CDU fordert von Regierung Zustimmung zum Asylpaket II
Günther: Ministerpräsident Albig muss Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen
Das Asylpaket II, über dessen Einzelheiten sich die Große Koalition im Januar auf Bundesebene verständigte, hat heute den Schleswig-Holsteinischen Landtag beschäftigt. Während Torsten Albig nach der Einigung im Januar noch sofort ankündigte, Schleswig-Holstein werde dem Maßnahmenpaket im Bundesrat zustimmen, nährten Äußerungen des SPD-Fraktionschefs Stegner Zweifel an der Durchsetzungsfähigkeit des Ministerpräsidenten.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass in Schleswig-Holstein noch nicht alle Maßnahmen aus dem Asylpaket I umgesetzt sind, brachte die CDU-Fraktion einen Antrag in den Landtag ein. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und für die Umsetzung beider Asylpakete zu werben. Einen Gegenantrag legten die Piraten vor. Nach ihrem Willen soll die Landesregierung im Bundesrat gegen die vereinbarten Maßnahmen stimmen.
CDU-Fraktionschef Daniel Günther betonte in seiner Rede, wie wichtig eine Zustimmung der schleswig-holsteinischen Landesregierung sei. Die vereinbarten Maßnahmen seien wichtig, um Vertrauen in der Bevölkerung zurückzugewinnen.
Gleichzeitig forderte er den Ministerpräsidenten auf, das Heft des Handelns wieder in die Hand zu nehmen und damit aufzuhören, die Bevölkerung weiter zu verunsichern. Seine Äußerungen zu vermeintlichen Flüchtlingszahlen für das Jahr 2016 und den Fluchtgründen würden jeder Grundlage entbehren. „Die Bevölkerung mag es nicht, wenn sie das Gefühl erhält, ihr würde etwas vorgegaukelt“, unterstrich Günther. Auf Unverständnis bei der Opposition traf Albig mit seiner Weigerung, in der Debatte selbst das Wort zu ergreifen. „Der Ministerpräsident duckt sich im derzeit wichtigsten Politikbereich weg. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident kneift“, sagte Günther
Die Grünen erneuerten in der Diskussion ihr "Nein" zum Asylpaket. Meinungsunterschiede gibt es bei der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer um die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien, sowie bei den geplanten Einschränkungen zum Familiennachzug.
Nach derzeitigem Stand wird sich die schleswig-holsteinische Landesregierung im Bundesrat enthalten. Anders als bei anderen parlamentarischen Abstimmungen wirkt eine Enthaltung in der Länderkammer wie ein Nein.
Beide Anträge werden weiter im Ausschuss beraten.
Das Asylpaket II sieht weiter eine strengere Residenzpflicht, den Aufenthalt von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern in gesonderten Aufnahmeeinrichtungen, sowie Erleichterungen bei der Durchführung bei Abschiebungen vor.
Link zum Antrag der CDU:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3800/drucksache-18-3837.pdf
Gesetz soll für mehr Sicherheit für freie Wohlfahrtspflege sorgen
Entwurf der CDU-Fraktion in erster Lesung im Landtag
Heute wurde in erster Lesung der Entwurf der CDU-Fraktion für ein Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege behandelt. Die sozialpolitische Sprecherin, Katja Rathje-Hoffmann, warb für die Initiative der Union. „Es ist Zeit für eine gesetzliche Regelung der Freien Wohlfahrtspflege“, so die Abgeordnete. Bislang wird die Finanzierung im Sozialvertrag I für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren geregelt.
Nach den Plänen der CDU sollen die sieben in der Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Verbände von der gesetzlichen Regelung profitieren. Diese sind: die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, die Jüdische Gemeinschaft, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Zusammen beschäftigen die Verbände rund 83.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 2.000 gemeinwohlorientierten Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen. Unterstützt werden sie von zusätzlichen 97.000 ehrenamtlichen Kräften.
Der Gesetzentwurf der CDU beinhaltet ebenfalls das schon bestehende Prüfrecht des Landesrechnungshofes über die Verwendung der Finanzmittel. Ebenso hält die Union daran fest, auch die Verwendung der Mittel aus der Eingliederungshilfe prüfen zu lassen, die sich derzeit auf rund 700 Millionen Euro belaufen.
In den kommenden Wochen und Monaten wird der Sozialausschuss über die CDU-Initiative beraten.
Link zum Gesetzentwurf der CDU:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3800/drucksache-18-3809.pdf
CDU-Antrag auf Anhebung der Altersgrenze von Flüchtlingskindern in Ausschuss verwiesen
Debatte über Integration von Flüchtlingskindern ins Schulsystem
Etwa ein Drittel der im Land ankommenden Flüchtlinge sind Jugendliche und Kinder. Die mit Abstand größte Gruppe bilden allerdings junge Erwachsene. Diese haben in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung. Viele verfügen auch über keine Schulbildung. Die CDU- Fraktion hat deshalb einen Antrag vorgelegt, um Asylbewerbern und Flüchtlingen bis 25 Jahren – in Ausnahmefällen bis 27 - einen Schulbesuch zu ermöglichen, sofern sie noch keinen Abschluss haben.
„Viele der zu uns flüchtenden Menschen sind zu alt, um in unser Schulsystem aufgenommen werden zu können. Gleichzeitig fehlen vielen von ihnen die Voraussetzungen für eine unmittelbare Arbeitsaufnahme. Aber auch diese Menschen müssen wir erfolgreich integrieren“, begründete die flüchtlingspolitische Sprecherin, Astrid Damerow, die Initiative. Sie können die Fachkräfte von morgen und übermorgen sein, die wir in Schleswig-Holstein so dringend benötigen. Deswegen wollen wir die Altersgrenze der Schulpflicht auf 25 Jahre und in Ausnahmefällen auf 27 Jahre anheben“, erklärte Damerow.
Dass dies dringend erforderlich sei, zeigten auch die positiven Kommentare des Flüchtlingsbeauftragten und der Arbeitsgruppe Migration und Arbeit Schleswig-Holstein.
Die CDU-Abgeordnete betonte, dass die Integration von Flüchtlingen eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre sei und dabei auf das Schulsystem eine wichtige Aufgabe zukäme.
„All diesen Kindern gerecht zu werden, ist eine enorme Herausforderung für unser Schulsystem und unsere Lehrkräfte, die schon jetzt Großartiges leisten. Ihnen gehört unser Dank und unsere Anerkennung,“ so Damerow.
Der Antrag wird nun im Ausschuss weiter beraten.
Link zum Antrag der CDU:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3800/drucksache-18-3817.pdf
CDU Forderung nach Unterstützung der Landwirte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten abgelehnt
Rickers: Habecks Initiativen führen zu weiterer Verteuerung der Produktion
Heute standen zwei Anträge der CDU-Fraktion zur Unterstützung der Landwirte im Land auf der Tagesordnung. Zum Einen fordert die Union eine gemeinsame Vermarktungs-Plattform für Molkereien, um Dumpingpreisen des Einzelhandels die Stirn bieten zu können. Ein weiterer Antrag der CDU fordert die Landesregierung auf, den Landwirten in Schleswig-Holstein zu Beginn der neuen Förderperiode bei Startschwierigkeiten Hilfe zu gewähren.
Der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers, erinnerte Umweltminister Habeck an dessen Zuständigkeit für alle Landwirte: „Der Minister ist nicht für die schlechten Preise in verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren verantwortlich, wohl aber für die schlechte Stimmung“, so Rickers.
Habeck benenne bislang nur Probleme, biete den Landwirten aber keine Lösungen. Aktionen der Landesregierung, wie im Hinblick auf die „Pflanzenschutzmittelsteuer“ oder den „Nährstoffbericht“, führten ebenso wie die beabsichtigten Änderungen im Landesnaturschutzgesetz im Gegenteil zu einer Verteuerung der Produktion. „Wie die von Habeck betriebene Verschärfung von Auflagen zu fairen Marktpreisen führen soll, bleibt das Geheimnis dieses Ministers,“ so Rickers.
Für die Landwirte handle der Minister nicht, sondern warte nur ab. „Das ist deutlich zu wenig, durch reines Abwarten wird sich auch dieses Problem nicht lösen lassen. Der von uns skizzierte Weg ist immerhin geeignet, auf den Milchmarkt kurzfristig Einfluss zu nehmen, um den Preis wieder in eine positive Richtung zu bewegen“, so Rickers. Nicht ohne Grund gebe es gleichlautende Initiativen in sechs anderen Bundesländern.
Link zum Antrag der CDU „Landwirte in wirtschaftlich schwieriger Zeit unterstützen“:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3800/drucksache-18-3816.pdf
Link zum Antrag der CDU „Der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels begegnen“:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3800/drucksache-18-3848.pdf
CDU ist weiter gegen die Legalisierung von Cannabis
Neve fordert Prävention statt Konsumförderung
Einer der heutigen Tagesordnungspunkte war ein Antrag der Piraten, Cannabis zu legalisieren und dadurch die Konsumenten zu entkriminalisieren. Für die CDU-Fraktion äußerte sich Hans Hinrich Neve in dieser Debatte. Er stellte von Beginn an klar, dass die CDU diesen Antrag so nicht unterstützt.
„Meiner Ansicht nach liegt unsere Aufgabe auch weiterhin in der Abwehr und Vorbeugung von Suchterkrankungen. Und nicht in der Förderung, wie wir es mit Ihrer Forderung nach einer uneingeschränkten Legalisierung tun würden“, so Neve.
Die Piraten wollen die Grenze für den Besitz von sogenannten weichen Drogen, wie zum Beispiel Haschisch, anheben. Des Weiteren fordern sie die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine bundeseinheitliche Regelung einzusetzen.
Für die CDU sei es wichtig, dass nach wie vor die Gesundheit der Menschen im Mittelpunkt stehe. Die vier Säulen der Suchtbekämpfung (1.Prävention, 2. Beratung und Hilfe, 3. Schadensreduzierung bzw. -verhinderung, 4. Strafverfolgung) müssten nach wie vor erhalten bleiben und es könne nicht sein, dass eine dieser Säulen aufgehoben würde, betonte dagegen der CDU-Abgeordnete.
„Einig waren wir uns doch bisher alle, dass vor allem die Präventionsarbeit intensiviert und ausgebaut werden muss. Aber eine Abschaffung einer dieser 4 Säulen lehnen wir ausdrücklich ab“, so Neve weiter.
Die Union befürworte allerdings, dass der Zugang zu Cannabisarzneimitteln erleichtert werden solle. „Schwer chronischen Patienten sollte es schneller und einfacher möglich sein, an hilfreiche Medikamente zu kommen. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits einen Referentenentwurf vorgelegt, der sich mit der ausreichenden qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabisarzneimitteln und dem Anbau von Cannabis ausschließlich zu medizinischen Zwecken beschäftigt“, erklärte der Abgeordenete.
CDU unterstützt Initiative für Änderung der Juristenausbildung
Zunehmende Bedeutung des Völker- und Europarechtes soll besser berücksichtigt werden
Auf Antrag der FDP stand heute eine Änderung der Landesverordnung über die Ausbildung der Juristen auf der Tagesordnung. Wenn eine Tätigkeit bei der EU-Kommission oder anderen internationalen Organisationen beziehungsweise diplomatischen Vertretungen im Rahmen der sogenannten Wahlstation nicht ermöglicht werden kann, soll „eine Unterbrechung der Rechtsanwaltsstation ausnahmsweise zugelassen werden“.
CDU-Justizexpertin Barabra Ostmeier unterstützte den Antrag. Ziel sei es, Referendaren verstärkt und vereinfacht zu ermöglichen, sich bei internationalen Institutionen ausbilden zu lassen. Die Plätze für solch eine Ausbildung seien stark begrenzt. Und die wenigen vorhandenen Plätze orientierten sich nicht am Ausbildungsrhythmus in Schleswig-Holstein. Deshalb sei es der richtige Weg, in der Ausbildungsordnung mehr Flexibilität zu schaffen.
Ostmeier regte an, im Ausschuss ein Expertengespräch anstelle einer langwierigen Anhörung zu führen. „Ich denke, wir könnten so gemeinsam und zügig zu einer guten Lösung kommen“, so Ostmeier.
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