Zukunftsperspektive Küstenfischerei & Ausflugsschifffahrt

10.05.2023

Union fordert steuerliche Gleichbehandlung mit der Binnenschifffahrt

Der Deutsche Bundestag stimmt am Donnerstag, den 11.05.2023, voraussichtlich gegen 21:30 Uhr, unter Tagesordnungspunkt 20 über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Investitionen fördern und Zukunftsperspektiven für Küstenfischerei und Ausflugsschifffahrt schaffen“ ab. Darin fordert die Union die Bundesregierung auf, analog zu der einkommensrechtlichen Ausnahme für die Binnenschifffahrt Kutter- und Küstenfischereifahrzeuge sowie kleinere Ausflugsschiffe in die Aufzählung des § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) mit aufzunehmen.

Als CDU/CSU-Fraktion stehen wir für den Erhalt unserer traditionellen und nachhaltig wirtschaftenden Küstenfischerei sowie der kleineren Ausflugsschifffahrt. Sie sind identitätsstiftende Wirtschaftszweige unserer Küstenregionen, die wir erhalten und fördern wollen. Wir fordern deshalb die steuerliche Gleichbehandlung von Verkaufserlösen der Küstenfischerei und der kleinen Ausflugsschifffahrt bei Reinvestitionen in den Betrieb genauso, wie das bei der Binnenschifffahrt seit vielen Jahren der Fall ist.

Mit einem positiven Votum für unseren Antrag kann der Deutsche Bundestag und infolgedessen die Bundesregierung mit einer kleinen steuerrechtlichen Anpassung ein Signal der Hoffnung an unsere Fischerinnen und Fischer sowie die Reedereien der kleinen Ausflugsschifffahrt senden. Es handelt sich um eine kleine Berufsgruppe, weshalb der Verlust an Steuereinnahmen als sehr überschaubar anzusehen ist. Den mutigen und innovativen Familienunternehmen würde auf diese Weise jedoch die Möglichkeit eröffnet werden, in die Zukunft zu investieren. Sie wären wieder in der Lage, ihre Familienunternehmen aus der Krise zu führen, in umweltfreundlichere Techniken zu investieren und den Nachfolgegenerationen eine echte Perspektive zu eröffnen.