Verhandlungserfolg - Neue Landesdüngeverordnung

28.10.2020

Effektiver Gewässerschutz ohne unsere Landwirtschaft zu überfordern

Zur Neuregelung der Landesdüngeverordnung erklären Astrid Damerow, MdB, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Dr. Michael von Abercron, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:

„Die gestern vorgestellten Änderungen der Landesdüngeverordnung beweisen, dass effektiver Grundwasserschutz möglich ist, ohne unsere heimischen Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern.

Nachdem zuvor mehr als 50 Prozent der Landesfläche Schleswig-Holsteins als sogenannte „Rote Gebiete“ ausgewiesen waren, sind es nach der neuen Landesdüngeverordnung jetzt noch 10 Prozent der Landesfläche. Mit diesem Ergebnis kann die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein leben.

Dieser Erfolg ist nicht zuletzt auf ein beharrliches und sachliches Verhandlungsgeschick der Landwirtschafts- und Umweltpolitiker aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückzuführen. Diese hatten eine Vereinheitlichung der Ausweisungsverfahren und feste Vorgaben für die Binnendifferenzierung gefordert. Mit der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurden die Bundesländer daraufhin verpflichtet, mit Nitrat und Phosphor belasteten Gebiete bundeseinheitlich, verursachergerecht und stärker differenziert auszuweisen. Die AVV schreibt jetzt feste Vorgaben  für eine Binnendifferenzierung vor, mit der eine Herausnahme nicht belasteter Teilgebiete möglich wird. Von dieser bereits zuvor bestehenden Möglichkeit hatte Schleswig-Holstein bislang keinen Gebrauch gemacht.

Die Gewässerschutz- und Düngeauflagen für die Landwirtschaft müssen plausibel und effektiv sein. Nur wenn alle Beteiligten aus Landwirtschaft, Politik und Gesellschaft eingebunden sind, gelingt es Gewässerschutz nachhaltig zu verankern.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 forderte von Deutschland Nachbesserungen bei der Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie.  Nach dem Bundestag, verabschiedete der Bundesrat am 27. April diesen Jahres deshalb die neue Düngeverordnung.

Jetzt ist vor allem wichtig, die betroffenen Landwirte bei der Umsetzung der verschärften Auflagen wie versprochen zu unterstützen. Wir dürfen unsere Landwirtinnen und Landwirte nicht allein lassen!“, so Damerow und von Abercron abschließend.