Info aus Berlin

11.11.2022

CDU/CSU lehnt Bürgergeldgesetz ab

Die SPD-geführte Bundesregierung hat im Bundestag ein Gesetz eingebracht, mit dem eine umfassende Reform des Sozialgesetzbuches II (SGB II) eingeleitet wird. Das SGB II regelt die Hilfe für Arbeitslose in der Grundsicherung. Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Grüne die Einführung eines „Bürgergeldes“ vereinbart, das schrittweise in ein bedingungsloses Grundeinkommen übergehen soll. Damit wird unter anderem eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt, mit anderen Worten: Wer gegen Pflichten verstößt, die sich aus dem SGB II beim Leistungsbezug ergeben, wird in diesem Zeitraum nicht sanktioniert. Darüber hinaus wird das anrechnungsfreie Schonvermögen erhöht und die Regelsätze werden über die Inflationsanpassung hinaus angehoben.


Ich habe mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Einführung eines Bürgergeldes gestimmt. Wir haben einen Antrag im Bundestag eingebracht, weil die Anpassung der Leistungen des SGB II an die Inflation in der Tat richtig ist. Allerdings ist die Einführung eines Bürgergeldes aus unserer Sicht falsch. Wer längere Zeit arbeitslos ist, braucht Hilfe, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wer zudem auf die im Sozialgesetzbuch II definierten Leistungen angewiesen ist, muss auch Pflichten anerkennen. Nur eine dauerhafte Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit nachhaltig beenden und Hilfe kann nur finanziert werden, wenn andere Menschen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Warnende Stimmen, beispielsweise aus den Reihen des Landkreistages, des Städtetages, des Handwerks oder der Bundesagentur für Arbeit hat die Bundesregierung in den Wind geschlagen. Die Ampel-Koalition vollzieht einen sozialpolitischen Systemwechsel, den wir als CDU/CSU für falsch halten. Es kann nicht sein, dass das Vermögen eines Leistungsempfängers unangetastet bleibt, während Erwerbstätige mit ihren Steuern die Leistungen finanzieren und selbst gar nicht in der Lage sind, sich ein Vermögen zu verdienen. 


CDU/CSU hält Änderungen des Atomgesetzes für unzureichend


Bereits vor mehreren Wochen haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Entwurf vorgelegt, mit dem wir die befristete Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 31. Dezember 2024 erreichen wollten. Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben unseren Entwurf zunächst ausgebremst. Nachdem die Bundesregierung über Monate einen Schlingerkurs bei der der Frage der Langzeitverlängerungen vollzog, hat Bundeskanzler Olaf Scholz einen Entwurf vorgelegt, der einen befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke bis zum 15. April 2023 vorsieht.


Wir lehnen diesen Gesetzentwurf als unzureichend ab. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht davon aus, dass die Energiekrise noch bis mindestens 2024 andauern wird. Der Weiterbetrieb bis April 2023 wird im Gegensatz zu einer Verlängerung bis Ende 2024 nicht zu effektiven Preisdämpfungseffekten führen. Es ist kurzsichtig von der Ampel-Regierung, die Energiekrise im Strombereich ab dem 16. April 2023 für beendet zu erklären. Wir haben als CDU/CSU nicht nur die bessere Lösung für die Bewältigung der Energiekrise vorgelegt, sondern auch für den Klimaschutz. Es erstaunt, dass die Ampel-Koalition lieber die klimaschädlichen Kohlekraftwerke wieder in Betrieb setzt, als die Laufzeiten von Kernkraftwerken zu verlängern.


Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende,

Ihre

Astrid Damerow, MdB