Info aus Berlin

07.07.2023

Eilantrag gegen Heizungsgesetz erfolgreich

Lange wurde in der Ampel um das sogenannte Heizungsgesetz heftig gestritten und jetzt sollte es noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gedrückt werden. Der Entwurf des Gesetzes mit über 100 Seiten Änderungsanträgen lag den Abgeordneten erst kurz vor der Ausschussbefassung vor. So konnte sich niemand in das Gesetz einlesen oder sich auf die Debatte vorbereiten. Aus diesem Grund hat mein Kollege Thomas Heilmann, MdB einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Eilantrag stattgegeben und die für Freitag geplante abschließende Beratung des Heizungsgesetzes gestoppt. Damit kann es vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden.

Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Parlaments wiege, laut dem Bundesverfassungsgericht schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages. Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus, der dem unsäglichen Verhalten der Ampelkoalition gegenüber dem Parlament einen Riegel vorschiebt. Es ist eine schwere Niederlage für die Bundesregierung und den Ampelfraktionen, die nun die Gelegenheit nutzen sollten, dieses Gesetz nochmals zu überarbeiten.

Wir fordern die Regierung in unserem Antrag „Beschluss des Bundesverfassungsgerichts respektieren – Rechte des Deutschen Bundestages achten – Neustart beim Heizungsgesetz einleiten“ auf, die Beratung von Gesetzesvorhaben künftig in seriösen Verfahren mit angemessenen Zeiträumen zu ermöglichen. Außerdem muss ein komplett neues Gebäudeenergiegesetz aufgesetzt und mit der kommunalen Wärmeplanung harmonisiert werden. Die kommenden Beratungen nach der Sommerpause müssen konstruktiv und transparent für die Öffentlichkeit geführt werden.

Haushaltsentwurf der Ampel ist eine herbe Enttäuschung

Normalerweise legt die Regierung im Frühjahr ihre Eckpunkte für den Haushalt des kommenden Jahres fest. Die Eckpunkte sind Leitplanken, um die Ausgaben in Grenzen zu halten. Im Frühsommer folgt der Kabinettsbeschluss, der an den Bundestag geht.

Nach wochenlangem Warten hat die Ampelkoalition nun endlich den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 in dieser Woche veröffentlicht. Bei erster Durchsicht des Entwurfs müssen wir feststellen, das massive Kürzungen für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vorgesehen sind. Für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse von Stadt und Land und für die gesellschaftliche und soziale Stabilität im ländlichen Raum sind die Finanzmittel der GAK allerdings unverzichtbar. Die Gemeinschaftsaufgabe wird durch die Kürzung der Finanzmittel stark geschwächt und die ländlichen Räume sind die großen Verlierer.

Außerdem soll es große Veränderungen beim Elterngeld geben. Bundesfamilienministerin Paus plant die Halbierung der Einkommensgrenze von 300.000 auf 150.000 Euro für Paare im Bemessungszeitraum. Das Elterngeld war die erfolgreichste Reform für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das Instrument zur besseren Aufteilung von Pflege- und Sorgearbeit. Sollte die Ankündigung so durchgesetzt werden, müssten sich Frauen zukünftig also wieder für Kinder oder Karriere entscheiden. Das kann nicht in unserem Sinne sein! Gerade die hier betroffene Mittelschicht ist das Rückgrat unseres Sozialstaats.

Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Sommer und schöne Ferien!

Ihre

Astrid Damerow, MdB