Newsletter 02/16

20.01.2016

Regierungsfraktionen lehnen CDU-Forderung nach Konsequenzen aus der Silvesternacht ab
Günther: Nur wer Probleme benennt, kann auch Maßnahmen zur Lösung treffen

Die Frage, ob und wenn ja welche Konsequenzen aus den Ereignissen der Silvesternacht gezogen werden müssen, wurde heute zum Auftakt der Landtagssitzung diskutiert. CDU-Fraktionschef Daniel Günther warnte die Regierungsfraktionen, einen Zusammenhang zwischen Flüchtlingswelle und den Ereignissen der Silvesternacht zu negieren. „Wenn wir angesichts der Übergriffe der Silvesternacht nicht die Kraft haben, diese Probleme schonungslos zu benennen und zu lösen, dann werden die demokratischen Parteien die Akzeptanz der demokratischen Mitte in Deutschland verlieren“, mahnte Günther.

Die Silvesternacht habe durch Vorkommnisse in einer neuen Dimension die Stimmung in der Gesellschaft verändert. „Dort wurden hunderte von Frauen durch ganze Gruppen überwiegend männlicher Zuwanderer gezielt ausgeraubt, angefasst, belästigt und sogar vergewaltigt. Weder ihre Freunde oder Männer, noch die Polizei, konnten sie schützen. Sie waren ihren Peinigern hilflos ausgeliefert. Es ist ein verstörendes Bild, dass ein Teil der Flüchtlinge in dieser Weise mit ihren Gastgebern umgehen“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende. Nötig sei nun, bestehende gesetzliche Regelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Schutzlücken, die von Tätern ausgenutzt werden könnten, dürfe es nicht länger geben. Die Strafgesetze und ihre Anwendung müssten ein deutliches Zeichen dafür sein, dass es für Gesetzesüberschreitungen keine Toleranz in unserem Land gebe.

Die Regierungsfraktionen lehnten einen entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion (Link siehe unten) ab. Für SPD-Fraktionschef Ralf Stegner ist hingegen die „schlimmste Zeitenwende die Instrumentalisierung der Kölner Vorgänge durch Rechtspopulisten und Rechtsextremisten." Der Antrag der Regierungsfraktionen befasst sich denn auch allgemein mit „sexualisierter Gewalt“ und warnt ansonsten vor der Instrumentalisierung der Vorgänge. Auch die Grüne Fraktionschefin Eka von Kalben betonte, sexualisierte Gewalt sei generell ein Problem dieser Gesellschaft. Die SPD-Abgeordnete Simone Lange warf der CDU vor, das Thema „sexualisierte Gewalt“ erst jetzt im Zusammenhang mit Flüchtlingen zu thematisieren.

Es sei selbstverständlich, dass stärker gegen sexualisierte Gewalt vorgegangen werden müsste, egal, wer der Täter sei. „Das muss überhaupt nicht neu betont werden, das ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaats“, so Günther zum Antrag von SPD, Grünen und SSW. Es sei jedoch falsch, die Debatte über die Ereignisse der Silvesternacht auf sexualisierte Gewalt in der Gesamtgesellschaft zu reduzieren. Denn diese hätten unsere Gesellschaft verändert. Beispielsweise hätten sich die Besucherzahlen, insbesondere die der Frauen, auf dem Hamburger Kiez deutlich reduziert.

Besorgt machen müsse auch das späte Eingreifen der Polizei. Die Polizeikräfte seien mittlerweile verständlicherweise schwer verunsichert. „Wenn die Polizei in der Silvesternacht das gemacht hätte, was heute im Rückblick Politiker aller Parteien von ihr erwarten, hätte es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes gegeben. Es darf nicht länger sein, dass ein robustes Eingreifen der Polizeikräfte nur gegen Nazis akzeptiert wird, wie dies seit Jahrzehnten insbesondere bei den Grünen der Fall ist“, so Günther.

 

CDU wirft Landesregierung im Umgang mit straffälligen Ausländern Hilflosigkeit vor
SPD, Grünen und SSW fehlt gemeinsame Linie

Ein weiterer wichtiger Punkt des heutigen Sitzungstages war der Umgang der Landesregierung mit straffällig gewordenen Ausländern. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Axel Bernstein, kritisierte den Innenminister scharf. Erst nachdem auf Anfrage der CDU das Scheitern von 500 bereits gebuchten Abschiebungen öffentlich wurde, wolle das Innenministerium nun die Gründe dafür erfragen. Es sei ihm völlig unbegreiflich, dass eine Landesregierung in der aktuellen Situation derart schludrig arbeite, obwohl sie selbst den Kommunen immer neue Berichtspflichten auferlegen wolle.

„Ich sage Ihnen: Fegen Sie erst einmal vor Ihrer eigenen Haustüre und bringen Sie Ordnung in Ihr Chaos, bevor Sie anfangen, andere zu drangsalieren“, so Bernstein.
Die Ausreise von ausreisepflichtigen Menschen sei eher eine Ausnahme, als die Regel. Dabei sei es vor allem problematisch, dass auch bei Menschen, die Straftaten begehen, nicht konsequent gehandelt werde.

„Wer als Flüchtling, als Tourist oder aus welchem Gründen auch immer in unser Land kommt, hat sich vom ersten Tag an an unsere Gesetze zu halten. Wer dies nicht tut, der kann weder unseren Schutz, noch unsere Gastfreundschaft erwarten. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir Menschen, die hier Straftaten begehen, sofort des Landes verweisen“, positioniert sich Bernstein.

Dafür müsse jedoch auch die Gesetzeslage geändert erden. Zur Zeit dürfen sich straffällig gewordenen Ausländer auf ein Verbot der Abschiebung erst dann nicht mehr berufen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurden.

Auch müsse eine Ghettobildung verhindert werden. Dafür sollten die Flüchtlinge verteilt werden und für gewisse Zeit einen Wohnort verpflichtend zugewiesen werden.
Des Weiteren sprach der innenpolitische Sprecher sich gegen einen Antrag der Piraten aus. Dieser fordert die Landesregierung dazu auf, Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern nicht separiert unterzubringen.

„Wenn wir ernsthaft das Ziel verfolgen – und für meine Fraktion kann ich das definitiv sagen -, dass wir Menschen ohne Bleibeperspektive schnell in ihre Heimat zurückführen wollen, dann erleichtert eine zentrale Unterbringung dies enorm“, so Bernstein.

Zuletzt sprach Bernstein an, dass die Liste der sicheren Herkunftsländer ständig den Realitäten angepasst werden müsse. So müsse über Teile der Maghreb-Staaten gesprochen werden.

Er fordert den Ministerpräsidenten dazu auf, endlich konkrete Beiträge zur Verbesserung der Situation zu leisten.

„Bei kritischen Themen ducken Sie sich weg. Wenn Handeln gefragt ist, ducken Sie sich weg. Und wenn Sie dann doch mal etwas sagen, wünscht man sich regelmäßig, Sie hätten sich wieder weggeduckt. Wenn wir sagen „Wir schaffen das!“", sagen Sie „Ihr kriegt das schon irgendwie hin!“, so der innenpolitische Sprecher abschließend.

 

Feiertagsregelung in Schleswig-Holstein gelockert
CDU stimmt geschlossen gegen Gesetzentwurf

Die gesetzlichen Regelungen für die sogenannten stillen Feiertage - Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag - wurden heute in Schleswig-Holstein gelockert. Das an diesen Tagen eingeschränkte Versammlungsrecht bleibt zwar bestehen, jedoch wird die Feiertagsruhe begrenzt. Am Totensonntag und Volkstrauertag gilt sie nun von 6 bis 20 Uhr – zuvor von 4 Uhr morgens bis Mitternacht. Am Karfreitag gilt sie von 2 bis 2 Uhr - bislang von 0 Uhr bis Mitternacht.

Der Landtag stimmte damit – gegen die Stimmen der CDU-Abgeordneten – einem Antrag des SPD-Abgeordneten Peter Eichstädt zu. Zwei weitergehende Anträge wurden abgelehnt. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben.

Zuvor hatte Daniel Günther in seiner Funktion als kirchenpolitischer Sprecher für einen Erhalt der bestehenden Regelung geworben: „Anders, als es ursprünglich hieß, gibt es keinen Kompromiss mit den Kirchen. Und auch die Befürworter einer Änderung im Parlament konnten sich bis heute nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.“

Günther betonte, dass es um DREI Stille Feiertage im Jahr gehe. Damit blieben im Schaltjahr 2016 363 Tage, an denen ohne Einschränkung gefeiert werden könne. Deshalb sei er dafür, den Menschen, die die stillen Feiertage entsprechend ihrer gesetzlichen Bestimmung begehen wollten, dies auch weiter zu ermöglichen.

Die Reaktion der Menschen im Land auf Anschläge – wie in Paris oder Istanbul – zeige jedes Mal sehr deutlich, dass zur Trauer einfach Besinnung und Ruhe gehörten. „Für viele gehört diese Besinnung und Ruhe an den stillen Feiertagen dazu. Und das ist auch in Ordnung und sollte gesetzlich geschützt bleiben“, so Günther.

 

SPD, Grüne und SSW ändern Glücksspielgesetz
Arp: Warum ist Alkohol in staatlichen Casinos besser für Spieler, als in privaten Spielhallen?

SPD, Grüne und SSW haben heute in zweiter Lesung ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Betroffen sind unter anderem Abstandsregelungen zu Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und Suchtberatungsstellen sowie das Verbot von Geldspielgeräten und Alkoholausschank in Wettvertriebsstätten.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, kritisierte dies scharf. „Auch dieser Gesetzentwurf macht nach dem alten Muster weiter. Private Anbieter werden gezielt benachteiligt, damit das staatliche Glücksspiel floriert. Es geht nicht um den Schutz von Spielern, sondern um den Schutz der Spielcasinos“, sagte Arp.

Beispielsweise wollten SPD, Grüne und SSW mit dem Gesetz den Alkoholausschank in privaten Spielhallen verbieten. Gleichzeitig werde er in Spielcasinos weiterhin erlaubt. „Können Sie einmal sagen, was das mit Spielerschutz zu tun hat? Warum ist Alkohol in staatlichen Casinos besser für die Spieler?“, fragte Arp.

Dies sei nur ein Beispiel für die absurden Blüten, welche der Glücksspielstaatsvertrag mittlerweile treibe. Nicht umsonst stünde dieser derzeit erneut vor deutschen und europäischen Gerichten, sowie bei der EU-Kommission auf dem Prüfstand. Wörtlich heiße es in einer im Sommer bekannt gewordenen Stellungnahme aus Brüssel: „Die Lenkung des Glücksspiels in geordnete und überwachte Bahnen muss ... als gescheitert betrachtet werden.

Tatsächlich scheitere die im Staatsvertrag vorgesehene Vergabe von Lizenzen seit vier Jahren. „Der Hessische Innenminister hat längst erklärt, dass er den Vertrag nicht umsetzen kann. In vier Jahren ist nichts passiert. Der Schwarzmarkt blüht – die erhrlichen Anbieter gucken in die Röhre“, so Arp.

Die deutschlandweit einzigen Lizenzen seien bislang nach dem von der CDU-geführten Vorgängerregierung erlassenen Glücksspielgesetz vergeben worden. Dies sei von der EU-Kommission notifiziert worden. Bislang gebe es keine Probleme. „Fahren Sie doch mal nach Hessen, und zeigen Sie Ihrem Kollegen, wie es geht. Davon würden auch die Steuerzahler, der Breitensport, die Kultur und die Suchthilfeeinrichtungen profitieren“, so der CDU-Abgeordnete.

 

CDU stimmt gegen Änderung der Lehrkräftebesoldung
SPD, Grüne und SSW setzen sich über massive Bedenken hinweg

Einer der Tagesordnungspunkte des heutigen Sitzungstages war die von der Landesregierung geplante Änderung der Lehrkräftebesoldung. Der Gesetzentwurf hatte Kritik von allen Seiten erfahren. Denn obwohl SPD, Grüne und SSW die Ausbildung für Lehrkräfte aller Schularten weitestgehend vereinheitlicht haben, wollen sie an der unterschiedlichen Besoldung insbesondere von Grundschul- und allen anderen Lehrern festhalten. Lange hatte die Landesregierung sich für eine einheitliche Besoldung aller Lehrkräfte, auch Grundschullehrkräfte, ausgesprochen, bis sie 2015 das Lehrkräftebesoldungsgesetz vorgelegt haben.

Im Plenum sprach die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Heike Franzen, sich klar gegen das Lehrkräftebesoldungsgesetz aus. Für die Union stehe eine dauerhafte Verbesserung der Unterrichtsversorgung an erster Stelle.

„Die Änderung der Lehrerbesoldung wird langfristig jährlich 32 Millionen Euro Mehrkosten verursachen. Das Geld fehlt für eine ausreichende Unterrichtsversorgung. Die Zeche für dieses Gesetz zahlen also die Schülerinnen und Schüler in unserem Land. Ein Schritt nach dem anderen wäre aus unserer Sicht sinnvoller gewesen. Erst die hundertprozentige Unterrichtsversorgung, dann die Angleichung der Lehrerbesoldung und das dann auch für das Grundschullehramt!“, so Franzen.

 

Städte und der ländliche Raum müssen sich parallel entwicklen
Debatte über Große Anfrage der CDU-Fraktion

Im Herbst 2014 stellte die CDU-Landtagsfraktion eine Große Anfrage, um Unterschiede und Entwicklungspotentiale im ländlichen Raum und in den Städten in Schleswig-Holstein analysieren zu können. Die Antwort der Landesregierung liegt mittlerweile vor (Link siehe unten). Heute (20. Januar 2016) wurde das Thema in der Landtagssitzung debattiert.

Für die CDU-Fraktion hatte die kommunalpolitische Sprecherin, Petra Nicolaisen, das Wort. Etwa ein Viertel der Menschen in Schleswig-Holstein wohnen im ländlichen Raum. Jedoch gibt es dort überdurchschnittliche Einwohnerrückgänge.

„Ganz bewusst habe ich die Große Anfrage in Richtung Zukunft der Städte und des ländlichen Raumes gestellt. In unseren Köpfen muss bei der Beantwortung und Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie für Schleswig-Holstein ganz automatisch der Reflex ausgelöst werden, die Stadt immer zugleich zum Land mitzudenken und umgekehrt“, appelliert Nicolaisen.

Im ländlichen Raum müssten Angebote geschaffen werden, die das Leben dort attraktiver machten. Dabei sei die wirtschaftliche Entwicklung, wie auch die Schaffung von Arbeitsplätzen von Bedeutung. Im Hinblick auf die Aufnahme von Flüchtlingen müsse die im Landesentwicklungsplan festgelegte Beschränkung des Wohnungsbaus überdacht werden. Es dürfe allerdings nicht vergessen werden, dass auch die Städte weiterhin ihre Potentiale ausschöpfen müssten.

„Die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen zeigen, dass der Grundsatz „Stadt und Land – Hand in Hand für Schleswig-Holstein“ eine immer größere Bedeutung gewinnt. Das gilt für die demographische Entwicklung mit neuen Chancen und Herausforderungen, das gilt aber auch immer stärker für die wirtschaftliche Entwicklung und die Situation der Arbeitsplätze und für die Flüchtlingssituation in unserem Land“, so Nicolaisen abschließend.

Link zur großen Anfrage:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2300/drucksache-18-2373.pdf