Euro pro Hektar Wald beantragen.

Entscheidend ist, dass die Hilfen schnell und unbürokratisch abfließen können und an eine forstwirtschaftliche Nutzung gebunden sind. Eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder, gerade in einer so waldarmen Region wie der Westküste, schützt das Klima, sichert die Biodiversität und liefert zudem den klimafreundlichen Rohstoff Holz.

Nach den Waldschäden der vergangenen Jahre durch Sturm, Dürre und Borkenkäferbefall, stellt der Bund nun insgesamt 700 Millionen Euro zusätzlich für die Waldhilfe zur Verfügung. 500 Millionen Euro davon sind direkt für die Waldbesitzer bestimmt, 200 Millionen Euro für das nachgelagerte Dienstleistungs- und Holzbaugewerbe. Ich möchte alle Antragsberechtigten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dazu ermuntern, die Hilfen zu beantragen und diese in ihren Wald zu investieren. Die niedrige Bagatellgrenze von nur einem Hektar ist bewusst niedrig gehalten worden und berücksichtigt damit auch die kleinteilige Waldstruktur der schleswig-holsteinischen Westküste.