Newsletter 10/16

19.02.2016

CDU macht sich für zügige Krankenhaussanierung stark
Landesregierung soll Mittel freigeben

Erster Tagesordnungspunkt des heutigen Sitzungstages war ein Antrag der CDU-Fraktion, den Krankenhaussanierung schon ab 2016 zu ermöglichen. Dadurch soll der Investitionsstau bei den Krankenhäusern im Land zügig abgebaut werden. Die CDU fordert dazu eine Änderung des Ausführungsgesetzes zur Krankenhausfinanzierung.

„Endlich hat die Landesregierung angekündigt, das zu tun, was wir als CDU schon lange gefordert haben, nämlich mehr zu investieren und damit auch schon in diesem Jahr zu beginnen“, so der CDU-Finanzexperte, Tobias Koch.

Bei den Krankenhausinvestitionen von 2015 bis 2024 bestehe eine Deckungslücke von 554 Millionen Euro. Davon entfielen 324 Millionen Euro auf bereits vorliegende Anträge, welche in der Finanzplanung der Landesregierung bislang keine Berücksichtigung fänden.
Plan der CDU sei es, bereits im Jahr 2016 Investitionen in die Krankenhäuser aus dem Sondervermögen IMPULS 2030 zu ermöglichen. Das Land solle für die Kommunen bei der Kofinanzierung in Vorleistung gehen.

„Sollte sich am Ende des Jahres herausstellen, dass die 100 Millionen Euro nach wie vor unverbraucht im Sondervermögen IMPULS liegen, dann wäre das zwar politisch für uns ein gefundenes Fressen und ließe sich im Landtagswahlkampf trefflich ausschlachten. Für unser Land wäre das aber eine ganz bittere Entwicklung, denn damit würde der Sanierungsstau auch in diesem Jahr weiter anwachsen“, sagte Koch.

Die Landesregierung hatte bisher behauptet, dass die Forderung der CDU, im Jahr 2016 mehr zu investieren, gar nicht umsetzbar sei, da dies eines dreijährigen Planungsvorlaufes bedürfe.

„Das würde ja nichts anderes bedeuten, als dass nach vier Jahren Rot-Grün-Blauer Regierungszeit in keinem Ministerium fertige Pläne in der Schublade liegen würden“, so Koch.

Weiter fordert die CDU, dass die Ausführungsbestimmungen der Landesregierung finanzschwachen Kommunen den Zugang zu den bereitstehenden Bundesmitteln auch für die Krankenhaussanierung eröffnet und diese nicht länger allein für die Sanierung von Kitas und Schulen ausgegeben werden.

Der Antrag wurde zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

 

 

Fraktionsübergreifender Beschluss schafft Perspektiven für UKSH
Land übernimmt einen Teil der Schulden, wenn „schwarze Null“ erreicht wird

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist mit mehr als 10.000 Mitarbeitern nicht nur der größte Arbeitgeber im Land, es ist auch mit knapp 300 Millionen Euro verschuldet. Pro Jahr sind allein dafür 2,5 Millionen Euro an Zinsen fällig. Nach langen Beratungen wurde heute ein fraktionsübergreifender Antrag verabschiedet, der das UKSH entlasten soll. Das Land Schleswig-Holstein will – unter klaren Voraussetzungen - 100 Millionen Euro Schulden des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) übernehmen und die Klinik so langfristig auf Kurs bringen.

„Die CDU-Fraktion will dem UKSH, dem dort verantwortlichen Vorstand genau so wie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine klare Perspektive aufzeigen. Diese lautet: Wenn das UKSH im laufenden Betrieb, also im operativen Geschäft, wie es im Antrag heißt, eine schwarz Null erreicht, dann, und nur unter dieser Voraussetzung, wird das Land die Schulden des UKSH übernehmen. Das ist für das UKSH eine ganz, ganz wichtige Botschaft!“, erklärte CDU-Finanzexperte in seiner Rede. Nach den Planungen des UKSH werde dies im Jahr 2018 der Fall sein. Bis dahin gelte es, den eingeschlagenen Sanierungskurs konsequent fortzusetzen.

Die CDU-Fraktion hatte bereits im vergangenen Jahr Bedingungen für eine Schuldenübernahme durch das Land formuliert. Die Landesregierung habe diese inzwischen in einem geeigneten Konzept umgesetzt. „Zusammen mit den ergänzenden inhaltlichen Forderungen der FDP können wir heute nun alles gemeinsam als interfraktionellen Antrag beschließen“, so Koch.

Link zum Antrag der CDU:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2000/drucksache-18-2043.pdf

Link zum Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3800/drucksache-18-3843.pdf