Newsletter 15/16

10.03.2016

CDU: Regierungskoalition verteilt teure Wahlgeschenke zu Lasten der Kommunen
23 Millionen müssen den Gemeinden zugute kommen

Wenn es nach dem Willen von SPD, Grüne und SSW geht, sollen Eltern ab dem Jahr 2017 einen 100-Euro-Gutschein für ihre unterdreijährigen Kinder erhalten, die eine Kita besuchen. Die CDU-Fraktion wirft der Regierungskoalition vor, damit Politik zulasten der Kommunen zu machen. Ihr Hauptkritikpunkt: Die Gemeinden müssten zunehmend die Last an der Kita-Kosten tragen, für die sie keine Spielräume mehr hätten.

„Die 23 Millionen Euro gehören in die Kommunen und in den Ausbau der Kita-Qualität und nirgendwo anders hin!“, erklärte heute der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther im Landtag. Die CDU-Fraktion forderte in einem Antrag von der Landesregierung, auf das einkommensunabhängige Elterngeld zu verzichten und stattdessen für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen zu sorgen.

Während alle drei Oppositionsfraktionen dem CDU-Antrag zustimmten, lehnten SPD, Grüne und SSW ihn geschlossen ab. Nicht einmal ein Brandbrief, in dem SPD-Mandatsträger ihren Unmut über die Regelung kundtaten, ließen die Regierungsfraktionen ihren Weg verlassen.

Bereits heute leidet eine Reihe von Gemeinden unter der Last steigender Betriebskosten. Musste die Gemeinde Schwedeneck im Haushaltsjahr 2011 noch 317.800 Euro für Kitas aufwenden, sind es heute bereits 560.000 Euro, die die Gemeinde für das laufende Jahr eingeplant hat. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil des Landes auf ein Fünftel gesunken – ursprünglich lag er einmal bei einem Drittel. Ein weiteres Drittel wird in der Regel durch Elternbeiträge finanziert.

Die Gemeinde Nettelsee im Kreis Plön müsse im Jahr 2016 sogar mehr als 50 Prozent der Betriebskosten schultern, betonte CDU-Fraktionschef Günther in seiner Rede.

23 Millionen Euro planen SPD, Grüne und SSW für den 100-Euro-Gutschein aufzuwenden. Hinzu kommen Kosten für das Konzept, Software und Personalkosten. Vor diesem Hintergrund haben es die Kommunen bereits abgelehnt, den dahinter stehenden bürokratischen Aufwand zu übernehmen und abzurechnen. Während vom Krippengutschein auch Eltern profitieren sollen, die finanziell besser gestellt sind, werden nach den Plänen der Regierungskoalition hingegen Eltern mit geringem oder keinem Einkommen kein Geld erhalten, weil sie bereits über die Sozialstaffel entlastet werden.

 

A20: Keine Planung, also kein Koordinator
Länderübergreifender Koordinator wird abgelehnt

Zwar wurden erst heute Verzögerungen beim Bau der A7 zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Nord und der Anschlussstelle Schnelsen-Nord – das Hamburger Abendblatt hatte davon berichtet – bekannt. Insgesamt jedoch gibt es über das Baustellenmanagement auch dank des dort vorhandenen länderübergreifenden Koordinators an der A7 wenig Klagen.

Für die FDP-Fraktion war dies offensichtlich der Anlaß, nach der A7 nun auch für die A20 einen länderübergreifenden Koordinator zu fordern. Der Antrag fand im Landtag heute allerdings keine Mehrheit. Auch die CDU-Fraktion sprach sich dagegen aus.

Anders als bei der A7 könne ein Koordinator bei der A20 derzeit nichts erreichen. „Das eigentliche Problem ist, dass die Planungen dem Zeitplan hoffnungslos hinterher hinken. Was soll denn so ein Koordinator koordinieren, wenn noch nicht einmal die Planungen für die A20 stehen?“, fragte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein, Hans-Jörn Arp, in seinem Debattenbeitrag.

Für den Planungsverzug sei einzig und allein der Verkehrsminister verantwortlich. Dieser habe es seit vier Jahren versäumt, das für die Planung der A20 nötige Personal bereitzustellen.

Arp wies Behauptungen des Grünen Abgeordneten Andreas Tietze zurück, wonach die Finanzierung der A20 nicht sicher gestellt sei. „Das Geld für dieses überragende transeuropäische Projekt ist auf Bundesebene seit Jahren eingeplant. Bereit gestellt wird es erst, wenn die Planung fertig ist. Und für die Planung ist Verkehrsminister Meyer zuständig“, so Arp.

Zum FDP-Antrag:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3900/drucksache-18-3943.pdf

 

CDU: Beim Wohnungsbau darf niemand vernachlässigt werden
Standardabsenkungsgesetz passiert Landtag in Erster Lesung

Im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsstrom des vergangenen Jahres diskutierte heute der Landtag darüber, wie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beschleunigt werden kann. Die Landesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht, der heute in Erster Lesung diskutiert und weiter an den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen wurde. Daneben berichtete Innenminister Studt zur aktuellen Wohnraumsituation und zum Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“, das seit dem 1. Januar zur Verfügung steht.

Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Landesbauordnung vor. Bis Ende 2019 soll eine befristete Sonderregelung gelten. 20.000 Wohnungen sollen nach den Plänen der Landesregierung in den kommenden fünf Jahren errichtet werden.

Der wohnungsbaupolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Peter Lehnert, wies in seinem Debattenbeitrag auf die sehr unterschiedliche Situation auf dem Wohnungsmarkt hin. Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum sei gerade in den Ballungsräumen wie dem Hamburger Umland stark gestiegen. Lehnert forderte die Landesregierung auf, in enger Abstimmung mit den Kommunen in den betroffenen Regionen zügig ausreichend Wohnbauflächen sowohl für Geschosswohnungen als auch für den Eigenheimbau zur Verfügung zu stellen. Dabei dürfe keine gesellschaftliche Gruppe vernachlässigt werden. Auch der freifinanzierte Wohnungs- und Eigenheimbau müsse angemessen berücksichtigt werden.

„Nur durch schnelle Änderungen in den entsprechenden Vorgaben sowie klare rechtliche Vereinfachungen und Verfahrensbeschleunigungen können wir es gemeinsam schaffen, den enormen Siedlungsdruck zu bewältigen und den damit verbundenen sozialen und gesellschaftlichen Sprengstoff zu entschärfen“, erklärte Lehnert.

Ende Februar hatte bereits der Verband norddeutscher Wohnungsbauunternehmen einen Forderungskatalog vorgelegt, wie das angestrebte Ziel von 20.000 Wohnungen erreicht werden könne. Darin aufgeführt sind unter anderem Verfahrensbeschleunigungen und Standardsenkungen für den gesamten Neubau, eine Senkung der Grunderwerbsteuer und Änderungen am Denkmalschutzgesetz.

 

CDU fordert vertiefte Diskussion über Bargeldobergrenze
Landtag führt Debatte über Piraten-Antrag

Die Diskussion über eine einheitliche Bargeldobergrenze in Europa hat heute auch den Schleswig-Holsteinischen Landtag erreicht. Im Kern geht es um die Frage, ob es eine europaweite Obergrenze für den Zahlungsverkehr mit Bargeld geben soll. Eine Abschaffung des Bargeldes oder eine Limitierung des Bargeldbesitzes sind nicht vorgesehen.

In einem Antrag stellten sich die Piraten heute gegen mögliche Einschränkungen bei Bargeldzahlungen und dem virtuellem Zahlungsverkehr.

Für die CDU-Fraktion machte der Abgeordnete Hans Hinrich Neve in der Landtagsdebatte deutlich, dass noch keine abschließende Entscheidung getroffen sei. Auch innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird derzeit noch diskutiert. Finanzminister Schäuble hatte eine Grenze von 5.000 Euro ins Spiel gebracht.

„Wann haben Sie das letzte Mal mit 5.000 Euro oder mehr in bar bezahlt?“, fragte der CDU-Abgeordnete Hans Hinrich Neve, um die Auswirkungen einer Bargeldobergrenze in dieser Höhe in Relation zur gegenwärtigen Diskussion zu setzen.

Neve mahnte in seiner Rede, die Hintergründe für die Überlegungen zur Einführung einer Bargeldobergrenze nicht außer Acht zu lassen. Anlass sind die Terroranschläge von Paris und die Frage, wie Terrorismusfinanzierung wirksam bekämpft werden kann. Bereits heute existieren in mehr als zehn EU-Staaten Obergrenzen für den Zahlungsverkehr mit Bargeld, um u.a. Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Die Piraten konnten sich mit ihrer Forderung nicht durchsetzen, den Antrag in der Sache abstimmen zu lassen; er wurde zur weiteren Beratung dem Finanzausschuss überwiesen.

Rede des Abgeordneten Hans Hinrich Neve:
http://www.cdu.ltsh.de/content/presse/pressemeldungen/2016-03-10__Hans_Hinrich_Neve_5546.html

 

Kein grundsätzlicher Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende
CDU: Individuelles Risikoverhalten muss entscheidend sein

In den USA ist vor kurzem nach mehr als 30 Jahren das generelle Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer aufgehoben worden. In Deutschland gelten homosexuelle Männer als HIV-Risikogruppe und dürfen grundsätzlich kein Blut spenden. In großer Einigkeit hat sich der Schleswig-Holsteinischen Landtag heute in erster Lesung hinter einen Antrag der Piraten gestellt, der eine Aufhebung des Blutspende-Verbots für homo- und bisexuelle Männer fordert (Link siehe unten). Dieser wird nun im Sozialausschuss weiter beraten.
„Das individuelle Risikoverhalten des Blutspenders muss entscheidend sein, nicht eine Risikogruppe“, sagte CDU-Sozialpolitikerin Katja Rathje-Hoffmann dazu.
Sie betonte, dass die deutsche Regelung auf eine Europäische Richtlinie zurück gehe. Die Ausschlusskriterien zur Blutspende lege dann die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut fest.

Rathje-Hoffmann betonte, es gehe um das Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor gruppenbezogener Diskriminierung und der höchstmöglichen Sicherheit bei der Vermeidung von Infektionskrankheiten durch Blutkonserven. „Einen Menschen allein wegen seiner sexuellen Orientierung, seines Geschlechts oder seines sexuellen Verhaltens von der Blutspende auszuschließen, ist diskriminierend. Wir müssen aber auch bedenken, dass es ein Restrisiko bei der HIV Infektion gibt, da erst zwei Wochen nach der Infizierung das Virus labortechnisch in einem Testverfahren nachweisbar ist“, betonte die Rathje-Hoffmann.
Deshalb sei es wichtig, vor einer endgültigen Entscheidung über den Antrag die Meinungen und die Stellungnahmen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich Institutes einzuholen.

Link zum Antrag:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3800/drucksache-18-3845.pdf

 

CDU fordert klares Signal gegen Steuerhinterziehung
Bedenken der Bundesministerien müssen trotzdem berücksichtigt werden

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Koch, unterstütze die Forderung der SPD, Grünen und des SSW nach einem bundesweit einheitlichen Kassensystem zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, ihre Bemühungen zur Einführung der „integrierten Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“ (INSIKA) auf Bundesebene voranzutreiben.

Steuerhinterziehung durch Umsatzverkürzung mittels manipulierter Kassensysteme sei vollkommen inakzeptabel. Deshalb begrüße die CDU den Antrag.

Zwar gebe es andere technische Alternativen, es gehe allerdings vielmehr darum, mit breiter Mehrheit ein starkes Signal auszusenden, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben sei, betonte Koch.

Er wies aber darauf hin, technische Details zu überdenken. Die vom Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium vorgebrachten Einwände seien nicht von der Hand zu weisen.

„Die technische Lösung ist keineswegs so simpel, wie der Eindruck, den der Antrag mit seinem Plädoyer für die Einführung von INSIKA erweckt“, sagte Koch in der heutigen Debatte.

 

Antrag auf Klage Schleswig-Holsteins vor dem BVerfG abgelehnt
CDU: Vorratsdatenspeicherung ist wichtiges Instrument für die Sicherheitsbehörden

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Bernstein, lehnte in der heutigen Landtagssitzung eine von der Piraten-Fraktion geforderte Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht ab.

Die Piraten forderten in ihrem Antrag (Link siehe unten) die Landesregierung auf, ein Verfahren gegen das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist einzuleiten.

„Das Märchen, Höchstspeicherfristen seien verfassungs- und europarechtlich grundsätzlich nicht möglich, wird auch durch ständiges Wiederholen nicht zur Realität“, sagte Bernstein in der Debatte.

Eine erneute Klage sei unnötig, da die rechtliche Lage eindeutig sei. Sowohl die Urteile des BverfG, des EuGHs und das Gesetz der Großen Koalition zu den Höchstspeicherfristen würden bereits Maßgaben setzen.

Bernstein forderte Innenminister Studt auf, nicht bis zu einem Urteil mit der Umsetzung der Bundesregelung in Landesrecht zu warten. Dafür gebe es keinen Grund. Eine maßvolle und mit Augenmaß geregelte Vorratsdatenspeicherung sei ein wichtiges und richtiges Ermittlungsinstrument zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie der Terrorabwehr.

 

Neue Kunstausstellung auf den Fluren der CDU-Landtagsfraktion
Hamburgerin Renate Hamer zeigt ihre Werke

Am gestrigen Mittwoch wurde mit der bereits vierten Vernissage in dieser Legislaturperiode eine Ausstellung der Künstlerin Renate Hamer aus Hamburg in den Räumlichkeiten der CDU-Landtagsfraktion eröffnet. Fraktionschef Daniel Günther konnte insgesamt 60 Gäste begrüßen, unter ihnen neben Abgeordneten der CDU auch viele Kulturinteressierte.

Das Malen bezeichnet Frau Hamer als eine wiederkehrende Selbstentdeckung, auf die sie spontan reagiert. Der Malprozess ist für sie eine Notwendigkeit und hat ihr im Leben stets geholfen. Die verwendeten Farben spiegeln zudem ihre emotionalen Kontraste wider.

CDU-Kulturexperte Peter Sönnichsen freute sich über die positive Resonanz, die in den vergangenen Wochen eingegangen ist. „Kunst hat auf den Fluren der CDU-Landtagsfraktion ihren festen Platz. Das große Interesse der Künstlerinnen und Künstler zeigt, dass wir mit diesem Format die Bedürfnisse vieler Kulturinteressierter ansprechen."

Bis zum 15. April 2016 können Sie die Ausstellung in den Räumen der CDU-Fraktion besuchen. Nutzen Sie die Chance und schauen Sie im Landeshaus vorbei.