(c) Benjamin Drozdz
Die aktuelle Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – das sogenannte Insektenschutzgesetz - hat mich und viele meiner Fraktionskollegen über viele Wochen hin intensiv beschäftigt.
Ich habe mich in vielen Gesprächen mit dem Bauernverband auf Bundes-, Landes- und Kreisebene, mit Vertretern von Land schafft Verbindung (LSV) und mit den Fachkolleginnen und Kollegen auf der Landes- und Bundesebene sowie mit der Landwirtschaft vor Ort dazu ausgetauscht.
Ich sage es ganz deutlich: Dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung konnte ich nach meiner Überzeugung nicht zustimmen. Das gilt im Übrigen auch für meine Kollegen aus der Landesgruppe.
Der ursprüngliche Ansatz der Bundesumweltministerin war aus vielerlei Hinsicht kein guter: Grundlage war das sog. Aktionsprogramm Insektenschutz, das im September 2019 von der Bundesregierung beschlossen wurde:
- Dabei fehlte jede qualitativ belastbare wissenschaftliche Grundlage.
- Alle Maßnahmen waren allein auf die Landwirtschaft ausgerichtet und machten sie damit zum Sündenbock.
- Dazu wurde sich der falschen Instrumente bedient: Ordnungsrecht, Eingriffe und Auflagen.
Ich habe meine Meinung und Überzeugung in viele Verhandlungsrunden aktiv eingebracht und auch in der Fraktion meine Bedingungen zur Zustimmung klar verdeutlicht.
Es ist doch völlig klar, dass die Landwirtschaft ihr ureigenes Interesse daran hat, die Bestäubungsleistung der Insekten nicht zu verlieren. Bereits heute werden mit viel Engagement Initiativen und Maßnahmen zum Insektenschutz praktiziert. Dies aber auf freiwillige und kooperative Weise.
Dass dies nicht anerkannt wird, macht mich betroffen. Darauf hätte vielfach, effektiv aufgebaut werden können. Ich halte deshalb einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch für die jetzt vorgesehen Eingriffe in das Eigentum nur für gerecht und geboten.
Aber wenn ich das Gesetz nun ablehne, würden auch alle Verbesserungen auf dem Spiel stehen, die meine Kolleginnen, Kollegen und ich für die Landwirtschaft erkämpft haben. Der Schaden wäre vielfach größer. Denn die Pflanzenschutzanwendungsverordnung, die ebenso zum Insektenschutzpaket gehört, wird in jedem Fall vom Bundesrat beschlossen werden. Damit kommen zwingend Einschränkungen in der Bewirtschaftung auf die Betriebe zu. Diese können wir aber jetzt zumindest abmildern.
Fakt ist, dass die Landwirtschaft nicht allein für den Rückgang der Insektenbestände verantwortlich ist. Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages sind rund 26 Prozent der Ursachen auf die Landwirtschaft zurückzuführen. Versiegelte Böden, künstliche Lichtquellen in Siedlungen, im Bereich des Verkehrs und der Wirtschaft, die sogenannten „Schottergärten“ in Privathäusern, aber auch das häufige Mähen von Rasenflächen haben ebenso großen Anteil am Insektensterben.
Es folgten wirklich harte Verhandlungen insbesondere mit unserem Koalitionspartner und dem SPD-geführten Bundesumweltministerium. Wobei wir als Union einen ideologiefreien, kooperativen und ganzheitlichen Insektenschutz, der möglichst alle Ursachen des Rückgangs erfasst, verfolgt haben. Vor allem aber lassen wir nicht zu, dass das Miteinander zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft geschädigt wird. Für mich ist klar, Insektenschutz geht nur mit und nicht gegen die Landwirtschaft.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gab deshalb auf unsere Initiative hin eine Protokollerklärung ab. Diese enthielt die Kernpunkte, die aus Sicht unserer Fraktion für das weitere Gesetzgebungsverfahren erforderlich waren:
- die gesetzliche Absicherung und dauerhafte Ermöglichung bzw. Priorisierung kooperativer Lösungen, beispielsweise im Wege des Vertragsnaturschutzes in FFH- und Naturschutzgebieten.
- die Sicherstellung eines finanziellen Ausgleichs bzw. Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen
- gesetzliche Regelungen, die so gestaltet sind, dass auch in Naturschutzgebieten Landwirtschaft möglich ist und Schäden z.B. durch invasive Arten abgewendet werden können.
Im Ergebnis und auch bezogen auf Schleswig-Holstein haben wir viele konkrete Verbesserungen erreicht:
- Ackerland, Sonderkulturen wie Garten- und Obstanbauflächen und der Saatgutvermehrung werden ausgenommen,
- Die Einhaltung von Gewässerrandstreifen gilt nur bei Gewässern von wasserwirtschaftlich übergeordneter Bedeutung (Verbandsgewässer).
- Der Begriff „artenreiches Grünland“ wird auf „magere Flachland-Mähwiesen“ und „Berg-Mähwiesen“ beschränkt.
- Es besteht auch künftig die Möglichkeit des Einsatzes von nicht bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln.
- Grünland kann bei Verunkrautung oder zur Futtergewinnung zur Tierwohlsicherung erneuert werden.
Außerdem werden vom Bund zusätzliche Fördermittel für die Landwirtschaft in Höhe von 65 Millionen Euro bereitgestellt. Mit diesem Geld sollen landwirtschaftliche Betriebe, die künftig in Schutzgebieten von Verboten für bestimmte Pflanzenschutzmittel betroffen sind, entschädigt werden. Für die Auszahlung dieser Mittel soll in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neuer Fördertatbestand für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz geschaffen werden. Mit Beteiligung der Bundesländer können damit zusätzlich bis zu 100 Millionen Euro für Insektenschutzmaßnahmen der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
Ich baue hier mit einem Vertrauensvorschuss auf die Unterstützung unserer Landesregierung. Ministerpräsident Daniel Günther hat uns bereits zugesichert, dass die Landesregierung ein entsprechendes Landesprogramm zum Insektenschutz auflegen wird.
Klar ist: Ohne den beharrlichen Einsatz und die harten Verhandlungen Seitens vieler CDU-Fachkollegen hätte es die aufgezählten Erleichterungen nicht gegeben.
Klar ist aber auch: Uns geht es nicht darum, die Anstrengungen zum Insektenschutz zu unterlaufen. Es muss aber eine ausgewogene und gerechte Verteilung der Lasten geben.
Bei der namentlichen Abstimmung am 24. Juni im Deutschen Bundestag habe ich mit "Ja" gestimmt. Meine Protokollerklärung hierzu ist nachzulesen unter:
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