Newsletter 47/15

02.10.2015

Flüchtlingspolitik: Günther wirft Ministerpräsident Albig Führungsversagen vor
CDU fordert vollständige Erstattung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Kommunen

Beherrschendes Thema war auch in dieser Woche die Flüchtlingspolitik. Ministerpräsident Albig hatte nach dem Gipfel bei der Kanzlerin 60 Kommunalvertreter nach Kiel geladen, um mit ihnen „über praktische Probleme bei der Unterbringung und Betreuung der vielen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ zu beraten. Teilnehmer der Veranstaltung erklärten später gegenüber Medienvertretern, Albig habe die Sitzung mit der Aussage begonnen, es sei jetzt nicht der Moment, über Geld zu reden. Die Landesregierung habe darüber informiert, dass in diesem Jahr bereits mehr als 25.000 Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein gekommen seien, über 10.000 allein im September. Derzeit kämen täglich etwa 400 Menschen. Die Landesregierung gehe davon aus, dass diese Entwicklung in der Größenordnung weiter anhalte.

Am Ende veröffentlichte die Staatskanzlei eine Erklärung, wonach „In dem guten und konstruktiven Arbeitsgespräch vereinbart wurde, kurzfristig drei Arbeitsgruppen mit dem Ziel der Erarbeitung konsensfähiger Beschlüsse einzusetzen. Themen der Arbeitsgruppen sollen "Wohnungsbau", "Finanzierung" und "Integration" sein.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, reagierte scharf: "Die Kommunen sind am Limit. Albig ist mit klaren Beschlüssen, Finanzzusagen und Vereinbarungen vom Gipfel mit der Bundeskanzlerin gekommen. In dieser Lage die Bürgermeister und Landräte nur mit der Aussage nach Hause zu schicken, dass noch viel mehr Flüchtlinge kommen und sie dafür zu sorgen haben, dass die Stimmung nicht kippt, ist Führungsversagen".

Statt Arbeitsgruppen einzurichten, hätte Albig Vorschläge vorlegen müssen, wie das Land die Vereinbarungen mit dem Bund und den anderen Ländern umsetzen wolle. Am heutigen Freitag legte der CDU-Fraktionsvorsitzende nach. Er forderte die Landesregierung auf, den Kommunen die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig zu erstatten: „Pro Monat erhält die Landesregierung vom Bund für jeden Flüchtling 670 Euro. Mit diesem Geld können und müssen den Kommunen alle Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet werden“, forderte er in Kiel.

Die Entscheidung müsse jetzt getroffen werden. Die Kommunen seien am Limit. Derzeit würden überall die Haushalte für das kommende Jahr aufgestellt. "Wenn nicht klar ist, wie viel Geld sie pro Flüchtling erhalten, müssen die Kommunen Leistungen kürzen oder die kommunalen Steuern und Abgaben erhöhen. Das würde die Akzeptanz der Menschen gefährden", warnte Günther mit Blick auf Diskussionen über Erhöhungen der Kreisumlagen.

Albig und seine gesamte Koalition müssten endlich weniger pastoral reden. „Albigs Attitüde als Moralmonopolist hängt den Menschen zum Hals raus. Jetzt ist ein Macher gefragt“, so Günther.

 

Koch kritisiert Aussagen von Hamburgs Finanzsenator zur HSH-Nordbank
CDU: Alle Optionen müssen geprüft werden

Auch in dieser Woche blickten die Parlamente in Schleswig-Holstein und Hamburg auf die Entwicklung bei der HSH-Nordbank. Die Gespräche der Landesregierung mit der EU-Kommission zu der HSH-Zukunft gehen ganz offensichtlich in die letzten Runden.

In der Hamburgischen Bürgerschaft erteilte Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) Forderungen nach einer Abwicklung der für die Haushalte von Hamburg und Schleswig-Holstein hochriskanten Bank eine Absage. „Eine Abwicklung der HSH wäre für die Länder nicht nur teuer, sondern birgt zusätzliche und unwägbare Risiken“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, reagierte sofort: "Wenn Hamburg die HSH Nordbank um jeden Preis weiterführen will, kann es gerne die Anteile von Schleswig-Holstein übernehmen", sagte Koch in Kiel. Eine solche Festlegung des Hamburger Finanzsenators noch vor einer aus Brüssel vorliegenden Entscheidung sei nicht hinnehmbar. Aus Sicht der CDU-Fraktion käme für Schleswig-Holstein nur diejenige Lösung in Betracht, die das Landesvermögen und damit die Steuerzahler am wenigsten belaste.

"Ein bedingungsloses Bekenntnis zur Fortführung der HSH Nordbank ist angesichts der in Rede stehenden Summe unverantwortlich. Sollte die Summe der von einer staatlichen Badbank zu übernehmenden Altlasten das vorhandene Haftungsrisiko der Länder übersteigen, würde diese Festlegung hohe neue Risiken bedeuten. Wenn Hamburg dazu bereit ist, kann es gerne auch die Altlasten alleine übernehmen", so Koch.

 

CDU: Bewusstsein für die Bedeutung der Deutschen Einheit aufrecht erhalten
Fraktion stellt Antrag für eine jährliche Förderung des Grenzübergangs Lübeck-Schlutup

Am Samstag, 3. Oktober, jährt sich der „Tag der Deutschen Einheit“ zum 25. Mal. Die CDU-Fraktion stellte vor diesem Hintergund einen Antrag für eine jährliche Förderung der Grenzdokumentationsstätte in Lübeck-Schlutup.

„Zentrale Ereignisse in der deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte dürfen nicht in Vergessenheit geraten. An diesem Grenzübergang wurde innerdeutsche Geschichte geschrieben. Dieses Andenken gilt es zu erhalten“, forderte CDU-Kulturexperte Peter Sönnichsen.

Der ehemalige Grenzübergang Lübeck reflektiere den Grenzalltag von der Entstehung bis zur Öffnung und habe damit in Schleswig-Holstein ein Alleinstellungsmerkmal. Durch einen Besuch des Lübecker Grenzübergangs blieben die Geschehnisse auch bei den jüngeren Generationen präsent und ihr Interesse für die deutsche Geschichte werde erweitert. Deswegen sei die Erhaltung und Instandhaltung solcher Stätten von großer Bedeutung.

Link zum Antrag:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3400/drucksache-18-3405.pdf

 

Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt Teile des Glücksspielstaatsvertrages für nicht anwendbar
CDU-Fraktion fordert Neuverhandlung

Ein weiteres hohes Gericht bescheinigt dem derzeitigen Glücksspielstaatsvertrag eine teilweise Verfassungswidrigkeit. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof urteilte, die durch das „Glücksspielkollegium“ nachträglich vorgenommene Änderung der Zahl der zulässigen Konzessionen sei staatsrechtlich nicht zulässig. Dies gelte auch für die Werberichtlinie. Eine Gemeinschaftseinrichtung der Bundesländer dürfe nicht zu einer Ländereinheitlichen Normsetzung ermächtigt werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, forderte nach dem Urteil gemeinsam mit dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, eine unverzügliche Neuverhandlung über den Vertrag. „Mit dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof haut ein weiteres hohes Gericht den Ministerpräsidenten ihren Glücksspielstaatsvertrag um die Ohren. Die EU-Kommission steht in den Startlöchern für ein Vertragsverletzungsverfahren. Es ist unerträglich, dass die Länder immer noch nicht handeln. “ sagte Arp.

Die 16 Landesregierungen müssten endlich erkennen, welchen Schaden sie der Gesellschaft zufügten. Der Glücksspielstaatsvertrag sei nicht nur offensichtlich rechtswidrig. Er erreiche auch nicht im Ansatz die Ziele, die er vorgibt zu verfolgen. Dies gelte sowohl für die Kanalisierung des Spiels, den Schutz der Spieler und der Jugendlichen, als auch für die Bekämpfung der Geldwäsche.

Link zum Urteil:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/

 

CDU-Fraktion fordert vollständige Überarbeitung des Justizvollzugsgesetzentwurfes
Anhörung bringt deutliche Kritik

In dieser Woche fand im Innen- und Rechtsausschuss eine mündliche Anhörung zum Antrag der CDU-Fraktion „Fürsorgepflicht des Dienstherrn wahrnehmen -Justizvollzugsbedienstete nicht allein lassen“ statt.

Diesen Antrag hatte die CDU nach intensiven Gesprächen mit Justizvollzugsbeamten in Folge der Geiselnahme in der JVA-Lübeck im vergangenen Jahr gestellt. Justizpolitikerin Barbara Ostmeier forderte Ministerin Spoorendonk nach der Anhörung auf, ihren Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz zurück zu ziehen. „Wenn die Landesregierung ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Justizvollzugsbeamten ernst nimmt, dann kann dieses Gesetz so nicht in Kraft treten. In Anbetracht der heutigen Anhörung gehe ich davon aus, dass sich diese Erkenntnis nun endlich auch bei den regierungstragenden Fraktionen durchsetzen wird“, erklärte Ostmeier in Kiel. Der von einigen Bundesländern bereits vor Jahren erarbeitete Musterentwurf sei eine geeignetere Grundlage.

Voreilige Schnellschüsse und zusätzliche Anforderungen, die beispielsweise im neuen Strafvollzugsgesetz angelegt sind, müssten aus heutiger Sicht dringend vermieden werden.

Die Anhörung habe gezeigt, dass als Reaktion auf die Vorfälle in der JVA-Lübeck vom Heiligabend letzten Jahres die eine oder andere sinnvolle und längst überfällige Maßnahme ergriffen wurde. Allerdings sei mehr als deutlich geworden, dass dies lediglich den Beginn eines langwierigen Prozesses darstelle. Mangel an Wertschätzung und Vertrauen bedürften eines Umdenkens und den Start in eine neue Gesprächskultur über alle Ebenen in den Anstalten und im Austausch mit dem Ministerium. Auffällig sei darüber hinaus, wie sehr sich die Wahrnehmung der aktuellen Situation zwischen den Anstaltsleitungen und den übrigen Mitarbeitern unterscheide. „Es entsteht der Eindruck, dass die umgesetzten Maßnahmen nur als Reaktion auf kritische Vorfälle oder auf politischen Druck ergriffen wurden“, sagte die CDU-Abgeordnete.

Link zum Antrag:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2600/drucksache-18-2691.pdf

 

Fraktionsarbeitskreis Wirtschaft besucht Landesgartenschau Eutin
Große Bedeutung für den Tourismus in der Region

Beeindruckt von den Vorbereitungen zur Landesgartenschau in Eutin war der CDU-Fraktionsarbeitskreis Wirtschaft nach einem ausführlichen Rundgang über das Veranstaltungsgelände. Rund um das Eutiner Schloss laufen derzeit auf einer Fläche von 27 Hektar die Bau- und Pflanzarbeiten.

"Hier zeigt nicht nur der Garten- und Landschaftsbau seine große Leistungsfähigkeit und Kreativität, hier wurde auch ein Konzept entwickelt, das für die Stadtentwicklung Eutins auch nach der Landesgartenschau wichtige Impulse geben wird und dem Anspruch der Nachhaltigkeit gerecht wird", so der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen.

Das betreffe nicht nur die Pflege des historischen Baumbestandes auf der Fläche, sondern auch eine verbesserte Erschließung der Zufahrt zum Festspielgelände der Eutiner Festspiele und die Sanierung der historischen Torhäuser oder die geplante Nachnutzung einer Fläche als Wohnmobilstellpatz.

Der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hartmut Hamerich, wies auf die große Bedeutung der Landesgartenschau für den Tourismus in Eutin und in der Holsteinischen Schweiz hin. Nach der Erläuterung der Konzeption durch Eutins Bürgermeister Klaus-Dieter Schulz und den Präsidenten des Fachverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Schleswig-Holstein, Mirko Martensen, war es der Ehrenpräsident des Verbandes, Reimer Meier, der die Abgeordneten mit großem Engagement und hoher Sachkenntnis über das Gartenschaugelände führte.